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   VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17.NW   

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VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17.NW (https://dejure.org/2017,51903)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06.12.2017 - 1 K 731/17.NW (https://dejure.org/2017,51903)
VG Neustadt, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 1 K 731/17.NW (https://dejure.org/2017,51903)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Nürnberg, 24.02.2017 - 6 K 1712/16

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Die Ankündigung der Vollstreckung vermag hier jedoch kein im Rahmen der Feststellungsklage feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zu begründen (vgl. auch FG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 2017 - 6 K 1712/16), da durch sie gerade noch kein "Vollstreckungsverhältnis" begründet wird.

    Die der Vollstreckung vorgeschaltete Vollstreckungsankündigung als solche zeitigt also weder gegenwärtig noch zukünftig eine Rechtswirkung gegenüber den Klägern (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 24. Februar 2017, a.a.O.).

  • BFH, 14.06.1988 - VII B 15/88

    Zulässigkeit einer Umdeutung des ausdrücklichen Antrags auf Aussetzung der

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    (a) Die Vollstreckungsankündigung stellt eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme dar (vgl. BFH, Beschlüsse vom 14. Juni 1988 - VII B 15/88 und vom 13. Februar 1997 - VII S 35/96).

    Sie enthält noch keine Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen, im Sinne von § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), weshalb sie nicht als Verwaltungsakt, sondern als eine reine Mitteilung zu qualifizieren ist (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R und Beschluss vom 14. Juni 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 43.81

    Aufrechnung gegen Gebührenbescheid - § 42 VwGO, grundsätzliche Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    So kann grundsätzlich vorbeugend auch die Feststellung der Unzulässigkeit einer drohenden Vollstreckung begehrt werden, da mit unmittelbarem Bevorstehen bzw. mit der Einleitung der Vollstreckung ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis begründet wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983 - 8 C 43/81).

    Der von der Verwaltungsgerichtsordnung zugelassene vorbeugende Rechtsschutz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein qualifiziertes, gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtetes Rechtsschutzinteresse voraus (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3. Juni 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO sind vielmehr die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt, aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben und die verlangen, dass eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94).

    (c) Im Übrigen besteht auch kein berechtigtes Interesse (§ 43 Abs. 1 letzter Halbsatz VwGO) an der begehrten Feststellung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996, a.a.O.), da nach den vorstehenden Ausführungen die Vollstreckungsankündigung als solche keine Rechtswirkung entfaltet.

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Sie enthält noch keine Regelung eines Einzelfalles mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen, im Sinne von § 35 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), weshalb sie nicht als Verwaltungsakt, sondern als eine reine Mitteilung zu qualifizieren ist (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juni 2015 - B 14 AS 38/14 R und Beschluss vom 14. Juni 1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.05.1990 - 9 B 223.89

    Überschaubarer Sachverhalt als Bestandteil eines feststellungsfähigen

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Auch zukünftige Rechtsverhältnisse sind feststellungsfähig, sofern der zukünftige Eintritt des Sachverhalts, der ein Rechtsverhältnis begründen wird, gewiss oder sehr wahrscheinlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 1990 - 9 B 223/89; Kopp/Schenke, 22. Auflage 2016, § 43 VwGO, Rdnr. 18).
  • BFH, 13.02.1997 - VII S 35/96

    Geltendmachung der Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung bei

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    (a) Die Vollstreckungsankündigung stellt eine aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme dar (vgl. BFH, Beschlüsse vom 14. Juni 1988 - VII B 15/88 und vom 13. Februar 1997 - VII S 35/96).
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Solange der Betroffene in zumutbarer Weise unmittelbar Rechtsschutz gegen belastende Vollstreckungsakte erlangen kann, der von der VwGO als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehen wird, besteht für einen vorbeugenden Rechtsschutz kein Raum (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1967 - III C 58/65).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 731/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98) haben sich rechtliche Beziehungen dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.
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