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   VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16   

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VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16 (https://dejure.org/2017,67)
VG Minden, Entscheidung vom 02.01.2017 - 8 K 1480/16 (https://dejure.org/2017,67)
VG Minden, Entscheidung vom 02. Januar 2017 - 8 K 1480/16 (https://dejure.org/2017,67)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Arnsberg, 04.04.2016 - 8 K 1470/15

    Anspruch eines Jägers und Försters auf Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    So VG Arnsberg, Urteil vom 04.04.2016, a.a.O. und VG Sigmaringen, Urteil vom 24.04.2015, a.a.O..

    Soweit unter Sicherheitsaspekten gegen die Zulässigkeit der Nutzung eines Schalldämpfers eingewandt wird, die Warnfunktion bei der Schussabgabe entfalle jedenfalls dann, wenn ein Schalldämpfer auf ein Kleinkalibergewehr aufmontiert oder sogenannte Subsonic-Munition verwendet werde, die schon für sich mit einer erheblich geringeren Geräuschentwicklung verbunden ist, so VG Arnsberg, Urteil vom 04.04.2016 - 8 K 1470/15 - und VG Münster, Urteil vom 09.09.2014 - 1 K 1670/13 -, jeweils juris und Stellungnahme des LKA NRW vom 17.12.2015 an alle Kreispolizeibehörden, teilt das Gericht zwar vom Grundsatz her diese Einschätzung.

    vgl. hierzu auch VG Arnsberg, Urteil vom 04.04.2016, a.a.O..

  • VG Sigmaringen, 24.04.2015 - 8 K 1781/13

    Verfassungsmäßigkeit der Erlaubnispflicht mit Bedürfnisprüfung (§ 8

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    Ob der danach bestehende deutliche Vorteil eines Schalldämpfers bei der Jagd dadurch relativiert wird, dass das mit einem Schalldämpfer versehene Gewehr möglicherweise so sperrig wird, dass es bei der Nachsuche im Geäst hängenbleiben kann, vgl. VG Sigmaringen, Urteil vom 24.04.2015 - 8 K 1781/13, juris, kann hier dahinstehen.

    So VG Arnsberg, Urteil vom 04.04.2016, a.a.O. und VG Sigmaringen, Urteil vom 24.04.2015, a.a.O..

  • VG Minden, 26.04.2013 - 8 K 2491/12

    Keine Anwendbarkeit der Privilegierung des § 13 Abs. 2 WaffG auf Schalldämpfer

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    - 8 K 2491/12 -, juris, bestätigt durch.

    vom 26.04.2013 - 8 K 2491/12 -, juris.

  • VG Minden, 29.04.2011 - 8 K 2217/10

    Anspruch eines Forstbeamten auf Erteilung einer waffenrechtliche Erlaubnis zum

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    vgl. Urteile des Gerichts vom 29.04.2011 - 8 K 2217/10 - und.
  • VG Münster, 09.09.2014 - 1 K 1670/13

    Schalldämpfer; Schallabsorber; waffenrechtliches Bedürfnis

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    Soweit unter Sicherheitsaspekten gegen die Zulässigkeit der Nutzung eines Schalldämpfers eingewandt wird, die Warnfunktion bei der Schussabgabe entfalle jedenfalls dann, wenn ein Schalldämpfer auf ein Kleinkalibergewehr aufmontiert oder sogenannte Subsonic-Munition verwendet werde, die schon für sich mit einer erheblich geringeren Geräuschentwicklung verbunden ist, so VG Arnsberg, Urteil vom 04.04.2016 - 8 K 1470/15 - und VG Münster, Urteil vom 09.09.2014 - 1 K 1670/13 -, jeweils juris und Stellungnahme des LKA NRW vom 17.12.2015 an alle Kreispolizeibehörden, teilt das Gericht zwar vom Grundsatz her diese Einschätzung.
  • VG Schleswig, 17.06.2008 - 7 A 137/06
    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    So VG Schleswig, Urteil vom 17.06.2008 - 7 A 137/06 -, juris.
  • VG Minden, 31.08.2015 - 8 K 1281/14

    Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb eines Schalldämpfers für eine jagdlich

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    Zu dem Erfordernis einer Erlaubnis für Schalldämpfer und deren Voraussetzungen hat das erkennende Gericht bereits in seinem Urteil vom 31.08.2015 - 8 K 1281/14 -, abrufbar in juris, grundsätzlich ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 09.12.2003 - 11 UE 2912/00

    Jagdscheininhaber benötigen Waffenbesitzkarte für Schalldämpfer bzw.

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    - 11 UE 2912/00 - in: Jagdrechtliche Entscheidungen XII.
  • VG Freiburg, 12.11.2014 - 1 K 2227/13

    Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers für die Langwaffe

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 12.11.2014 - 1 K 2227/13 -, juris.
  • BVerwG, 13.09.2004 - 6 B 19.04

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Auszug aus VG Minden, 02.01.2017 - 8 K 1480/16
    138, nachfolgend Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 13.09.2004 - 6 B 19/04 -, juris und Urteil des erkennenden Gerichts vom 26.04.2013.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 20 A 1444/13

    Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz von Schalldämpfern und schallgedämmten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 11 B 11.16

    Kein generelles waffenrechtliches Bedürfnis für Schalldämpfer zum Zweck der

    Denn Schalldämpfer, deren Einsatz regelmäßig mit Heimtücke in Verbindung gebracht und denen deshalb eine erhöhte deliktische Relevanz zugeschrieben wird (i.d.S. Gade/Stoppa, WaffG, 2011, Anlage 1 zu § 1 Abs. 4 Rn 23, ähnlich auch aktuell noch VG Münster, Urteil v. 2. Januar 2017 - 8 K 1480/16 -, juris Rn 24), waren nach dem bis zum Erlass des Waffengesetzes 1972 noch geltenden § 25 Abs. 1 Nr. 2 Reichswaffengesetz (RWG) sogar verboten.

