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   VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20 Me   

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https://dejure.org/2020,33529
VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20 Me (https://dejure.org/2020,33529)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.10.2020 - 6 D 4/20 Me (https://dejure.org/2020,33529)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 6 D 4/20 Me (https://dejure.org/2020,33529)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Disziplinarklage: Erfurter Professor darf trotz Sex mit Studentin Beamter bleiben

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Volljährige Studentinnen sind keine Schutzbefohlene

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Zur Disziplinarklage gegen einen Professor der Universität Erfurt wegen wiederholter Annäherung an Studentinnen - Klarstellung wegen verfälschender Darstellungen in den Medien

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Ort und Zeit der einzelnen Handlungen müssen möglichst genau angegeben, die Geschehensabläufe nachvollziehbar beschrieben werden (BVerwG, B. v. 26.10.11 - 2 B 69/10 -, juris, Rn. 6 m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Es ist erforderlich, aber auch ausreichend, wenn bei verständiger Lektüre aus der Klageschrift eindeutig hervorgeht, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, B. v. 26.10.11, a. a. O., m. w. N.).

  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer -

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 06.11.2008 (8 DO 584/07 -, juris, Rn. 87) Folgendes festgestellt: "Bereits unter Geltung der insoweit vergleichbaren Regelungen der Bundesdisziplinarordnung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. September 1991 - 1 D 35.90 - BVerwGE 90, 151) ausgeführt, dass das Gericht sorgfältig zu prüfen hat, ob es einen festgestellten Verfahrensmangel selbst beheben kann, ohne Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen oder ob es das Verfahren aussetzt, um der Behörde die Behebung des Verfahrensmangels zu ermöglichen.
  • BGH, 02.11.2017 - 2 StR 415/17

    Beleidigung (verfassungsrechtlich gebotene Konturierung des Tatbestandes; sexuell

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Eine Herabsetzung des Betroffenen ergibt sich bei sexuell motivierten Äußerungen im Einzelfall nur durch das Hinzutreten besonderer Umstände unter Würdigung des Gesamttatgeschehens (BGH, B. v. 02.11.2017 - 2 StR 415/17 -, juris, Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Auf das Vorliegen konkreter Umstände für eine Wiederholungsgefahr kommt es in diesem Fall nicht an (vgl. U. v. 19.08.2010 - 2 C 13/10 -, juris, Rn. 34 m. w. N. zur gleichlautenden Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 2 BDG).
  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 06.11.2008 (8 DO 584/07 -, juris, Rn. 87) Folgendes festgestellt: "Bereits unter Geltung der insoweit vergleichbaren Regelungen der Bundesdisziplinarordnung hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 4. September 1991 - 1 D 35.90 - BVerwGE 90, 151) ausgeführt, dass das Gericht sorgfältig zu prüfen hat, ob es einen festgestellten Verfahrensmangel selbst beheben kann, ohne Rechte der Verfahrensbeteiligten zu beeinträchtigen oder ob es das Verfahren aussetzt, um der Behörde die Behebung des Verfahrensmangels zu ermöglichen.
  • VG Münster, 03.11.2010 - 13 K 871/10

    Geldbuße wegen eines Dienstvergehens durch Eingehen einer Beziehung mit einer

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    In einem solchen Abhängigkeitsverhältnis bietet eine sexuelle Beziehung bzw. die Suche danach zwangsläufig ein Konfliktpotential hinsichtlich der Verquickung persönlicher und dienstlicher Belange, die auch eine erhebliche Gefahr für den "Betriebsfrieden" im Fachbereich und an der gesamten Universität darstellt (so auch VG Münster, U. v. 03.11.2010 - 13 K 871/10.O -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimme, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen seien (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris, Rn. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 19.08.2019 - 2 B 72.18

    Einordnung eines Beihilfebetrugs als innerdienstliches Dienstvergehen;

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt B. v. 19.08.2019 - 2 B 72/18 -, juris, Rn. 8 m. w. N.) ist das wesentliche Unterscheidungselement zwischen inner- und außerdienstlicher Pflichtverletzung im Sinne von Satz 1 und 2 des § 47 BeamtStG funktionaler Natur.
  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VG Meiningen, 29.10.2020 - 6 D 4/20
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich der Beamte gegen die disziplinarischen Vorwürfe sachgerecht verteidigen kann (BVerwG, U. v. 23.11.2006 - 1 D 1/06 -, juris, Rn. 14, 15).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 29. Oktober 2020 - 6 D 4/20 Me - geändert.
  • VG Magdeburg, 11.05.2023 - 15 A 3/23

    Disziplinarrechtliche Gehaltskürzung bei einem Studienrat wegen körperlicher

    Nach § 24 Abs. 4 Satz 2 DG LSA kann zwar der Beamte ausgeschlossen werden; für den Bevollmächtigten wird dies nicht gelten (Hummel/Köhler/Mayer, BDG 5. Auflage, § 24 Rz 15; a. A. mit Verweis auf: Weiß in GKÖD, BDG, Stand 7/2020, § 24 BDG, RN 148; VG Meiningen, Urteil v. 29.10.2020, 6 D 4/20; juris).
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