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VG Minden, 16.10.2007 - 6 K 3731/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Minden, 18.01.2008 - 6 K 2495/06 Ein solcher - etwaig bestehender - Zahlungsanspruch aus § 528 Abs. 1 BGB stellt aber deswegen kein einzusetzendes Vermögen i.S.v. § 12 Abs. 3 PfG NW i.V.m. § 90 SGB XII dar, - vgl. zu der grundsätzlichen Frage, ob die Vorschriften des § 528 BGB im Pflegewohngeldrecht anwendbar sind: VG Minden, Urteil vom 16.10.2007 - 6 K 3731/06 -, rechtskräftig, n.v., mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung - weil er im fraglichen Zeitraum nicht mehr zum Vermögen der Klägerin gehörte.