    Die erklärte Absicht des Gesetzgebers, die Bedürfnisse der Jäger, Sportschützen und anderen hauptsächlichen Bedarfsgruppen wegen der großen Zahl an Anträgen auf Erwerb und Besitz von Waffen in den speziell für diese Gruppen geschaffenen Regelungen der §§ 13 ff. WaffG bundeseinheitlich zu konkretisieren (BT-Drucks. 14/7758 S. 57), würde durch eine dort nicht vorgesehene, stattdessen auf § 8 WaffG gestützte grundsätzliche Anerkennung der Nutzung eines Schalldämpfers zur Jagd missachtet, obwohl die uneinheitlichen Regelungen in den Landesjagdgesetzen, die bis heute durchaus kontrovers beurteilten Auswirkungen einer regelmäßigen Zulassung von Schalldämpfern für die Jagd auf die Belange von Recht und Ordnung (kritisch etwa die vom VG Minden im Urteil vom 2. Januar 2017 - 8 K 1480/16 -, Rn 62 ff., zitierte Stellungnahme des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen v. 17. Dezember 2015) und die unterschiedliche Zulassungspraxis der Behörden verschiedener Bundesländer belegen, dass die Bedeutung der durch den Gesetzgeber des Waffengesetzes insoweit mit § 13 WaffG getroffenen bundeseinheitlichen Regelung keineswegs sachlich überholt und obsolet geworden ist.

    Die Fragen, ob das gem. § 13 Abs. 1 WaffG anzuerkennende waffenrechtliche Bedürfnis der Jäger auch für die gem. Ziff. 1.3 Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 zu § 1 Abs. 4 WaffG den davon umfassten Schusswaffen gleichgestellten Schalldämpfer gilt, und ob - sofern dies zu verneinen ist - Umstände, die nicht nur für einen konkreten, gegenüber einer geregelten Gruppe Besonderheiten aufweisenden Einzelfall, sondern für die ganze, vom Gesetzgeber speziell geregelte Nutzergruppe zutreffen würden, ein gem. § 8 WaffG anzuerkennendes waffenrechtliches Bedürfnis begründen können, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bisher nicht geklärt und - wie die zahlreichen, im Ergebnis teilweise stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidungen über entsprechende Begehren von Jägern belegen (z.B. VG Minden, Urteil v. 2. Januar 2017 - 8 K 1480/16 - demgegenüber ablehnend z.B. VG Münster, Urteil v. 27. März 2017 - 1 K 1271/15 -, beide zit. nach juris) - über den konkreten Fall hinaus für eine Vielzahl weiterer Fälle von entscheidungserheblicher Bedeutung.

  • VG Berlin, 25.01.2018 - 1 K 545.16

    Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers

    Dies gilt auch, soweit der Kläger - maßgeblich gestützt auf die Entscheidung des VG Minden vom 2. Januar 2017 (8 K 1480/16) - anführt, dass ein Gehörschutz nicht den bei Schussabgabe über die Knochenleitbahnen weitergeleiteten Schalldruck auf das Ohr verhindere.
  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15

    Erteilung eines Voreintrags für eine halbautomatische Pistole

    Ein solcher Nachweis ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erstens besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, und zweitens die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind (VG Minden, Urteil vom 02.01.2017 - 8 K 1480/16 -, juris).

    Bei der erforderlichen Abwägung der verschiedenen Belange ist ein Bedürfnis zu verneinen, wenn der beabsichtigte Waffengebrauch zwingenden Rechtsvorschriften widerspricht oder der Gebrauch zur Erreichung des angestrebten Zwecks nicht erforderlich ist, weil dieser sich durch zumutbare sonstige Maßnahmen erreichen lässt (vgl. VG Minden, Urteil vom 02.01.2017 - 8 K 1480/16 -, juris).

  • VG Münster, 27.03.2017 - 1 K 1271/15

    Erlaubnis ; Schalldämpfer

    Die vom Kläger unter Hinweis auf die neuere Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Minden sinngemäß vorgetragenen Nachteile der Nutzung eines aktiven In-Ear-Gehörschutzes in der Jagdpraxis in Form der Verstärkung der Umgebungsgeräusche (Eigengeräusche des Jägers, Windgeräusche) und einer Beeinträchtigung des Richtungshörens, vgl. VG Minden, Urteil vom 2. Januar 2017 - 8 K 1480/16 -, juris, Rn. 47 ff., können vom Gericht gerade vor dem Hintergrund von durchgeführten, aktuellen Praxistests nicht nachvollzogen werden und überzeugen daher nicht.
  • VG Münster, 27.03.2017 - 1 K 1956/15

    Erlaubnis ; Schalldämpfer

    Die vom Kläger unter Hinweis auf die neueste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Minden sinngemäß vorgetragenen Nachteile der Nutzung eines aktiven In-Ear-Gehörschutzes in der Jagdpraxis in Form der Verstärkung der Umgebungsgeräusche (Eigengeräusche des Jägers, Windgeräusche) und einer Beeinträchtigung des Richtungshörens, vgl. VG Minden, Urteil vom 2. Januar 2017 - 8 K 1480/16 -, juris, Rn. 47 ff., können vom Gericht gerade vor dem Hintergrund von durchgeführten, aktuellen Praxistests nicht nachvollzogen werden und überzeugen daher nicht.
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