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   VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16 Me   

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https://dejure.org/2018,54756
VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16 Me (https://dejure.org/2018,54756)
VG Meiningen, Entscheidung vom 30.11.2018 - 6 D 60006/16 Me (https://dejure.org/2018,54756)
VG Meiningen, Entscheidung vom 30. November 2018 - 6 D 60006/16 Me (https://dejure.org/2018,54756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 13 Abs 1 BDG, § 24 Abs 1 S 1 BeamtStG, § 34 S 1 BeamtStG, § 34 S 2 BeamtStG, § 47 Abs 1 BeamtStG
    Vorliegen eines sonstigen Milderungsgrundes, der außerhalb der in der Rechtsprechung anerkannten Milderungsgründe zu einer Disziplinarmaßnahme unterhalb der Höchstmaßnahme führt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Ist Gegenstand des Dienstvergehens ein Verhalten, das einen Straftatbestand verwirklicht, hat sich die Maßnahmebemessung maßgeblich an dem gesetzlichen Strafrahmen zu orientieren (BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris, m. w. N.).

    Soweit ein innerdienstliches Dienstvergehen betroffen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung nunmehr entschieden, dass sich auch hierbei die an der Schwere orientierte grundsätzliche Zuordnung des Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen zu richten hat (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris, Rdnr. 19, zu der mit § 3 ThürDG inhaltsgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 LDG NW, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung u. a. U. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Dem Beklagten steht ein "anerkannter" Milderungsgrund (vgl. zusammenfassend etwa BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris, Rdnr. 27 ff.) nicht zur Seite.

    Letztere Fallgruppe kommt etwa in Betracht bei Vorliegen einer pathologischen Spielsucht (BVerwG, U. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rdnr. 36) oder Alkoholabhängigkeit (BVerwG, U. v. 20.12.2015 - 2 C 6/14, juris, Rdnr. 36) oder eines mit einer Wesensveränderung einhergehenden Medikamentenmissbrauchs (BVerwG, U. v. 18.04.1979 - 1 D 39/78 -, juris, Rdnr. 12 f.).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Im vorliegenden Fall ist die strafrechtlich relevante außerdienstliche Pflichtverletzung des Beklagten disziplinarwürdig, weil sie einen Bezug zu seinem Amt im statusrechtlichen Sinn aufweist (vgl. zu diesem Anknüpfungspunkt BVerwG, U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris, Rdnr. 16 ff.).

    Bezugspunkt hierfür ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne (vgl. BVerwG, U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, a. a. O.).

    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, B. v. 16.03.2017 - 2 B 42.16 -, juris, Rdnr. 10; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 15; U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdnr. 31; U. v. 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, juris, Rdnr. 22).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Soweit ein innerdienstliches Dienstvergehen betroffen ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung nunmehr entschieden, dass sich auch hierbei die an der Schwere orientierte grundsätzliche Zuordnung des Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen zu richten hat (vgl. BVerwG, U. v. 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, juris, Rdnr. 19, zu der mit § 3 ThürDG inhaltsgleichen Regelung in § 5 Abs. 1 LDG NW, unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung u. a. U. v. 25.07.2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Auch solche Umstände dürfen nicht als nebensächlich oder geringfügig zurückgestellt werden, ohne dass sie in Bezug zur Schwere des Dienstvergehens gesetzt werden (U. v. 25.07.2013 - 2 C 63/11 -, juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 20.12.2013 - 2 B 35/13 -, juris, Rdnr. 20 f.) ist es aufgrund der - obig ausführlich dargestellten - Bemessungsvorgaben des § 13 Abs. 1 S. 2 bis 4 BDG (entspricht § 11 Abs. 1 S. 2 ThürDG) nicht mehr möglich, die in der Rechtsprechung des Disziplinarsenats entwickelten und "anerkannten" Milderungsgründe als abschließenden Kanon der bei Zugriffsdelikten allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (vgl. noch U. v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 -, juris; U. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris).

    Letztere Fallgruppe kommt etwa in Betracht bei Vorliegen einer pathologischen Spielsucht (BVerwG, U. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rdnr. 36) oder Alkoholabhängigkeit (BVerwG, U. v. 20.12.2015 - 2 C 6/14, juris, Rdnr. 36) oder eines mit einer Wesensveränderung einhergehenden Medikamentenmissbrauchs (BVerwG, U. v. 18.04.1979 - 1 D 39/78 -, juris, Rdnr. 12 f.).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Die Ausschöpfung des maßgeblich in Anlehnung an die abstrakte Strafandrohung gebildeten Orientierungsrahmens kommt allerdings nur in Betracht, wenn dies auch dem Schweregehalt des vom Beamten konkret begangenen Dienstvergehens entspricht (vgl. BVerwG, U. v. 28.07.2011 - 2 C 16/10 -, juris).
  • BVerwG, 18.04.1979 - 1 D 39.78
    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Letztere Fallgruppe kommt etwa in Betracht bei Vorliegen einer pathologischen Spielsucht (BVerwG, U. v. 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, juris, Rdnr. 36) oder Alkoholabhängigkeit (BVerwG, U. v. 20.12.2015 - 2 C 6/14, juris, Rdnr. 36) oder eines mit einer Wesensveränderung einhergehenden Medikamentenmissbrauchs (BVerwG, U. v. 18.04.1979 - 1 D 39/78 -, juris, Rdnr. 12 f.).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. zu all dem BVerwG, U. v. 23.02.2012 - 2 C 38/10 -, juris, Rdnr. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Da bereits der Gesetzgeber seine Einschätzung zum Unwert eines Verhaltens mit der Strafandrohung verbindlich zum Ausdruck gebracht hat, gewährleistet die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes daran eine rationale, nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten (vgl. BVerwG, B. v. 16.03.2017 - 2 B 42.16 -, juris, Rdnr. 10; U. v. 10.12.2015 - 2 C 50.13 -, juris, Rdnr. 15; U. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, juris Rdnr. 31; U. v. 19.08.2010 - 2 C 5.10 -, juris, Rdnr. 22).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen zu all dem BVerwG, U. v. 25.03.2010 - 2 C 83/08 -, juris, Rdnr. 10 ff. und im Anschluss daran B. v. 28.06.2010 - 2 B 84/09 -, juris, Rdnr. 13 ff.).
  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

    Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2018 - 6 D 60006/16
    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen zu all dem BVerwG, U. v. 25.03.2010 - 2 C 83/08 -, juris, Rdnr. 10 ff. und im Anschluss daran B. v. 28.06.2010 - 2 B 84/09 -, juris, Rdnr. 13 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

  • VG Magdeburg, 24.09.2019 - 15 A 5/17

    Berücksichtigung von Entlastungs- und Milderungsgründen im Disziplinarrecht;

    Auch wenn augenblicklich zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung noch nicht mit absoluter Wahrscheinlichkeit festgestellt werden kann, dass dieser fließende Lernprozess abgeschlossen zu sein scheint und der Beklagte "zurück in die Bahn gefunden" hat, ist das Disziplinargericht aufgerufen, diese Lebensphase des Beklagten bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss v. 20.12.2013, 2 B 35.13; VG Meiningen, Urteil v. 30.11.2018, 6 D 60006/16 Me; alle juris).
  • VG Greifswald, 24.04.2023 - 11 A 540/22

    Disziplinarrechtliche Amtsenthebung eines Polizisten wegen außerdienstlicher

    Ausgehend von einem so bestimmten Orientierungsrahmen haben die Disziplinargerichte zu prüfen, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. VG Meinigen, Urteil vom 30. November 2018 - 6 D 60006/16 Me -, juris m.w.N.).
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