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   VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW   

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VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.08.2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW (https://dejure.org/2017,35899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 66 Abs 1 S 3 VwVG RP, § 66 Abs 6 VwVG RP, § 9 Abs 1 S 1 PolG RP, § 28 Abs 2 VwVfG, § 45 VwVfG
    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf "sofort"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • esovgrp.de

    LVwVG § 66,LVwVG § 66 Abs 1,LVwVG § ... 66 Abs 1 S 3,LVwVG § 66 Abs 6,POG § 9,POG § 9 Abs 1,POG § 9 Abs 1 S 1,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 3,VwGO § 80 Abs 5,VwVfG § 28,VwVfG § 28 Abs 1,VwVfG § 28 Abs 2,VwVfG § 45,VwVfG § 49,VwVfG § 49 Abs 2,VwZG § 8
    Androhung, Androhungsfrist, Anhörung, Anhörungsmangel, Einweisung, Frist, Fristsetzung, Gebrauchsüberlassung, Gebrauchsüberlassungsverhältnis, Gefahr, Gefahrenabwehr, Nachholung, Notfall, Obdachlosenbehörde, Obdachlosenunterkunft, Obdachloser, Obdachlosigkeit, ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Belegung von Obdachlosenunterkunft mit zur Selbsthilfe fähigen Personen

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 10.03.2005 - 4 CS 05.219
    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6, 7).

    Er verdient nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben der Antragsgegnerin derzeit ca. 1.600 EUR brutto und ist deshalb inzwischen ohne weiteres in der Lage, eine eigene Wohnung auch kurzfristig anzumieten oder anderweitig, etwa in einem Hotel oder einer Pension unterzukommen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris; VG Neustadt, Beschluss vom 29. August 2001 - 7 L 1814/01.NW -).

    Es kann nicht Aufgabe der Obdachlosenbehörde sein, ihre für vorübergehende Notfälle der Obdachlosigkeit - und nicht zur wohnungsmäßigen Versorgung - bereit gehaltenen Unterkünfte mit Personen zu belegen, die zur Selbsthilfe ohne weiteres in der Lage, aber nicht willens sind (Bay. VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris).

  • VG Augsburg, 02.09.2015 - Au 7 E 15.1126

    Obdachlosigkeit; Unterbringungsfähigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    18 Obdachlosigkeit setzt jedoch nicht nur objektiv das Fehlen einer Wohnmöglichkeit voraus (VG Augsburg, Beschluss vom 2. September 2015 - Au 7 E 15.1126 -, juris m.w.N.).

    Die Selbsthilfe des Betroffenen hat daher stets Vorrang vor sicherheits-, polizei- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen (VG Augsburg, Beschluss vom 2. September 2015 - Au 7 E 15.1126 -, juris m.w.N.; Ruder, VBlBW 2017, 1, 6 m.w.N.).

  • VG München, 02.01.2017 - M 22 S 16.5528

    Räumung und Umsetzung in eine andere Notunterkunft für Obdachlose

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Die Bestimmung der Vollstreckungsfrist steht im Übrigen im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (vgl. VG München, Beschluss vom 2. Januar 2017 - M 22 S 16.5528 -, juris;.
  • VG München, 07.09.2016 - M 22 E 16.1415

    Obdachlosenunterbringung - Pflicht zur Aufbewahrung zurückgelassener Gegenstände

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Das wird z.B. in der Rechtsprechung für den Fall erwogen, dass der Betroffene über ein monatliches Einkommen in Höhe von mehr als 1.100 EUR verfügt und somit in der Lage sein dürfte, sich selbst eine kostengünstige, einfache Unterkunft zu verschaffen (vgl. VG München, Beschluss vom 7. September 2016 - M 22 E 16.1415 -, juris).
  • VG Freiburg, 16.02.2017 - 6 K 58/17

    Anordnung der Räumung einer Obdachlosenunterkunft - eigenes Einkommen des

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Vielmehr besteht ein Anspruch des Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 K 58/17 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. April 2014 - W 5 E 14.306 - juris; VG Neustadt, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 7 L 818/05.NW -).
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740

    Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Würzburg, 07.04.2014 - W 5 E 14.306

    Obdachlosigkeit, Vertretungszwang, Anordnungsgrund, Anordnungsanspruch,

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Vielmehr besteht ein Anspruch des Obdachlosen auf sicherheitsrechtliches Einschreiten nur, soweit und solange er die Gefahr nicht selbst aus eigenen Kräften oder mit Hilfe der Sozialleistungsträger in zumutbarer Weise und Zeit beheben kann (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 6 K 58/17 -, juris; VG Würzburg, Beschluss vom 7. April 2014 - W 5 E 14.306 - juris; VG Neustadt, Beschluss vom 27. Mai 2005 - 7 L 818/05.NW -).
  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2012 - 19 L 1364/11

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit einem Rauchverbot in einer

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Eine Frist ist angemessen, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalles das behördliche Interesse an der Schleunigkeit der Ausführung berücksichtigt und zugleich dem Betroffenen die nach der Lebenserfahrung erforderliche Zeit gibt, seiner Pflicht nachzukommen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 19 L 1364/11 -, juris; Beckmann/Stollenwerk in: Praxis der Gemeindeverwaltung, Erl. zu § 66 LVwVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren kann eine Nachholung der Anhörung bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17
    Ob die von der Antragsgegnerin angeführte Begründung inhaltlich zutreffend ist und die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu rechtfertigen vermag, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unbeachtlich; dies ist erst bei der gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO vom Gericht eigenständig vorzunehmenden Interessenbewertung zu erörtern (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -, BauR 2012, 1362).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2009 - 11 S 1013/09

    Durchsuchungsanordnung; Herausgabeverpflichtung; Frist zur Erfüllung; Androhung;

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1993 - 1 S 279/93

    Zum Anspruch eines Obdachlosen auf Unterkunft - ganztägige Unterbringung

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 1 S 147/96

    "Umsetzung" eines Obdachlosen - Anforderungen an die Umsetzungsverfügung

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

  • VG Berlin, 30.11.2017 - 5 L 550.17

    Visumserteilung zum Ehegattennachzug; Versagung des Visums wegen ungültiger Ehe;

  • VG Neustadt, 19.08.2019 - 5 L 864/19

    Annahme von Obdachlosigkeit; Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde;

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße), Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.

    Dabei ist darauf abzustellen, ob sich der Betreffende unter Ausschöpfung aller ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Eigenmaßnahmen, auch finanzieller Art, selber eine nur vorübergehende und den Mindestanforderungen genügende Bleibe verschaffen kann (VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 18, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. März 2005 - 4 CS 05.219 -, juris und Beschluss vom 13. Februar 2014 - 4 CS 14.125 -, juris).

  • VG Trier, 21.10.2021 - 2 L 3058/21

    Landkreis Bernkastel-Wittlich: Bezirksschornsteinfeger unzuverlässig

    2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer

    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Neustadt, 01.10.2021 - 5 L 979/21

    Unterbringung einer obdachlosen Person, von der aufgrund einer psychischen

    Unfreiwillige Obdachlosigkeit stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar (vgl. hierzu VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 07. August 2017 - 5 L 881/17.NW -, Rn. 17 , juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 B 1/13 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 3 B 358/15 -, juris Rn. 3 m.w.N.), zu deren Abwendung die Antragsgegnerin verpflichtet ist.
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