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   VG Neustadt, 04.11.2016 - 2 L 867/16.NW   

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https://dejure.org/2016,38675
VG Neustadt, 04.11.2016 - 2 L 867/16.NW (https://dejure.org/2016,38675)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.11.2016 - 2 L 867/16.NW (https://dejure.org/2016,38675)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. November 2016 - 2 L 867/16.NW (https://dejure.org/2016,38675)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 2 AufenthG 2004, § 60a Abs 2 AufenthG 2004, §§ 18 ff AufenthG 2004
    Keine Ausbildungsduldung bei vom Ausländer zu vertretender fehlender Vollziehbarkeit von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ausländers auf Ausübung einer betrieblichen Berufsausbildung im Rahmen der Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4, AufenthG § 60a Abs. 6 Nr. 2
    Ausbildungsduldung, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Passbeschaffung, Passersatz, Vertretenmüssen, Mitwirkungspflicht, Aufenthaltsbeendigung, Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, Beurteilungszeitpunkt, Abschiebungshindernis, Lehrlingsrolle

  • esovgrp.de

    AufenthG § 2,AufenthG § 2 Abs 2,AufenthG § 60a,AufenthG § 60a Abs 2,BeschV § 34,BBiG § 34,BBiG § 35,BBiG § 36,BBiG § 43,SGB IV § 7,SGB IV § 7 Abs 2
    Abschiebung, Abschiebungsschutz, Ankündigung der Abschiebung, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsrecht, Ausbildung, Ausbildungsrecht, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvertrag, Ausländer, Ausländerrecht, Ausreise, Ausreiseaufforderung, Ausreisefrist, Ausreisehindernis, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Neustadt, 07.10.2016 - 2 L 680/16

    Ausbildungsduldung, Ausbildungsvertrag, Lehrlingsrolle, aufenthaltsbeendende

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2016 - 2 L 867/16
    Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, ist nach Auffassung der Kammer maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Einreichung des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer abzustellen (Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 2 L 680/16.NW -, juris; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 - juris, Rn. 19: Zeitpunkt der Beantragung der Duldung unter Mitteilung des Ausbildungsverhältnisses).

    Das wirtschaftliche Interesse daran, aus dem Kreis ausreisepflichtiger Ausländer Auszubildende gewinnen zu können, muss in diesen Fällen zurücktreten (siehe den Beschluss der Kammer vom 7. Oktober 2016 - 2 L 680/16.NW -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2016 - 11 S 1991/16

    Erteilung einer Ausbildungsduldung - konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung

    Auszug aus VG Neustadt, 04.11.2016 - 2 L 867/16
    Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, ist nach Auffassung der Kammer maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Einreichung des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer abzustellen (Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 2 L 680/16.NW -, juris; vgl. auch VGH BW, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 - juris, Rn. 19: Zeitpunkt der Beantragung der Duldung unter Mitteilung des Ausbildungsverhältnisses).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2016 - 8 ME 184/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten

    Maßgeblich ist insoweit die Sachlage in dem Zeitpunkt, in dem der Ausländer bei der Ausländerbehörde die Erteilung der Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung unter Berufung auf einen bestehenden Ausbildungsvertrag und eine darauf bezogene Beschäftigungserlaubnis beantragt hat (vgl. mit eingehender Begründung: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2016 - OVG 12 S 61.16 -, juris Rn. 9 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.10.2016, a.a.O., Rn. 19; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 4.11.2016 - 2 L 867/16.NW -, juris Rn. 2; VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 11.10.2016, a.a.O., Rn. 9).
  • VG Neustadt, 12.12.2016 - 2 L 993/16

    Erteilung einer Duldung zum Zwecke der Aufnahme oder Fortsetzung einer

    Aus der Verweisung des § 60 a Abs. 2 Satz 4 n.F. AufenthG auf diese Bestimmung folgt, dass ein Ausländer, der ein Abschiebungshindernis aufrecht erhält oder sich auf sonstige Weise seiner Abschiebung entzieht, nicht durch die Erteilung einer Ausbildungsduldung nachträglich begünstigt werden soll ( VG Neustadt/Wstr. Beschluss vom 4. November 2016 - 2 L 867/16.NW - juris).
  • VG Saarlouis, 18.05.2017 - 6 L 153/17

    Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung; syrischer Asylbewerber

    Maßgeblich ist insoweit - zumindest nach ganz überwiegender Meinung, der die Kammer folgt - die Sachlage in dem Zeitpunkt, in dem der Ausländer bei der Ausländerbehörde die Erteilung der Duldung zum Zwecke der Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung unter Berufung auf einen bestehenden Ausbildungsvertrag und eine darauf bezogene Beschäftigungserlaubnis beantragt hat (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 09.12.2016, 8 ME 184/16, juris, Rz. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13.10.2016, 11 S 1991/16, juris, Rz. 19, und vom 04.01.2017, 11 S 2301/16, juris, Rz. 17 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.11.2016, OVG 12 S 61.16, juris, Rz. 9 ff.; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 04.11.2016, 2 L 867/16.NW, juris, Rz. 2; VG Freiburg, Beschluss vom 11.10.2016, 4 K 3553/16, juris, Rz. 9; wohl ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.01.2017, 7 B 11589 u.a., juris, Rz. 5 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.12.2016, 19 CE 16.2025, juris, Rz. 18 ff.; vgl. auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 18/8615 - Entwurf eines Integrationsgesetzes, BT-Drs.
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 L 85/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Duldung

    Der Durchsetzung der Ausreisepflicht kommt in diesen Fällen der Vorrang zu; das wirtschaftliche Interesse daran, aus dem Kreis ausreisepflichtiger Ausländer Auszubildende gewinnen zu können, muss demgegenüber zurücktreten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 5. Januar 2017 - 7 B 11589/16 -, juris, Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 4. November 2016 - 2 L 867/16.NW -, juris, Rn. 2; Beschl. der Kammer v. 10 Oktober 2018 - 3 L 516.18 -, juris, Rn. 13).
  • VG Cottbus, 10.10.2018 - 3 L 516/18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

    Der Durchsetzung der Ausreisepflicht kommt in diesen Fällen der Vorrang zu; das wirtschaftliche Interesse daran, aus dem Kreis ausreisepflichtiger Ausländer Auszubildende gewinnen zu können, muss demgegenüber zurücktreten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 7 B 11589/16 -, juris Rn. 7; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 4. November 2016 - 2 L 867/16.NW -, juris Rn. 2).
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