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   VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21.NW   

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VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21.NW (https://dejure.org/2021,7306)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.04.2021 - 5 L 334/21.NW (https://dejure.org/2021,7306)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. April 2021 - 5 L 334/21.NW (https://dejure.org/2021,7306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 4 S 1 CoronaVV RP 18, § 23 Abs 4 S 4 CoronaVV RP 18, § 5 CoronaVV RP 18, § 2 Abs 2 GemO RP, Art 12 Abs 1 GG
    Zur Beschränkung von gewerblichen Einrichtungen während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 1 S 677/21

    Schließung von Möbelhäusern in Zeiten der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Die in Nr. 3 b Satz 3 und 4 der Allgemeinverfügung für den nicht "privilegierten" Einzelhandel angeordneten Bedingungen einer reduzierteren Kundenzahl aus demselben Hausstand und einer vorherigen Terminbuchung finden voraussichtlich einen hinreichend tragfähigen Sachgrund in dem auf eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des gesamten Einzelhandels hin angelegten Regelungskonzept des Verordnungsgebers (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris).

    b) Zwar werden in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere Zweifel an der Aufnahme von Buchhandlungen und Gartenmärkten geltend gemacht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 - vgl. ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris).

    d) Entsprechendes gilt auch für die in Nr. 3 c Satz 1 der Allgemeinverfügung aufgeführten Blumenfachgeschäfte, Gartenbaumärkte, Baumärkte und Gärtnereien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris).

    Es schützt nicht bloße Gewinn- und Umsatzchancen sowie tatsächliche Gegebenheiten (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21

    Corona-Krise; eingeschränkte Öffnung von Baumärkten; Thüringen

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Insgesamt sind dem Ermessen damit durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris).

    Dies ändert aber nichts daran, dass das RKI in dem Strategiepapier empfiehlt, bereits bei einer 7-Tages-Inzidenz von 50 die Schließung des Einzelhandels zu erwägen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris).

    Diese Einschätzung erscheint auch nicht offensichtlich sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 B 89/21 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 42.21

    Beschränkung des Verkaufsbetriebs gem. § 8 Abs. 1, 2 7. SARS-CoV-2-EindV

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Diese Einschätzung erscheint auch nicht offensichtlich sachwidrig, denn zum einen kommt Buchhandlungen im Hinblick auf die Bildung (Schule, Studium) und die Berufsausübung eine besondere Bedeutung zu (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 78/21 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris) und zum anderen trägt die Versorgung mit Produkten des Buchhandels unter den Bedingungen eines infektionsbedingten Lockdowns auch wegen der stark eingeschränkten Möglichkeiten anderweitiger Freizeitaktivitäten einem Grundbedarf der Bevölkerung Rechnung (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2021 - 1 B 89/21 -).

    d) Entsprechendes gilt auch für die in Nr. 3 c Satz 1 der Allgemeinverfügung aufgeführten Blumenfachgeschäfte, Gartenbaumärkte, Baumärkte und Gärtnereien (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. März 2021 - OVG 11 S 42/21 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 -, juris).

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 B 446/20

    Corona; Covid-19; Ladenschließung; Bestimmtheit; Gleichbehandlung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Auch das mit Nr. 3 b der Allgemeinverfügung verfolgte Ziel, Mobilität und hieraus resultierende persönliche Kontakte der Bevölkerung im Rahmen des Einkaufens jenseits der notwendigen Grundversorgung zu verhindern oder zu beschränken, zwingt zu dem Schluss, dass zu den in Nr. 3 c Satz 1 der Allgemeinverfügung benannten, öffnungsberechtigten Geschäfts- und Markttypen nur solche Geschäfte und Märkte zählen können, die in erster Linie wegen ihres privilegierenden "Grundversorgungssortiments" aufgesucht werden, nicht aber vorrangig wegen darüber hinausgehender, anderer Angebote (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 07. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris).

    Mithin kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass den in Nr. 3 c Satz 1 der Allgemeinverfügung einzeln benannten Geschäfts- und Markttypen solche Geschäfte und Märkte unterfallen, bei denen die Summe der auf die entsprechenden "Grundversorgungssortimente" entfallenden Anteile der Verkaufsflächen dauerhaft - nicht nur temporär - den Anteil überwiegt, auf den sich die Verkaufsflächen für Sortimentsbestandteile summieren, die nicht zu einem privilegierenden "Grundversorgungssortiment" gehören (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 07. Januar 2021 - 3 B 446/20 -, juris).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Insgesamt sind dem Ermessen damit durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 EN 175/21 -, juris).

