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   VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12   

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VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12 (https://dejure.org/2013,19865)
VG Minden, Entscheidung vom 26.06.2013 - 10 K 2165/12 (https://dejure.org/2013,19865)
VG Minden, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 10 K 2165/12 (https://dejure.org/2013,19865)
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  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, und vom 21.07.2010 - 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400).

    Mit dem zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts vom 15. Dezember 2004 wurde das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft noch näher an das Eherecht angeglichen und auf die Normen zur Ehe in weitem Umfang (hinsichtlich Güterrecht, Unterhaltsrecht, Scheidungsrecht, Stiefkindadoption, Versorgungsausgleich, Hinterbliebenenversorgung) Bezug genommen (vgl. nur BVerfGE 124, 199 ).

    Ebenso sind die Unterhaltspflichten innerhalb von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften bereits seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes weitgehend identisch geregelt (siehe BVerfGE 124, 199 ).

    Wie in der Ehe können auch in Lebenspartnerschaften Ausgestaltungen der Gemeinschaftsbeziehung gelebt werden, die bei einem Partner einen erhöhten Unterhaltsbedarf bedingen (vgl. auch BVerfGE 124, 199 ).

    Insoweit sind keine Unterschiede zwischen der Lebenssituation von Ehepartnern und Lebenspartnern zu erkennen (vgl. BVerfGE 124, 199 ).

    Im Übrigen ist die Privilegierung der Ehe bei der Besoldung von Beamten wegen Rücksicht auf einen typischerweise hier in besonderem Maße aus Gründen der Kindererziehung auftretenden Unterhalts- und Versorgungsbedarf auch deshalb nicht gerechtfertigt, weil etwaige erziehungsbedingte Lücken in der Erwerbsbiographie oder ein sonstiger mit Erziehungsaufgaben zusammenhängender individueller Versorgungsbedarf unabhängig vom Familienstand gezielter berücksichtigt werden können, wie es beispielsweise im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung (veranlasst durch BVerfGE 39, 169 ) bereits erfolgt ist (ebenso BVerfGE 124, 199 ).

  • EuGH, 10.05.2011 - C-147/08

    Zusatzversorgungsbezüge eines in einer Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Dabei berief er sich auf die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen Maruko (C-267/06, NJW 2008, 1649) und Römer (C-147/08, NJW 2011, 2187).

    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Er muss nicht abwarten, dass der nationale Gesetzgeber diese Bestimmung mit dem Unionsrecht in Einklang bringt (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.).

    Eine solche Beschränkung hat der EuGH in seinem Urteil vom 10.05.2011 (a.a.O.) nicht vorgenommen und im Übrigen im Urteil vom 25.07.1991 (- C 208/90 "Emmott" -, Slg. 1991 S. 1-04269) ausgeführt, solange eine Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sei, seien die Einzelnen nicht in die Lage versetzt worden, in vollem Umfang von ihren Rechten Kenntnis zu erlangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2012 - 4 S 1773/09

    Witwergeld für überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Dies zu beurteilen, ist Sache des mitgliedstaatlichen Gerichts (EuGH, Urteile vom 01.04.2008 - C-267/06 "Maruko", ZBR 2008, 375 und vom 10.05.2011 - C-147/08 "Römer", EuGRZ 2011, 278; Senatsurteil vom 03.04.2012 - 4 S 1773/09, IÖD 2012, 112).

    Nicht vorzunehmen ist hingegen eine Prüfung, ob die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe im nationalen Recht allgemein und umfassend rechtlich gleichgestellt ist (EuGH, Urteil vom 10.05.2011, a.a.O.; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

    Eine Richtlinie ist auch dann unmittelbar anwendbar, wenn Umsetzungsmaßnahmen zwar in Kraft getreten sind, diese aber eine vollständige Anwendung der Richtlinie nicht tatsächlich gewährleisten (EuGH, Urteil vom 11.07.2002 - C-62/00 "Marks & Spencer" -, Slg. 2002, I-6325; Senatsurteil vom 03.04.2012, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 16.12.2011 - 13 K 3360/09

    Beamter Lebenspartnerschaft Familienzuschlag Stufe 1 Ungleichbehandlung

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Er bezog sich auf sein bisheriges Vorbringen und machte darüber hinausgehend auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 16. Dezember 2011 - 13 K 3360/09 - aufmerksam.

