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   VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07.NW   

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https://dejure.org/2007,33954
VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07.NW (https://dejure.org/2007,33954)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05.06.2007 - 5 K 213/07.NW (https://dejure.org/2007,33954)
VG Neustadt, Entscheidung vom 05. Juni 2007 - 5 K 213/07.NW (https://dejure.org/2007,33954)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Thüringen, 09.08.1996 - 2 EO 669/96

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlungs- und Demonstrationsrecht;

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Durch das Erfordernis der Unmittelbarkeit werden deshalb erst recht die Eingriffsbefugnisse der allgemeinen oder besonderen Ordnungsbehörden im Gefahrenabwehrrecht eingeengt (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 9. August 1996, NVwZ-RR 97, 287).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Bei versammlungsspezifischen Gefahren, die im Zusammenhang mit erlaubten Versammlungen in geschlossenen Räumen entstehen, sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten zur Gefahrenabwehr und dessen Umfang in § 13 VersammlG speziell und abschließend geregelt (vgl. BVerwGE 82, 34; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 1998 a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004, NVwZ 2005, 80; Meßmann, JuS 2007, 524 ff.).
  • VG Potsdam, 20.01.2010 - 5 K 1922/06
    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Nachdem der Kläger mit der Vorgehensweise am 24. November 2006 nicht einverstanden war, erhob er zunächst am 15. Dezember 2006 Klage gegen die Polizei (Az: 5 K 1922/06.NW).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01

    GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Bei versammlungsspezifischen Gefahren, die im Zusammenhang mit erlaubten Versammlungen in geschlossenen Räumen entstehen, sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten zur Gefahrenabwehr und dessen Umfang in § 13 VersammlG speziell und abschließend geregelt (vgl. BVerwGE 82, 34; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 1998 a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004, NVwZ 2005, 80; Meßmann, JuS 2007, 524 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Das vom Kläger organisierte Zusammenkommen mehrerer Personen in der ehemaligen Gaststätte zu einem gemeinsamen Zweck war schon deshalb als Versammlung zu behandeln, weil die Veranstaltung mit Blick auf ihr Gesamtgepräge, für einen außenstehenden Dritten erkennbar, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichtet war (vgl. hierzu: BVerwG 6 C 23.06, Urteil vom 16. Mai 2007).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Der Durchführung eines Vorverfahrens bedurfte es nicht (BVerwGE 26, 161, 166).
  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 GG), dass in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe der Betroffene Gelegenheit erhält, auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 7. Dezember 1998, NVwZ 1999, 290, 291 f.; 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 3. Februar 1999, BayVBl. 1999, 339).
  • VG Hamburg, 30.10.1986 - 12 VG 2442/86

    Hamburger Kessel - § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO analog, Art. 8 GG,

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Zwar erfasst das Regelungswerk des Versammlungsgesetzes eine Zusammenkunft nicht schon im Vorfeld (so aber VG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 1986, NVwZ 87, 829), sondern erst, wenn sie zugleich der im Versammlungsgesetz vorgesehenen Ordnungsgewalt eines Versammlungsleiters unterliegt (vgl. dazu auch BVerwGE 82, 35).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96

    Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Im vorliegenden Fall muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die politischen Lieder des Liedermachers in eine Veranstaltung eingebunden waren, die dem verbindenden Zweck diente, in einer öffentlichen Angelegenheit Stellung zu beziehen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 26. Januar 1998, NVwZ 1998, 761, 763).
  • BVerfG, 03.02.1999 - 2 BvR 804/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verwerfung der Beschwerde wegen sog

    Auszug aus VG Neustadt, 05.06.2007 - 5 K 213/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gebietet es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Artikel 19 Abs. 4 GG), dass in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe der Betroffene Gelegenheit erhält, auch dann die Rechtmäßigkeit des Eingriffs gerichtlich klären zu lassen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich typischerweise auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, 1. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 7. Dezember 1998, NVwZ 1999, 290, 291 f.; 2. Senat, 1. Kammer, Beschluss vom 3. Februar 1999, BayVBl. 1999, 339).
  • VG Neustadt, 02.04.2020 - 5 L 333/20

    Corona-Virus verhindert 2-Personen-Demo in Kandel

    Diese stehen mit der Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit in keinem inneren Zusammenhang und betreffen dieses nur als Nebenfolge (vgl. Groscurth, in: Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 1. Auflage 2015, G. Rn. 24; VG Neustadt/Wstr. Urteil vom 5. Juni 2007 - 5 K 213/07 -, BeckRS 2007, 25756).
  • VG Neustadt, 17.07.2012 - 5 K 1163/11

    Versammlungsverbot für NPD am Volkstrauertrag war rechtmäßig

    Tritt - wie vorliegend - eine Erledigung des Verwaltungsakts bereits vor Ablauf der Widerspruchsfrist ein, ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Kammer wiederholt angeschlossen hat (vgl. BVerwGE 26, 161, 165 ff.; BVerwGE 109, 203, 209; Urteil der Kammer vom 5. Juni 2007 - 5 K 213/07.NW -) die Durchführung eines Vorverfahrens nicht erforderlich.
  • VG Dresden, 20.06.2008 - 7 L 322/08

    Erfolglose Beschwerde der Jungen Nationaldemokraten zum JN Sachsentag

    Zwar dürfte die Erhebung eines Eintrittsgeldes einer Veranstaltung nicht von vornherein den Charakter einer Versammlung i.S.v. Art. 8 GG nehmen (vgl. etwa VG Neustadt, Urt. v. 5.6.2007, 5 K 213/07.NW, [...]).
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