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   VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17.NW   

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VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17.NW (https://dejure.org/2017,48881)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.12.2017 - 1 K 305/17.NW (https://dejure.org/2017,48881)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 1 K 305/17.NW (https://dejure.org/2017,48881)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 BhV RP 2011, § 21 BhV RP 2011, § 8 BhV RP 2011, Anl 1 BhV RP 2011, Anl 5 BhV RP 2011
    Beihilfe für heilpraktische Behandlung - Tiefenhyperthermie - Infusionen mit Dichloracetat und Mitomer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 91 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Beihilfe | Heilpraktikerbehandlung | Beschränkte Beihilfe für heilpraktische Leistungen (Tiefenhyperthermie)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 22.08.2007 - 2 B 37.07

    Versagung einer Beihilfe für zwei bereits durchgeführte wissenschaftlich nicht

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht diesen Rechtssatz mit demselben Inhalt generell für das Beihilferecht und damit auch für Rheinland-Pfalz aufgestellt (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2007 - 2 B 37/07).

    g) Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe kann im vorliegenden Fall auch nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98) entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht auf das Beihilferecht übertragenen (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 B 37/07) Grundsätzen zur Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung hergeleitet werden.

    c) Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe kann im vorliegenden Fall auch nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, a.a.O.) entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht auf das Beihilferecht übertragenen (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O.) Grundsätzen zur Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung hergeleitet werden.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Weitere Voraussetzung sei, dass die gewählte Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspreche (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98).

    g) Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe kann im vorliegenden Fall auch nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98) entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht auf das Beihilferecht übertragenen (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007 - 2 B 37/07) Grundsätzen zur Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung hergeleitet werden.

    c) Ein Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe kann im vorliegenden Fall auch nicht aus den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 2005, a.a.O.) entwickelten und vom Bundesverwaltungsgericht auf das Beihilferecht übertragenen (BVerwG, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O.) Grundsätzen zur Behandlung einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung hergeleitet werden.

  • VG Bremen, 22.05.2015 - 2 K 2156/08
    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    36 e) Nach den vorstehenden Ausführungen kann dahinstehen, ob die locoregionale Tiefenhyperthermie eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellt (verneinend: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Januar 2005, BAnz 2005, S. 7485; Zusammenfassender Bericht vom 15. Juni 2005 des Unterausschusses "Ärztliche Behandlung" des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V der Hyperthermie, dort Nr. 8.15 zum Hyperthermie-Behandlungsverfahren bei Mammakarzinom; verneinend OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 A 2861/09, zur Hyperthermie-Behandlung ohne vorausgegangene erfolglose wissenschaftlich anerkannte Chemo- oder Strahlentherapie; verneinend VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08; verneinend VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12, jedenfalls bei isolierter Anwendung und bei fortgeschrittenem Erkrankungsstadium bei bestimmten Krebsarten; verneinend VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. November 2016 - 3 K 4291/14; offengelassen bei additiver Behandlung z.B. mit Chemotherapie: VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 K 1098/10).

    Ob in diesem Zusammenhang selbst ein vollständiger Ausschluss beihilferechtlicher Ansprüche für Behandlungen durch Heilpraktiker möglich wäre (so VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08, m.w.N.), kann hier offen bleiben.

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Wissenschaftlich anerkannt in diesem Sinne seien nur solche Heilmethoden, die von der herrschenden oder doch überwiegenden Meinung in der medizinischen Wissenschaft für die Behandlung der jeweiligen Krankheit als wirksam und geeignet angesehen werden (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94).

    Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht diesen Rechtssatz mit demselben Inhalt generell für das Beihilferecht und damit auch für Rheinland-Pfalz aufgestellt (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995, a.a.O. sowie Beschluss vom 22. August 2007 - 2 B 37/07).

  • BVerwG, 18.06.1998 - 2 C 24.97

    Keine Beihilfe für autohomologe Immuntherapie

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Die bloße Möglichkeit einer solchen Anerkennung genüge nicht (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1998 - 2 C 24.97, VG Koblenz, Urteil vom 30. September 1999 - 6 K 1166/99.KO).

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1998 (Az.: 2 C 24/97), wonach Aufwendungen auch für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden anzuerkennen seien, wenn sich eine solche für die Behandlung einer bestimmten Krankheit noch nicht herausgebildet habe, ein solches anerkannte Verfahren nicht angewendet werden dürfe oder wenn ein solches bereits ohne Erfolg eingesetzt worden sei und in absehbarer Zeit mit einer wissenschaftlichen Anerkennung zu rechnen sei, sei die Amtsärztin mit Schreiben vom 30. Dezember 2016 noch einmal um eine Stellungnahme gebeten worden.

