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   VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW   

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https://dejure.org/2007,9446
VG Neustadt, 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
VG Neustadt, Entscheidung vom 07. September 2007 - 4 L 1016/07.NW (https://dejure.org/2007,9446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 20 VwGOAG RP, § 15 Abs 2 GastG, § 31 GastG, § 4 Abs 1 GastG, § 15 Abs 2 GewO
    Entziehung der Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine für sofort vollziehbare Versagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit; Überprüfung der Anordnung einer sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts; Sofortige Vollziehung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Jugendschutz und Zuverlässigkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendschutz und Zuverlässigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften: Gastwirt muss schließen

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Gießen, 29.04.2013 - 8 L 326/13

    Gewerbeuntersagung wegen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche

    Droht die Gefährdung besonders schutzwürdiger Rechtsgüter, können an diese Prognosewahrscheinlichkeit geringere Anforderungen gestellt werden (vgl. VG Neustadt, B.v. 07.09.2007 - 4 L 1016/07.NW -, juris, Rdnr. 12).
  • VG Neustadt, 13.06.2013 - 4 K 1091/12

    Überwachungskamera am Eingang zu Gaststätte in Neustadt muss entfernt werden

    Ihm wurden mit bestandskräftiger Verfügung vom 28. Juni 2007 die ihm am 23. Februar 1995 (B) sowie am 28. August 2001 (A) erteilten Gaststättenerlaubnisse widerrufen, nachdem in der Gaststätte "A" mehrere massive Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt worden waren (s. dazu ausführlich den Beschluss der Kammer vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07.NW -).

    Wie die Kammer in ihrem den Beteiligten bekannten Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist Herr C, der die Gaststätte bis zum Jahre 2007 auch formal geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 4 A 955/13

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch den Verkauf von Kräutermischungen mit

    vgl. in diesem Zusammenhang VG Berlin, Urteil vom 31. Januar 2014 - 4 K 102.13 -, LRE 67, 291 = juris, Rdn. 15; vgl. insoweit auch zu § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07.NW -, GewArch 2007, 496 = juris, Rdn. 12 ff.; Michel/Kienzle/Pauly, Das Gaststättengesetz, 14. Aufl., § 4 GastG, Rdn. 17 a.
  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    Danach ist ein Gastwirt unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (vgl. Heß, a.a.O.; so auch zum bisherigen bundesrechtlichen GastG VG Neustadt a. d. W., B. v. 09.09.2007 - 4 L 1016/07.NW -, LKRZ 2007, 475, 476 r. Sp.).
  • VG Neustadt, 29.09.2008 - 4 L 1083/08

    Verbindung einer Gaststättenerlaubnis mit einer gaststättenrechtlichen Auflage

    Wie die Kammer in ihrem Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - (GewArch 2007, 496 = LKRZ 2007, 475) ausgeführt hat, ist der Vater des Antragstellers, der die Gaststätte zuvor viele Jahre geführt hat, unzuverlässig im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG, weil er mehrfach gegen die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes verstoßen hat.
  • VG Arnsberg, 25.03.2010 - 14 L 172/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den Widerruf der

    Ansonsten ist der Widerruf unverhältnismäßig und damit rechtswidrig, vgl. VG Neustadt, Beschluss vom 7. September 2007 - 4 L 1016/07 - VG des Saarlandes, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - 1 F 23/04 - VG Neustadt, Beschluss vom 9. März 2009 - 4 L 100/09 - N.W.; und VG Neustadt, Beschluss vom 29. September 2008 - 4 L 1083/08 - N.W., zitiert nach Juris.
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