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VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07 |
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Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Errichtung und dem Betreiben einer Anlage i.S.d. Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG); Begriff der Zusicherung i.S.d. § ...
Verfahrensgang
- VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 8 A 2358/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08
Wird zitiert von ...
- VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer …
Diese Anlage ist Gegenstand des Verfahrens 11 K 2530/07.Danach kommt die obere Landschaftsbehörde aufgrund einer Inaugenscheinnahme des Geländes von insgesamt sechs Beobachtungspunkten zu dem Ergebnis, dass insbesondere die WEA 4 - Gegenstand des Verfahrens 11 K 2530/07 - auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen beiden Anlagen einen erheblichen zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle, der auch durch den landschaftspflegerischen Begleitplan nicht ausgeglichen werde.
Schließlich weist die Kammer darauf hin, dass die Beklagte ebenfalls diese Anlage als erheblich unproblematischer einstuft als die im Verfahren 11 K 2530/07 betroffene, ohne daraus aber ersichtliche Konsequenzen im Sinne einer differenzierenden Betrachtung, die schon wegen der zwei eigenständigen Genehmigungsverfahren geboten wäre, zu ziehen - obwohl sie selbst am fachlich als korrekt eingestuften landschaftspflegerischen Begleitplan bemängelt, er differenziere nicht zwischen den Anlagen.