    Im Bereich des Infektionsschutzes als besonderem Gefahrenabwehrrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 32) darf der Verordnungsgeber im Hinblick auf Massenerscheinungen, die sich - wie das gegenwärtige weltweite Infektionsgeschehen - auf eine Vielzahl von Lebensbereichen auswirken, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21

    Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Andererseits soll das auf eine schrittweise und kontrollierte Öffnung aller Handelsgeschäfte zielende Regelungskonzept nicht aus Gründen der Gleichbehandlung zu einer Verschärfung der Zugangsbedingungen für diejenigen Ladengeschäfte führen, die bislang von der Schließung ausgenommen waren (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris).

    b) Zwar werden in der aktuellen obergerichtlichen Rechtsprechung insbesondere Zweifel an der Aufnahme von Buchhandlungen und Gartenmärkten geltend gemacht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. März 2021 - 13 B 252/21.NE -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 S 677/21 - vgl. ferner OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09. März 2021 - 2 B 58/21 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 6 B 11424/20

    Maskenpflicht in Trier Innenstadt nicht unverhältnismäßig

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Das Einvernehmenserfordernis des § 23 Abs. 1 der 18. CoBeLVO dient vielmehr ausschließlich dem Schutz von Mitwirkungsrechten des Gesundheitsministeriums bei Allgemeinverfügungen mit weitergehenden Schutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei einem Dauerverwaltungsakt wie im vorliegenden Fall der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, da der Dauerverwaltungsakt seine Regelungswirkung ständig neu entfaltet und das zu Grunde liegende Verwaltungsrechtsverhältnis ständig neu konkretisiert wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -).

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Die Frage, ob der Verordnungsgeber mit der getroffenen Auswahl von zu schließenden oder zu beschränkenden Betrieben unter Berücksichtigung des infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrades der insgesamt betroffenen Lebensbereiche und aller sonstigen relevanten Belange eine auf hinreichenden Sachgründen beruhende und angemessene Differenzierung tatsächlich erreicht hat, mag bei einer objektiven Rechtsprüfung in einem Normenkontrollverfahren zu beantworten sein (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 6. November 2020 - 13 MN 411/20 -, juris Rn. 61).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2020 - 6 B 11353/20

    Baumesse in Bad Dürkheim bleibt verboten - Parlamentsvorbehalt durch

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Insoweit kann auch die strikte Beachtung des Gebots innerer Folgerichtigkeit nicht eingefordert werden (OVG RP, Beschluss vom 5. November 2020 - 6 B 11353/20.OVG -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 67/21

    Corona-Pandemie; Schließungsanordnung gegenüber Babyfachmärkten;

    Auszug aus VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21
    Dieser Bedarf kann aufgrund seiner beschriebenen Spezifität in weitem Umfang - abgesehen vom Bereich Babynahrung, Windeln und einiger Kosmetikprodukte für Babys, der jedoch nicht für das Angebot der Babyfachmärkte prägend ist - auch offensichtlich nicht von den nach Nr. 3 c aa) oder bb) der Allgemeinverfügung derzeit zur Öffnung befugten Geschäften angeboten werden (vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 23. März 2021 - 3 B 67/21 -, juris).
  • OVG Bremen, 23.03.2021 - 1 B 89/21

    Schließung des Einzelhandels, Gemischtwarenladen - Click & Meet;

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

  • BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11

    Sukzessivadoption

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 13 MN 552/20

    800 Quadratmeter; Bestimmtheitsgrundsatz; Corona; Einkaufszentrum; Einzelhandel;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2020 - 6 B 10497/20

    Normenkontrollantrag gegen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

  • VerfGH Bayern, 21.10.2020 - 26-VII-20

    Keine Außervollzugsetzung der Regelungen zur Erfassung von Kontaktdaten in der

  • OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21

    Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 3 B 78/21

    Corona; Einzelhandel; Textileinzelhandel; Termin; click and meet

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2021 - 6 B 11642/20

    Personenbegrenzung in großflächigen Lebensmittelmärkten zur Corona-Bekämpfung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    26 An dieser (internen) Ermessensbindung der Antragsgegnerin durch § 23 Abs. 4 der 18. CoBeLVO bestehen keine durchgreifenden Bedenken (so auch VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 5. April 2021 - 5 L 334/21.NW -, S. 10 BA; offen gelassen: VG Koblenz, Beschluss vom 29. März 2021 - 3 L 281/21.KO -, S. 5 BA).
  • VG Neustadt, 20.04.2021 - 5 L 360/21

    Auch die Einschränkungen im Speyerer Einzelhandel bleiben vorerst bestehen

    Anders als noch im Zeitpunkt des Beschlusses der Kammer vom 5. April 2021 - 5 L 334/21.NW - (s. Pressemitteilung Nr. 11/21) sei die Testpflicht auch tatsächlich umsetzbar, denn mittlerweile seien genügend Testkapazitäten bei den Testzentren des Landes vorhanden und es gebe ausreichend Tests auf dem Markt zu erwerben.
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