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   VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21.A   

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https://dejure.org/2021,19361
VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21.A (https://dejure.org/2021,19361)
VG Minden, Entscheidung vom 21.06.2021 - 1 L 359/21.A (https://dejure.org/2021,19361)
VG Minden, Entscheidung vom 21. Juni 2021 - 1 L 359/21.A (https://dejure.org/2021,19361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    RL 2013/32/EU Art. 31 Abs 8 lit j) Alt 2; RL 2013/32/EU Art. 32 Abs 2; AsylG § 30 Abs 3 Nr 6
    Auslegung, unionsrechtskonform Ausweisung funktionslos Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung offensichtlich unbegründet schwerwiegend

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

    Auszug aus VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21
    Individuelle gefahrerhöhende Umstände in der Person des Antragstellers oder sonstige Umstände, die wie z.B. die geografische Verteilung, die Intensität und die Dauer bewaffneter Auseinandersetzungen, der Organisationsgrad der beteiligten Streitkräfte oder der Grad der Aggression gegen die Zivilbevölkerung - vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juni 2021 - C-901/19 (CF u.a.) -, www.curia.europa.eu, Rn. 43 f. -, dazu führen, dass sich die von der Sicherheitslage im Libanon ausgehende allgemeine Gefahr in der Person des Antragstellers zu einer individuellen Gefahr verdichtet, sind weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich.

    vgl. EuGH, Urteile vom 17. Februar 2009 - C-465/07 (Elga-faji) -, NVwZ 2009, 705, Rn. 35 und 39, vom 30. Januar 2014 - C-285/12 (Diakité) -, NVwZ 2014, 573, Rn. 30 f. (jeweils zu Art. 15 RL 2004/83/EG), und vom 10. Juni 2021 - C-901/19 (CF u.a.) -, www.curia.europa.eu, Rn. 28; BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 11.19 -, InfAuslR 2020, 363, Rn. 21.

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21
    Den unionsrechtlichen Vorgaben, die der Gerichtshof der Europäischen Union in seiner "Gnandi"-Entscheidung vom 19. Juni 2018 - C-181/16 - aufgestellt hat, ist die Antragsgegnerin durch die Aussetzung der Vollziehung bis zur Bekanntgabe der Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht nachgekommen.
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Minden, 21.06.2021 - 1 L 359/21
    Es ist nicht ersichtlich, dass dem Antragsteller im Libanon landesweit - vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 1 C 3.11 -, juris Rn. 34, sowie Beschluss vom 15. September 2006 - 1 B 116.06 -, juris Rn. 4 - eine Verletzung seiner durch die Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2010 (BGBl. II, S. 1198; Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK) geschützten Rechte oder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.
  • VG Hamburg, 16.11.2023 - 1 A 4849/21

    Erfolglose Klage eines türkischen Staatsangehörigen mit kurdischer

    Denn jedenfalls ist § 30 Abs. 3 Nr. 6 AsylG einer Auslegung zugänglich, die die aufgezeigten Änderungen berücksichtigt: § 30 Abs. 3 Nr. 6 AsylG kann ohne Weiteres so gelesen werden, dass nur Ausweisungstatbestände erfasst sind, die nach der alten Rechtslage zwingende Ausweisungen (§ 53 AufenthG a.F.) oder Regelausweisungen (§ 54 AufenthG a.F.) waren (vgl.: VG Hamburg, Beschl. v. 24.11.2022, 20 AE 2833/22, n.v.; eine "dynamische Verweisung" auf die jeweils geltende Fassung der §§ 53, 54 AufenthG annehmend: VG Minden, Beschl. v. 21.6.2021, 1 L 359/21.A, juris Rn. 80; Marx, AsylG, 10. Aufl. 2019, § 30 Rn. 63).

    Dementsprechend ist § 30 Abs. 3 Nr. 6 AsylG unionsrechtskonform dahingehend auszulegen, dass nicht jede vollziehbare Ausweisung die Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich unbegründet rechtfertigt, sondern die Ausweisung aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erfolgt sein muss (vgl. VG Minden, Beschl. v. 21.6.2021, 1 L 359/21.A, juris Rn. 85 m.w.N.).

  • VG Trier, 26.10.2021 - 1 K 2656/21

    Israel: Existenzsicherung in Gaza möglich

    Die Anerkennung als Asylberechtigter (Art. 16a GG) und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft (§ 3 Abs. 1 AsylG) sind wesensverwandte Rechtsinstitute, die auch in materiell-rechtlicher Hinsicht gleichlaufen (vgl. VG Minden, Beschluss vom 2 1 . Juni 2021 - 1 L 359/21.A -, juris Rn. 46; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. Dezember 2020 - 4 LB 207/17 - , juris Rn. 49; OVG Thüringen, Urteil vom 30. November 2017 - 3 KO 38/16 -, juris Rn. 21), sodass sich aus obigen Feststellungen zugleich ergibt, dass der Kläger auch keinen Anspruch auf die Anerkennung als Asylberechtigter hat.
  • VG Chemnitz, 07.10.2021 - 1 K 1087/21

    Libanon: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung glaubhaft gemacht;

    Zur Begründung nimmt sie auf den angefochtenen Bescheid Bezug und teilt unter Beifügung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 21.06.2021 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Bruders des Klägers (1 L 359/21.A) mit, dass die dem Bruder angedrohte Abschiebung in den Libanon am 07.2021 vollzogen wurde.
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