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   VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW   

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https://dejure.org/2020,40233
VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW (https://dejure.org/2020,40233)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW (https://dejure.org/2020,40233)
VG Neustadt, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 2 L 875/20.NW (https://dejure.org/2020,40233)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 Abs 1 AufenthG 2004, § 50 AufenthG 2004, § 58 AufenthG 2004, § 59 AufenthG 2004, § 82 Abs 4 AufenthG 2004
    Abschiebung; Rechtsgrundlage für Aufforderung an einen Ausländer, sich im Vorfeld einem Corona-Test zu unterziehen; Richtervorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20
    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss dabei rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und dem Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 -, BVerwGE 135, 219-225; ebenso Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris, Rn. 18).

    Fordert die Ausländerbehörde einen vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer auf, eine ihm zumutbare Mitwirkungshandlung vorzunehmen, und weigert sich der Ausländer, dem nachzukommen, behindert er vorsätzlich behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19/08 -, juris und BVerwGE 135, 219-225).

  • BVerfG, 25.08.2020 - 1 BvR 1981/20

    Eilantrag gegen die Verordnung zur Testpflicht auf das SARS-CoV-2-Virus von

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20
    Die Beeinträchtigung ist vielmehr nur von kurzer Dauer und niedrigschwelliger Intensität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. August 2020 - 1 BvR 1981/20 -, juris und NVwZ 2020, 1512 f.).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2019 - 8 ME 15/19

    Abschiebungsanordnung; Anzeigepflicht; Anzeigepflicht für Aufenthalte außerhalb

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20
    Hierzu zählen nicht nur Maßnahmen zur Förderung einer freiwilligen Ausreise, sondern auch Anordnungen und Vorkehrungen, die - wie hier der Covid-19-Test - die Förderung der Ausreise im Wege einer angedrohten Abschiebung bezwecken (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 1. März 2019 - 8 ME 15/19 -, juris, Rnr. 7).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus VG Neustadt, 01.12.2020 - 2 L 875/20
    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss dabei rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und dem Betroffenen zumutbar sein (BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - 1 C 19.08 -, BVerwGE 135, 219-225; ebenso Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 18.09 -, juris, Rn. 18).
  • VG Karlsruhe, 29.01.2021 - 1 K 148/21

    Guinea: Covid-Test vor Überstellung verletzt den Antragsteller nicht in seinen

    Hierzu dürften nicht nur Maßnahmen zur För­ derung einer freiwilligen Ausreise zählen, sondern auch Anordnungen und Vorkehrun­ gen, die - wie hier der Test auf das Virus SARS-CoV-2 - die Förderung der Ausreise im Wege einer angedrohten Abschiebung bezwecken (vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW - , juris Rn. 3).

    § 82 Abs. 4 AufenthG regelt - worauf auch der Antragsteller hingewiesen hat - Mitwirkungs- und Duldungspflichten des Ausländers speziell für die Fälle der ärztlichen Feststellung ei­ ner individuellen Reisefähigkeit mit dem Ziel, die Person des Ausländers selbst vor abschiebungsbedingten Gesundheitsgefahren zu bewahren oder begleitende Schutz­ vorkehrungen treffen zu können, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustan­ des im Zusammenhang mit der Aufenthaltsbeendigung oder bei der Abschiebungs­ maßnahme vermeiden zu können (Funke-Kaiser, in: Gemeinschaftskommentar Auf­ enthG, Stand September 2019, § 82 AufenthG, Rn. 158; VG Neustadt, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW - juris Rn. 4).

    Die konkret eingeforderte Mitwirkungshandlung muss dabei rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und dem Betroffenen zumutbar sein (VG Neustadt, Beschluss vom 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW-, juris Rn. 4).

    Andererseits konnte eine - potentiell tödliche - Ansteckung einer größeren Zahl Dritter (Mitreisender, polizeiliche Zuführkräfte) durch den Antragsteller mit dem Virus SARS-CoV-2 durch eine Testung des Antragstellers vermieden werden (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 24.11.2020 - 11 L 408/20 - , juris Rn. 15; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.11.2020 - 11 L 1494/20 - juris Rn. 27; VG Neustadt, Beschluss vom 0 1 . 1 2 . 2 0 2 0 - 2 L 875/20.NW-, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2021 - 10 LA 12/21

    Abschiebung; Aufnahmebereitschaft; Durchführbarkeit; Einreisebestimmungen

    Dem Einwand des Klägers, dass die Feststellung einer Covid-19 Erkrankung nicht von der Frage der Reisefähigkeit umfasst sei, ist nicht zu folgen (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2.12.2020 - 7 B 11323/20 -, juris Rn. 4; VG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2020 - 1 B 168/20 -, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 24.11.2020 - 11 L 408/20 -, juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 4.11.2020 - 11 L 1494/20 -, juris Rn. 13; a.A. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1.12.2020 - 2 L 875/20.NW -, juris Rn. 3 f. (§ 46 Abs. 1 AufenthG als Rechtsgrundlage)).

