Rechtsprechung
VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 21 BhV RP 2011, Art 33 Abs 5 GG, § 66 BG RP 2010
Begrenzung der Beihilfe auf zugelassene oder registrierte Arzneimittel - Ausschluss der Nahrungsergänzungsmittel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14
Beamtenrecht-Beihilfe für Hörgeräte
Auszug aus VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Das setzt voraus, dass der Beamtin oder dem Beamten im Einzelfall trotz ausreichender Eigenvorsorge und der ggf. zustehenden Beihilfeleistungen unabwendbare und mit Blick auf die amtsangemessene Alimentation unzumutbare finanzielle Belastungen verbleiben (vgl. zum Ganzen z.B. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014 - 10 A 10492/14.OVG -, juris; Beschlüsse vom 11. und 18. Januar 2017 - 2 A 11072/16.OVG - und 2 A 11195/16.OVG -, jeweils m.w.N.).Sie liegt damit nicht mehr in dem von der Rechtsprechung bereits als unproblematisch angesehenen Rahmen von rund 3 % der gesetzlichen Alimentation (vgl. OVG RP, Urteil vom 15. Dezember 2014, a.a.O.).
- VG Neustadt, 06.11.2019 - 1 K 569/19
Beihilfefähigkeit eines Lichtschutzmittels zur Behandlung von weißem Hautkrebs; …
Auszug aus VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Dementsprechend wurden auch vom BVerwG bei der Ermittlung der zumutbaren Belastungsgrenze lediglich die Aufwendungen des Betroffenen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht aber solche für Nahrungsergänzungsmittel oder andere nicht beihilfefähige Produkte einbezogen (…vgl. Urteil vom 5. Mai 2012, a.a.O., Rdnr. 20 und jetzt auch § 50 Abs. 1 Satz 5 Bundesbeihilfenverordnung; Urteile der Kammer vom 28. Mai 2019 - 1 K 1611/18.NW zum Nahrungsergänzungsmittel "Boswellia" bei einem Kurzdarmsyndrom und vom 6. November 2019 1 K 569/19.NW - zum Präparat "Eryfotona®" zur Behandlung und Vorbeugung gegen Hautkrebs).Die Beamtin hat demgegenüber keinen Anspruch darauf, dass die von ihr gewählte bzw. von ihrem Arzt als bestmöglich empfohlene alternative Behandlungsvariante durch den Dienstherrn kostenneutral ermöglicht wird (vgl. Urteile der Kammer vom 28. Mai 2018 und vom 6. November 2019, a.a.O., mit Hinweis auf OVG RP…, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 2631/10
Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln
Auszug aus VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Die Beihilfenverordnung hat durch den Bezug auf die zugelassenen und registrierten Arzneimittel gemäß § 2 Abs. 1 AMG ausdrücklich eine Änderung des bisher im Beihilferecht des Landes vertretenen Arzneimittelbegriffs vorgenommen und damit die Nahrungsergänzungsmittel ausnahmslos von der beihilferechtlichen Arzneimitteleigenschaft ausgenommen; das ist dem Verordnungsgeber ohne Weiteres möglich (vgl. VGH BaWü, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 2631/10 -, juris Rn 18). - BVerwG, 05.05.2010 - 2 C 12.10
Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
Auszug aus VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Denn im Gegensatz zum Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für den das BVerwG (Urteil vom 5. Mai 2010 - 2 C 12/10 -, juris) und das OVG RP (Urteil vom 13. April 2012 - 10 A 10039/12.OVG) eine normative Härteregelung gefordert hat, geht es bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht um Präparate, die im Regelfall zur Behandlung einer Krankheit eingesetzt werden. - VG Neustadt, 28.02.2018 - 1 K 560/17
Aminosäure, Aminosäuremischung, Arzneimittel, Beamtenrecht, Beamter, …
Auszug aus VG Neustadt, 05.02.2020 - 1 K 1077/19
Er bezieht sich auf den Widerspruchsbescheid und verweist auf die Urteile der Kammer vom 28. Februar 2018 (1 K 560/17.NW) und vom 28. Mai 2019 (1 K 1611/18.NW) sowie auf die Entscheidungen des OVG RP vom 11. Januar 2017 (2 A 11072/16) und vom 18. Januar 2017 (2 A 11195/16).
- OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19
Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt …
Der Bescheid ist Gegenstand der beim Verwaltungsgericht erhobenen Drittanfechtungsklage der Antragstellerin - 1 K 1077/19 -. - VG Kassel, 20.12.2019 - 1 K 3311/18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Gewissensgründen
Der Kläger begehrt hingegen mit den parallelen Verfahren 1 K 1077/19.KS und 1 K 1078/19.KS die Aufhebung konkreter Zahlungsbescheide des Beklagten, die wiederum nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sind.