Rechtsprechung
   VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,67842
VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12 (https://dejure.org/2013,67842)
VG Minden, Entscheidung vom 13.11.2013 - 11 K 2912/12 (https://dejure.org/2013,67842)
VG Minden, Entscheidung vom 13. November 2013 - 11 K 2912/12 (https://dejure.org/2013,67842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,67842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2008 - 7 C 44.07

    Sicherheitsleistung, Anordnung von - bei Abfallentsorgungsanlagen;

    Auszug aus VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12
    So BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - 7 C 44.07 -, juris Rn. 31.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.03.2008 - BVerwG 7 C 44.07 -, juris Rn. 36.

    So BVerwG, Urteil vom 13.03.2008, a.a.O. Rn. 31.

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 A 263/09

    Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage

    Auszug aus VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12
    vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 6 A 263/09.Z -, juris Rn. 11.

    Dass es sich nicht um eine "reine" Abfallentsorgungsanlage handelt, verlangt keine Differenzierung bei der Ermessensausübung, so auch Hessischer VGH, Beschluss vom 23.09.2009 - 6 A 263/09.Z -, juris Rn. 12.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2011 - 8 B 1675/10

    Envio muss Sicherheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro leisten

    Auszug aus VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12
    Der Einwand der Klägerin, es sei zu erwarten, dass die gelagerten Reifen demnächst einen positiven Marktwert aufweisen würden, sie wende bereits jetzt für Reifenschnitzel zwischen 0 und 35, 00 EUR pro Tonne auf, nur für Vollreifen erziele sie noch Erlöse - im Jahre 2012, in dem die streitgegenständliche Sicherheitsleistung angeordnet wurde, durchschnittlich immerhin 17, 00 EUR pro Tonne, derzeit noch 13, 30 EUR pro Tonne -, geht deshalb von vornherein fehl, weil bei der Bestimmung des Marktwertes der Abfall im Augenblick der Anlieferung maßgeblich ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 02.02.2011 - 8 B 1675/10 -, juris Rn. 39 m.w.N., und bei Erlass des angefochtenen Bescheides jedenfalls noch nicht von einem positiven Marktwert der gelagerten Abfälle auszugehen war.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 11 A 3.09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Anlage zur Reaktivierung beladener

    Auszug aus VG Minden, 13.11.2013 - 11 K 2912/12
    vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.01.2011 - OVG 11 A 3.09 -, juris Rn. 49 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht