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   VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20 Me   

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VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20 Me (https://dejure.org/2022,45726)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.09.2022 - 6 D 459/20 Me (https://dejure.org/2022,45726)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. September 2022 - 6 D 459/20 Me (https://dejure.org/2022,45726)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 47 Abs 1 BeamtStG
    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Das Fehlverhalten des Beklagten ist als außerhalb des Dienstes einzuordnen, weil es weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, U. v. 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris, Rdnr. 10).

    Das Vertrauen der Bürger, dass der Beamte dem Auftrag gerecht wird, als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, darf der Beamte auch durch sein außerdienstliches Verhalten nicht beeinträchtigen (BVerwG, B. v. 08.03.2018 - 2 B 48/17 -, juris; U. v. 18.06.2015 - 2 C 9/14 -, juris, m. w. N.).

    Erhebliche Straftaten von Polizeibeamten begründen daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts trotz eines außerdienstlichen Charakters stets ein disziplinarwürdiges Dienstvergehen (U. v. 18.06.2015, a. a. O., Rdnr. 21 ff.).

    Bezugspunkt hierfür ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, a. a. O.).

    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, B. v. 16.03.2017 - 2 B 42.16 -, juris, Rdnr. 10; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 15; U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdnr. 31; U. v. 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, juris, Rdnr. 22).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (st. Rspr., vgl. BVerwG, vgl. U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris, Rdnr. 21 f.; U. v. 27.06.2013 - 2 A 2.12 -, juris, Rdnr. 32; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 10, jeweils m. w. N.).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa davon abweicht (grundlegend: BVerwG, U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris, Rdnr. 21; U. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris, Rdnr. 13 ff.; U. v. 29.10.2013 - 1 D 1.12 -, juris, Rdnr. 39 ff.).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Ist Gegenstand des Dienstvergehens ein Verhalten, dass einen Straftatbestand verwirklicht, hat sich die Maßnahmebemessung maßgeblich an dem gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris, m. w. N.).

    Gewichtige Milderungsgründe (s. hierzu ausführlich BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris, Rdnr. 25 ff.), die ein Absehen von der durch die Schwere des Dienstvergehens indizierten disziplinarischen Höchstmaßnahme rechtfertigen könnten, liegen nicht vor.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt allerdings nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, U. v. 28.07.2011 - 2 C 16/10 -, juris).

    Eine Beeinträchtigung der Dienstausübung ist im Übrigen schon dann gegeben, wenn zu befürchten ist, dass der Beamte wegen der gegen ihn bestehenden Vorbehalte nicht mehr die Autorität genießt, auf die er für die Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben zwingend angewiesen ist (vgl. BVerwG, U. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, juris, Rdnr. 22); dies ist in einem Fall, wie dem vorliegenden, zu bejahen.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (st. Rspr., vgl. BVerwG, vgl. U. v. 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris, Rdnr. 21 f.; U. v. 27.06.2013 - 2 A 2.12 -, juris, Rdnr. 32; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 10, jeweils m. w. N.).

    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, B. v. 16.03.2017 - 2 B 42.16 -, juris, Rdnr. 10; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 15; U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdnr. 31; U. v. 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, juris, Rdnr. 22).

  • BGH, 16.09.2008 - 3 StR 302/08

    Beweiswürdigung (Abweichen vom Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Weicht der Tatrichter mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, U. v. 16.09.2008 -3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5).(Rn.91).

    Weicht der Tatrichter dabei aber mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, B. v. 16.09.2008 - 3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5, juris; U. v. 12.06.2001 - 1 StR 190/01 -, juris); die Einwände der Sachverständigen hat der Tatrichter also deutlich zu machen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen (BGH, B v. 22.05.2012 - 5 StR 15/12 -, juris, Rdnr. 5).

  • BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Vergewaltigung; Zeugenaussage; Beweiswürdigung;

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Weicht der Tatrichter dabei aber mit seiner Beurteilung von einem Sachverständigengutachten ab, muss er sich konkret mit den Ausführungen des Sachverständigen auseinandersetzen und seine Auffassung tragfähig sowie nachvollziehbar begründen, um zu belegen, dass er mit Recht das bessere Fachwissen für sich in Anspruch nimmt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, B. v. 16.09.2008 - 3 StR 302/08 -, juris, Rdnr. 5, juris; U. v. 12.06.2001 - 1 StR 190/01 -, juris); die Einwände der Sachverständigen hat der Tatrichter also deutlich zu machen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen (BGH, B v. 22.05.2012 - 5 StR 15/12 -, juris, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. BVerwG, U. v. 28.02.2013 - 2 C 3/12 -, juris) ist auch im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK geklärt, dass die unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens es nicht rechtfertigt, von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. der Aberkennung des Ruhegehalts abzusehen, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist.
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Hieraus folgt aber auch, dass das Gericht sich stets um das bestmögliche Beweismittel zu bemühen hat, was einen Vorrang des sachnächsten Beweismittels einschließt (so zum Aufklärungsgrundsatz im strafprozessualen Erkenntnisverfahren schon BVerfG, B. v. 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 -, juris, Rdnr. 66) und im Falle des Zeugenbeweises zum Vorrang des unmittelbaren Zeugen führt, dessen Aussageinhalt selbst den Schluss auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines für die Entscheidung erheblichen Umstandes zulässt (so ebenfalls zum strafprozessualen Erkenntnisverfahren Gercke/Julius/Temming/Zöller/Julius, Strafprozessordnung, 6. Aufl. 2019, § 244 StPO Rdnr. 10).
  • BVerwG, 03.07.2003 - 1 WD 3.03

    In dubio pro reo; persönliche Gewissheit; Tatrichter; Beweiswürdigung.

    Auszug aus VG Meiningen, 29.09.2022 - 6 D 459/20
    Dies bedeutet, dass die dem Beamten günstigste Tatsachengestaltung zugrunde gelegt werden muss, wenn nach erschöpfender Sachverhaltsaufklärung hinreichende Anhaltspunkte für ihre Richtigkeit vorhanden sind (BVerwG, a. a. O. unter Bezugnahme auf U. v. 13.12.1979 - BVerwG 1 D 104.78 -, juris; U. v. 30.09.1992 - BVerwG 1 D 32.91 -, juris; U. v. 03.07.2003 - BVerwG 1 WD 3.03 -, juris).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 1 D 104.78
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 C 598.82

    Asylgesuch - Politische Verfolgung - Zeugenbeweis - Ablehnungsgrund -

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 B 70.12

    Anforderungen hinsichtlich der Echtheit einer Urkunde bei einer Restitutionsklage

  • BVerwG, 22.01.2013 - 2 B 89.11

    Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig;

  • BGH, 11.11.1959 - 2 StR 471/59
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • VG Münster, 08.12.2015 - 13 K 1191/14
  • OLG Nürnberg, 01.12.2010 - 1 St OLG Ss 234/10

    Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen: Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • BGH, 22.05.2012 - 5 StR 15/12

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei;

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

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