    Diesen überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die übrigens im Wesentlichen auch der Rechtsauffassung vieler anderer Gerichte entsprechen, vgl. beispielsweise Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. April 2013 - 1 A 2436/11 - Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 30. April 2013 - AN 1 K 13.00448 - Verwaltungsgericht Wiesbaden, Urteil vom 14. März 2013 - 3 K 1392/11.WI - Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16. Dezember 2011 - 13 K 3360/09 -, bis auf die an erster Stelle benannte Entscheidung jeweils bei juris abrufbar, schließt sich das erkennende Gericht - soweit die Erwägungen auf den vorliegenden Fall übertragbar sind - nach eigener Überprüfung an.

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Aufgrund dieses Erlasses, der in Anbetracht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (2 C 10.09 und 2 C 21.09) ergangen war, nahm die WBV im März 2011 die laufende Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 an den Kläger auf und veranlasste ferner rückwirkend - zunächst - für die Zeit ab Juli 2009 eine Nachzahlung der rückständigen Beträge.

    Das ist hier der Fall, weil der Familienzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG Bestandteil der Besoldung und somit Arbeitsentgelt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Dem ehegattenbezogenen Teil des Familienzuschlags kommt eine "soziale, nämlich familienbezogene Ausgleichsfunktion" zu (vgl. BVerfGE 71, 39 zum ehebezogenen Teil des Ortszuschlags; BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 16/04 -, NVwZ-RR 2006, S. 259; Schinkel/Seifert, in: Fürst, Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht - GKÖD, Bd. 3, Lfg. 1/12, K § 40 Rn. 11), mit der im Interesse der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamten- und Richtertums zur Unabhängigkeit auch des verheirateten Bediensteten beigetragen werden soll (so BVerfGE 71, 39 ).
  • BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91

    Beamtenkinder

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat für Ansprüche auf höhere kinderbezogene Teile der Dienstbezüge nach der Vollstreckungsanordnung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - (BVerfGE 99, 300) entschieden, dass solche Ansprüche erst ab demjenigen Haushaltsjahr bestünden, in dem der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn erstmals geltend gemacht habe, dass er den kinderbezogenen Anteil seiner Alimentation entgegen Art. 33 Abs. 5 GG für unzureichend halte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.06.2011 - 2 C 40.10 -, Juris, m.w.N.).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Auch soweit die durch § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG auszugleichenden Mehrbedarfe des verheirateten Beamten (bzw. der Beamtin) in seinem (oder ihrem) "typischerweise erhöhten Unterhaltsbedarf" bestehen, wenn sein (oder ihr) Ehegatte "namentlich wegen der Aufgabe der Kindererziehung und hierdurch bedingter Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit tatsächlich Unterhalt" vom Beamten (der Beamtin) erhält (so BVerfGK 13, 501 ; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10/09 -, juris, Rn. 15; Schmidt; in: Plog/Wiedow, BBG, § 40 BBesG Rn. 28 ; a.A. Classen, FPR 2010, S. 200 ), ergibt sich hieraus keine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft.
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.06.2998 - 2 BvE 2/08 u.a. -, BVerfGE 123, 267, sowie Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 -, DVBl 2010, 1229; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus VG Minden, 26.06.2013 - 10 K 2165/12
    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.06.2998 - 2 BvE 2/08 u.a. -, BVerfGE 123, 267, sowie Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06 -, DVBl 2010, 1229; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

  • BVerwG, 28.06.2011 - 2 C 40.10

    Zeitnahe Geltendmachung kinderbezogener Besoldungsanteile; Verzugszinsen

  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2010 - 5 LA 286/09

    Unterhaltsgewährung als sittliche Verpflichtung i.R.e. eheänlichen

  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

  • VG Wiesbaden, 14.03.2013 - 3 K 1392/11

    Familienzuschlag für Lebenspartnerschaft

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1999 - 9 S 3012/98

    Ausschluß der vorläufigen Vollstreckbarkeit betrifft auch Leistungsurteile -

  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 25.07.1991 - C-208/90

    Emmott / Minister for Social Welfare und Attorney General

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 33.09

    Amtsangemessene Alimentation; Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder;

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

  • EuGH, 07.02.2006 - C-267/05

    Oakley

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

  • VG Düsseldorf, 31.01.2013 - 26 K 7454/11

    Familienzuschlag Lebenspartnerschaft nichteheliche Lebensgemeinschaft eheähnlich

  • VG Karlsruhe, 18.02.1998 - 10 K 1828/96
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 BV 03.2888

    Beamtenrecht, Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

  • VG Bayreuth, 09.07.2004 - B 5 K 03.1097
  • VG München, 20.04.2004 - M 12 K 03.3061
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

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