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VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
- VG Minden, 30.09.2019 - 11 L 886/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06
Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden
Auszug aus VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
aus der bloßen Nähe des Zeitpunkts der Versammlung oder des Aufzugs zu einem der Erinnerung an das nationalsozialistische Unrechtsregime und seine Opfer gewidmeten Gedenktag kann eine solche provokative Wirkung also nicht abgeleitet werden, so ausdrücklich BVerfG, Beschluss vom 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 -, juris Rn. 12.vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06 -, juris Rn. 17.
- VG Gelsenkirchen, 08.11.2013 - 14 L 1550/13
NPD-Versammlung in Essen-Borbeck kann am 9. November stattfinden
Auszug aus VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
Auch falls er dem Holocaustgedenktag insoweit an Symbolkraft nicht nachstehen sollte, so VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.11.2013 - 14 L 1550/13 -, juris Rn. 29, unter Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 08.11.2011 - 5 B 1351/11 -, kann nicht allein der bloßen Durchführung eines Aufzugs oder einer Versammlung an diesem Tag eine Provokationswirkung beigemessen werden, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigt. - BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, juris Rn. 15. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 5 B 1351/11
Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Kundgebung durch Personen aus dem Umfeld …
Auszug aus VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
Auch falls er dem Holocaustgedenktag insoweit an Symbolkraft nicht nachstehen sollte, so VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.11.2013 - 14 L 1550/13 -, juris Rn. 29, unter Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 08.11.2011 - 5 B 1351/11 -, kann nicht allein der bloßen Durchführung eines Aufzugs oder einer Versammlung an diesem Tag eine Provokationswirkung beigemessen werden, die das sittliche Empfinden der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigt. - BVerfG, 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12
Versammlungsbehördlich angeordneter Sofortvollzug einer Auflage, mit der die …
Auszug aus VG Minden, 27.09.2019 - 11 L 886/19
Vielmehr ist die Feststellung bzw. begründete Prognose erforderlich, dass von der konkreten Art und Weise der Durchführung derartige Provokationen ausgehen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.01.2012 - 1 BvQ 4/12 -, juris Rn. 7 m.w.N.;.