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Dies gilt umso mehr, als die amtsärztliche Einschätzung Vorrang vor derjenigen privater Ärzte genießt (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 2 A 10395/13.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 2 A 10395/13

    Dienstunfall bei Schleudertrauma und psychischer Erkrankung

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Dies gilt umso mehr, als die amtsärztliche Einschätzung Vorrang vor derjenigen privater Ärzte genießt (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22/13; OVG RP, Urteil vom 9. Dezember 2014 - 2 A 10395/13.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2016 - 2 A 10634/15

    Beihilfeleistung für die Eingliederung eines Klebebrackets mittels Adhäsivtechnik

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Ob und wann indessen das Datum der Arztrechnung (OVG RP, Urteil vom 29. Juni 2016 - 2 A 10634/15) oder der Tag der Rechnungstellung (BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40/12) heranzuziehen ist, bedarf hier mangels Entscheidungserheblichkeit keiner weiteren Darlegungen.
  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2016 - 3 K 4291/14

    Hyperthermie, Prostatakarzinom, Beihilfefähigkeit, Fürsorgepflicht des

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    36 e) Nach den vorstehenden Ausführungen kann dahinstehen, ob die locoregionale Tiefenhyperthermie eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellt (verneinend: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. Januar 2005, BAnz 2005, S. 7485; Zusammenfassender Bericht vom 15. Juni 2005 des Unterausschusses "Ärztliche Behandlung" des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bewertung gemäß § 135 Abs. 1 SGB V der Hyperthermie, dort Nr. 8.15 zum Hyperthermie-Behandlungsverfahren bei Mammakarzinom; verneinend OVG NRW, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 A 2861/09, zur Hyperthermie-Behandlung ohne vorausgegangene erfolglose wissenschaftlich anerkannte Chemo- oder Strahlentherapie; verneinend VG Bremen, Urteil vom 22. Mai 2015 - 2 K 2156/08; verneinend VG Sigmaringen, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 3 K 634/12, jedenfalls bei isolierter Anwendung und bei fortgeschrittenem Erkrankungsstadium bei bestimmten Krebsarten; verneinend VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. November 2016 - 3 K 4291/14; offengelassen bei additiver Behandlung z.B. mit Chemotherapie: VG Karlsruhe, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 K 1098/10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2015 - 2 A 11181/14

    Beihilferechtliche Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17
    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass die Beamtin nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für sie unabwendbar sind, denen sie sich also nicht entziehen kann und die sie nicht in zumutbarer Weise aus ihrer Alimentation bestreiten kann (vgl. zur Eigenbeteiligung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11; zur beihilferechtlichen Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG; zusammenfassend: OVG RP, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
  • VG Sigmaringen, 10.12.2014 - 3 K 634/12

    Beihilfefähigkeit der Therapie eines Prostatakarzinoms im Wege einer

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

  • BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im

  • VG Karlsruhe, 20.10.2011 - 9 K 1098/10

    Beihilfefähigkeit der Hyperthermiebehandlung bei Mammakarzinom

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 1 A 2861/09

    Voraussetzungen für eine Beihilfefähigkeit von Therapie-Leistungen; Ermittlung

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

  • BVerwG, 19.01.2011 - 2 B 76.10

    Beihilfefähigkeit; Aufwendungen für Präparate aus chinesischen Heilkräutern;

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

  • VG Berlin, 29.08.2018 - 28 K 277.15

    Beihilfefähigkeit von Weihrauchkapseln; allgemeine Anforderungen an die

    Für eine solche Annahme ist es nach der ausdrücklichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zumindest erforderlich, dass bereits wissenschaftliche, nicht auf Einzelfälle beschränkte Erkenntnisse vorliegen, die attestieren, dass die Behandlungsmethode zur Heilung der Krankheit oder zur Linderung von Leidensfolgen geeignet ist und wirksam eingesetzt werden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 2011 - BVerwG 2 B 76.10 -, juris Rn. 7, und vom 20. Oktober 2011 - 2 B 63.11 -, juris, Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 1 A 1712/14 -, juris Rn. 136ff. m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 06. Dezember 2017 - 1 K 305/17.NW -, juris Rn. 42).
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