Rechtsprechung
VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 83/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit der Untersagung der Tötung männlicher nicht zur Schlachtung geeigneter Küken in einer Geflügelzucht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches Tötungsverbot hinsichtlich sog. Eintagsküken
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine ausreichende gesetzliche Grundlage für Tötungsverbot an Eintagsküken
- animal-health-online.de (Pressebericht)
§ 16a Abs. 1 Satz 1 TierSchG
Tötung männlicher Eintagsküken: NRW unterliegt
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- VG Arnsberg, 02.05.2016 - 8 K 116/14
Rechtswidrigkeit der Untersagung der Tötung männlicher Küken durch eine …
Auf Antrag der Prozessparteien hat es vor dem Hintergrund, dass das Verwaltungsgericht Minden auf die Klagen gegen gleichlautende Ordnungsverfügungen vom 18. Dezember 2013 diese mit Urteilen vom 30. Januar 2015 - 2 K 80/14 und 2 K 83/14 aufgehoben hat und der zu erwartenden Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen das Ruhen des Verfahrens beschlossen.vgl. VG Minden, Urteile vom 30. Januar 2015 - 2 K 80/14 - und 2 K 83/14, juris; Steiling, a.a.O.; Bender, Lebensschutz im Tierschutzrecht und der Vorbehalt des Parlaments, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2015, 212 ff.; anders: Hager, Die tierschutzrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für ein Tötungsverbot, NuR 2016, 108 ff.