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VG Minden, 29.03.2006 - 11 K 1297/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung der Hundesteuer bei einer ausschließlich gewerblichen Zwecken dienenden Hundehaltung ; Kriterien für die Eigenschaft eines Hundehalters; Steuerrechtliche Anerkennung der Hunde als Betriebsausgaben einer GmbH i.R.d. gemischten Verwendung eines privaten Wachhundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Stuttgart, 21.03.2017 - 1 K 3363/16
Hundehalter ist steuerrechtlich nur, wer tatsächlich Aufwendungen für den Hund …
Eine allgemeine Begriffsbestimmung dergestalt, dass Hundehalter ist, wer unabhängig von den Eigentumsverhältnissen die tatsächliche Bestimmungsmacht über das Tier hat, aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt, den Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das Risiko seines Verlustes trägt (VG Minden, Urteil vom 29.03.2006 - 11 K 1297/05 -, juris Rn. 17 unter Verweis auf die Definition zur Tierschutzhalterhaftung in § 833 BGB im Palandt und Kommentierungen zu § 2 TierschG), lässt sich gerade nicht stellen. - VG Gelsenkirchen, 13.04.2010 - 18 K 3521/07
Rechtmäßigkeit eines Hundesteuerbescheids bezüglich eines American Shaffordshire …
vgl. VG Minden, Urteil vom 29. März 2006 - 11 K 1297/05 -, juris. - VG Schleswig, 05.12.2018 - 4 A 181/16
Hundesteuer für privaten Wachhund
Die Bewachung eines Wohnhauses ist hingegen dem persönlichen Lebensbereich des Grundstückeigentümers zuzurechnen (VG Minden, Urt. v. 23.06.2006 - 11 K 1297/05, Rn. 25 juris;… OVG Münster, Urt. v. 03.02.2005 - 14 A 1569/03, Rn. 21 juris), so dass eine Besteuerung zulässig und mit Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG vereinbar ist. - VG Minden, 18.04.2011 - 11 K 3251/10
Keine Möglichkeit der Geltendmachung von Einwänden gegen die Rechtmäßigkeit der …
vgl. VG Minden, Urteil vom 29.3.2006 - 11 K 1297/05 -, juris, unter Bezugnahme auf Palandt-Thomas, BGB, Kommentar, 65. Auflage 2006, § 833 Rdn. 9; Hirt/Maisack/Moritz, TierSchG 2003, Seite 73; Lorz/Metzger, TierSchG, 5. Auflage, 1999, § 2 TierSchG, Rdn. 8t; ebenso OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.2.2008 - IV-2 Ss (OWi) 156/07 u.a. -, VersR 2009, 647.