Rechtsprechung
VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 9 Abs 1 S 2 BestattG BY, § 9 Abs 2 Nr 5 BestattG RP, § 6 Abs 2 PolG RP, § 54 Abs 2 PStG, § 54 Abs 3 PStG
Kostenbescheid für Bestattungskosten; Reihenfolge der Bestattungspflichtigen; keine Ausnahme der Bestattungspflicht bei Vorliegen eines Härtefalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Reihenfolge der Bestattungspflichtigen - keine Ausnahme der Bestattungspflicht bei ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bestattungspflicht eines Angehörigen entfällt nicht aufgrund Erbausschlagung oder fehlender Kenntnis vom Verstorbenen - Halbschwester muss Bestattungskosten für unbekannten Halbbruder tragen
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- VG München, 30.11.2015 - M 15 S 15.4728
Ausbildungsförderung
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Durch pauschale Behauptungen kann sie ihrer Obliegenheit, die Unrichtigkeit des Personenstandregisters nachzuweisen, nicht nachkommen (vgl. VG München, Beschluss vom 30. November 2015 - M 15 S 15.4728 -, Rn. 45 - 48 juris). - OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 8 PA 37/05
Rechtsgrundlage für die Vornahme einer Bestattung durch die Ordnungsbehörde und …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Kein Härtefall ist nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts darin zu sehen, dass die Hinterbliebene erst nach 45 Jahren ihren später verstorbenen Vater ausfindig gemacht hat, der zuvor ihre Mutter im Säuglingsalter der Tochter verlassen hatte und der weder Unterhalt gezahlt noch eine persönliche Beziehung unterhalten hatte (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 - vgl auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 14. September 2015 - 5 K 282/15.NW -). - OVG Hamburg, 26.05.2010 - 5 Bf 34/10
Bestattungspflicht; Berücksichtigung zerrütteter Familienverhältnisse
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Ferner ist die landesgesetzliche Regelung nicht isoliert zu betrachten, vielmehr sind auch die der gesamten Rechtsordnung zu entnehmenden Regelungen in den Blick zu nehmen, die dem Kostenpflichtigen Ausgleichsmöglichkeiten bieten (OVG Hamburg, Urteil vom 26. Mai 2010 - 5 Bf 34/10 - juris).
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11
Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Gerade wegen der Möglichkeit einer Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger besteht im Übrigen auch kein Anlass, einen Angehörigen von seinen Bestattungspflichten freizustellen, wenn - wie hier - die Familienverhältnisse gestört sind (BGH, Urteil vom 17. November 2011 - III ZR 53/11 -, Rn. 22 juris). - VG Köln, 30.05.2012 - 9 K 1361/11
Übergang in das sog. gestreckte Verfahren nach erfolgter Einäscherung des …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
So wurde bereits entschieden, dass es nicht ausreicht, um eine unbillige Härte anzunehmen, wenn ein bestattungspflichtiges leibliches Kind seinen verstorbenen Vater nicht gekannt und auch keinen persönlichen Kontakt mit ihm gehabt hat (VG Köln, Urteil vom 30. Mai 2012 - 9 K 1361/11 -). - VGH Bayern, 12.09.2013 - 4 ZB 12.2526
Auch bei fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind die näheren …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Der Vortrag, es habe in der Beziehung zum Verstorbenen eine vollständige Aufgabe der familiären Bande vorgelegen, es gebe gar kein familiäres Verhältnis mehr, das zerrüttet sein könnte, ist vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung unbehelflich (OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, Rn. 65 - 68 juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 4 ZB 12.2526 -). - OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14
Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Der Vortrag, es habe in der Beziehung zum Verstorbenen eine vollständige Aufgabe der familiären Bande vorgelegen, es gebe gar kein familiäres Verhältnis mehr, das zerrüttet sein könnte, ist vor dem Hintergrund der obergerichtlichen Rechtsprechung unbehelflich (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 -, Rn. 65 - 68 juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12. September 2013 - 4 ZB 12.2526 -). - OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11
Keine Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht durch …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Nach dieser Vorschrift werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten "nicht zugemutet" werden kann, die Kosten zu tragen (Thüringer OVG, Urteil vom 23. April 2015 - 3 KO 341/11 -, Rn. 52 - 55, juris). - VG Neustadt, 14.09.2015 - 5 K 282/15
Zur Frage einer Härte bei Inanspruchnahme der Tochter für entstandene …
Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2018 - 5 K 509/18
Kein Härtefall ist nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts darin zu sehen, dass die Hinterbliebene erst nach 45 Jahren ihren später verstorbenen Vater ausfindig gemacht hat, der zuvor ihre Mutter im Säuglingsalter der Tochter verlassen hatte und der weder Unterhalt gezahlt noch eine persönliche Beziehung unterhalten hatte (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. Juli 2005 - 8 PA 37/05 - vgl auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 14. September 2015 - 5 K 282/15.NW -).
- VG Mainz, 19.07.2023 - 3 K 425/22
Bestattungskosten auch für unbekannten Halbbruder zu tragen
Von daher kann die Annahme eines Härtefalls hier nicht davon abhängen, ob der verstorbene Bruder bekannt war und keinerlei Kontakt bestand oder ob er eben unbekannt war und kein Kontakt bestand (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 4.12.2018 - 5 K 509/18.NW -, juris, Rn. 37 zu einem Fall eines Halbbruders). - VG Mainz, 17.07.2019 - 3 K 1104/18 So lässt der Umstand, dass sie das Erbe ausgeschlagen hat, ihre durch § 9 Abs. 1 Nr. 2 BestG begründete Bestattungspflicht unberührt (vgl. OVG Saarland…, Urteil vom 27. Dezember 2007 - 1 A 40/07 -, AS 35, 353 = juris Rn. 46; VGH BW…, Urteil vom 19. Oktober 2004 - 1 S 681/04 -, VBlBW 2005, 141 = juris Rn. 21; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 4. Dezember 2018 - 5 K 509/18.NW -, juris Rn. 30).