    Die Reisefähigkeit im Sinne der Vorschrift ist nicht - wie der Kläger wohl meint - nur dann betroffen, wenn sich durch die Durchführung der Abschiebung sein Gesundheitszustand verschlechtern würde (so: VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1.12.2020 - 2 L 875/20.NW -, juris Rn. 4), wie es etwa § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 3 AufenthG voraussetzt.

  • VG Greifswald, 15.03.2021 - 3 B 444/21

    Anordnung eines Corona-Tests durch das BAMF

    § 84 Abs. 4 Satz 1 AufenthG ist eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Anordnung einer medizinischen Untersuchung, mit der geklärt werden soll, ob die vom Zielstaat der Abschiebung aufgestellten gesundheitlichen Einreiseanforderungen - hier das Vorliegen eines aktuellen negativen Corona-Tests - erfüllt sind (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 28.01.2021 - 10 LA 12/21 -, Rn. 17, juris; OVG Koblenz, B. v. 02.12.2020 - 7 B 11323/20 -, Rn. 4, juris; VG Berlin, B. v. 24.11.2020 - 11 L 408/20 -, Rn. 8 ff., juris; VG Schleswig, B. v. 16.12.2020 - 1 B 168/20 -, Rn. 7 ff., juris; VG Gießen, B. v. 26.02.2021 - 7 L 599/21.GI -, MILo; VG Regensburg, B. v. 19.10.2020 - RN 9 S 20.2520 -, MILo; a.A. VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW -, Rn. 4, juris).
  • VG Mainz, 14.06.2021 - 4 L 472/21

    Anordnung eines Covid-19-Tests vor Abschiebung zulässig

    Selbst wenn man § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG enger verstehen würde, dürften sich die Verpflichtung des Antragstellers zur Duldung und die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Durchführung eines Covid Tests auf § 46 Abs. 1 AufenthG stützen lassen (vgl. hierzu VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 L 875/20.NW -, juris Rn. 3 ff.).
  • VG Aachen, 19.02.2021 - 4 L 108/21

    SARS-CoV-2 Test; Reisefähigkeit; Dublin-III; Dublin-Überstellung

    Die Kammer kann insoweit offen lassen, ob es sich hier um eine Maßnahme nach § 46 Abs. 1 AufenthG zur Durchsetzung ordnungsrechtlich begründeter Mitwirkungs- und Duldungspflichten handelt, durch die ein Abschiebungshindernis mit dem Ziel des Vollzugs der Ausreisepflicht beseitigt wird, vgl. in diesem Sinne VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 1. Dezember 2020 - 2 L 875/20.NW - juris, Rn. 3, das die Anordnung als Maßnahme im Sinne des § 46 Abs. 1 AufenthG ansieht, die geeignet ist, die tatsächliche Ausreise des Ausländers zu fördern, oder um eine Maßnahme zur Feststellung der Reisefähigkeit im Sinne des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG.
  • VG Saarlouis, 21.04.2021 - 5 L 478/21

    Überstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens; Anordnung eines Corona-Tests durch

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.01.2021 - 10 LA 12/21 -, juris, Rn. 17; OVG Koblenz, Beschluss vom 02.12.2020 - 7 B 11323/20 -, juris, Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 24.11.2020 - 11 L 408/20 -, juris, Rn. 8 ff.; VG Schleswig, Beschluss vom 16.12.2020 - 1 B 168/20 -, juris, Rn. 7 ff.; VG Gießen, Beschluss vom 26.02.2021 - 7 L 599/21.GI -, MILo; VG Regensburg, Beschluss vom 19.10.2020 - RN 9 S 20.2520 -, MILo; a.A. VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 01.12.2020 - 2 L 875/20.NW -, juris.
  • VG Gießen, 26.02.2021 - 7 L 599/21

    Türkei: Dublin: Covid-19-Testanordnung statthaft im Rahmen der Reisefähigkeit

    7_l_599_21_gi_beschluss_00000089_150116 schluss vom 1.12.2020, 2 L 875/20.NW, juris Rn. 3 f. (§ 46 Abs. 1 AufenthG als Rechtsgrundlage)).
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