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   VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19.NW   

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VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19.NW (https://dejure.org/2019,45019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04.12.2019 - 1 K 686/19.NW (https://dejure.org/2019,45019)
VG Neustadt, Entscheidung vom 04. Dezember 2019 - 1 K 686/19.NW (https://dejure.org/2019,45019)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 12.04.2011 - VI ZB 6/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Ein Postausgangsfach ist nicht die letzte Station auf dem Weg zum Adressaten, wenn die in dem Postausgangsstapel gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einsortiert werden müssen (s. BGH Beschluss vom 12. April 2011, VI ZB 6/10, juris Rn. 10).

    Denn mit einer derart abgestuften organisierten Ausgangskontrolle soll die Prüfung sichergestellt werden, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 -, juris Rn. 10 und vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris Rn. 7).

    Auf bloße Rückschlüsse, dass die Klageschrift in der dem Postbediensteten übergebenen Post "gewesen sein müsse", lässt sich - wenn es wie hier an einer zureichenden Postausgangskontrolle für den Fall des Ausfalls elektronischer Systeme fehlt - ein Wiedereinsetzungsantrag nicht stützen (BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris), zumal vorliegend in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten des Klägers der Postausgangsstapel, auf den die Mitarbeiterin, Frau X, die Klageschrift vom 18. April 2019 gelegt haben will, nicht "letzte Station" auf dem Weg zum Adressaten - hier das erkennende Gericht - war, weil nämlich die auf dem Postausgangsstapel von ihr gesammelten Schriftsätze noch in Umschläge einkuvertiert werden mussten und erst nach Durchführung des Zwischenschritts des Kuvertierens eine Sendung postfertig zur Abholung vorlag.

    Durch den Zwischenschritt des Kuvertierens der auf dem Postausgangsstapel liegenden Schriftstücke besteht nämlich die Gefahr, dass ein fristwahrender Schriftsatz in ein anderes Kuvert gerät und die Frist dann nicht eingehalten wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris).

  • BGH, 09.12.1992 - VIII ZB 30/92

    Fristbeginn für Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Berufungsfrist infolge

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Dies ist in dem Zeitpunkt der Fall, in dem ein verantwortlicher Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 [KG] - m.w. N. zur ständigen Rechtsprechung des BGH, NJW 1993, 1333).

    Zwar wird eine Nachfragepflicht desjenigen Anwalts, der ein Schriftstück entsprechend den postalischen Bestimmungen so rechtzeitig zur Post aufgegeben hat, dass es bei regelmäßiger Beförderungszeit den Empfänger fristgerecht erreicht hätte, grundsätzlich verneint (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992- VIII ZB 30/92 [KG] -, a. a. O.).

    Allerdings muss etwas Anderes dann gelten, wenn bei dem Anwalt nach der Aufgabe des Schriftstücks zur Post Zweifel am rechtzeitigen Eingang bei Gericht entstanden sein müssen, denn eine Pflicht zur Nachfrage besteht nur deshalb und nur dann nicht, weil und wenn der Anwalt bei rechtzeitiger Briefaufgabe von dem fristgerechten Eingang bei Gericht ausgehen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 [KG] -, a.a.O.).

  • BGH, 04.11.2014 - VIII ZB 38/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Denn mit einer derart abgestuften organisierten Ausgangskontrolle soll die Prüfung sichergestellt werden, ob möglicherweise in einer bereits als erledigt vermerkten Fristsache die fristwahrende Handlung noch aussteht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 -, juris Rn. 10 und vom 12. April 2011 - VI ZB 6/10 -, juris Rn. 7).

    Zur Postausgangskontrolle gehört es des Weiteren, dass am Ende eines jeden Arbeitstages zu prüfen ist, welche fristwahrenden Schriftsätze hergestellt, abgesandt oder zumindest nach den vorgenannten Grundsätzen versandfertig gemacht wurden und ob diese mit den im Fristenkalender vermerkten Sachen übereinstimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - VIII ZB 38/14 -, a. a. O.).

  • VG Köln, 29.04.2014 - 2 K 552/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fristversäumnis, Eingangsmitteilung,

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Spätestens zum 17. Mai 2019, einem Freitag, hätte mithin eine derartige Nachfrage von ihm bei Anlegung des für eine Prozessführung erforderlichen Sorgfaltsmaßstabs eines ordentlichen Rechtsanwalts erwartet werden müssen (vgl. VG Köln, Urteil vom 29. April 2014 - 2 K 552/13.A -, juris Rn. 25).
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZB 28/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Insoweit werde auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2011 - VI ZB 28/11 - verwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.12.1994 - 1 S 3532/94

    Wiedereinsetzung: Anwaltsverschulden - unterlassene Erkundigung nach dem Eingang

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Dies ist dann nicht mehr der Fall, wenn sich für den Rechtsanwalt nachträglich Zweifel an einem ordnungsgemäßen Zugang beim Gericht ergeben haben oder jedenfalls hätten ergeben müssen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Dezember 1994 - 1 S 3532/94 -, juris Rn. 4).
  • BGH, 10.03.2011 - VII ZB 28/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verzögerung der Briefzustellung durch

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hätte sich dann ohne Verschulden darauf verlassen dürfen, dass der von ihm eingeschaltete Zustelldienst der Deutschen Post die Übermittlung an das erkennende Gericht innerhalb der normalen Postlaufzeiten bewirkt (BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - VII ZB 28/10 -, NJW-RR 2011, 790, und vom 23. Januar 2008 - XII ZB 155/07 -, NJW-RR 2008, 930).
  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Dies ist in dem Zeitpunkt der Fall, in dem ein verantwortlicher Anwalt bei Anwendung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - VIII ZB 30/92 [KG] - m.w. N. zur ständigen Rechtsprechung des BGH, NJW 1993, 1333).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2017 - 16 U 41/17

    Wiedereinsetzung: Hinreichende Ausgangskontrolle bei Nutzung des EGVP-Verfahrens

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Auch hier muss ein abgestuftes System der Postausgangskontrolle eingerichtet sein (s. OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2017 - 16 U 41/17 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 46/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus VG Neustadt, 04.12.2019 - 1 K 686/19
    Es bedarf vielmehr eines ordnungsgemäßen Postausgangsbuchs (BGH, Beschluss vom 27. November 2013 - III ZB 46/13 -, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 07.01.2015 - IV ZB 14/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristen- und

  • BFH, 19.03.2019 - II R 29/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Totalausfall der Computeranlage

  • BGH, 16.02.2010 - VIII ZB 76/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlende Ursächlichkeit eines möglichen

  • BGH, 10.09.2015 - III ZB 56/14

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 155/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer Frist bei

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2017 - 13 LB 31/14

    Anspruch auf Erlass einer lebensmittelrechtlichen Allgemeinverfügung zur Einfuhr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 10542/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes

  • BFH, 03.08.2005 - IX B 26/05

    Wiedereinsetzung; Postausgangsbuch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2014 - 16 B 703/14

    Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde

  • VG Schleswig, 23.06.2020 - 11 B 26/20

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Im Einzelnen ist darzulegen, wann, von wem in welcher Weise das Schriftstück zur Post gegeben wurde (vgl. VG Neustadt (Weinstraße) - Urteil vom 04.12.2019 - 1 K 686/19.NW - juris Rn. 55).
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