Rechtsprechung
VG Neustadt, 08.08.2014 - 3 L 636/14.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 3 Abs 1 S 1 FeV, § 3 Abs 1 S 3 FeV, § 3 Abs 2 FeV, § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 6 S 2 FeV
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Nichtbeibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens im Anschluss an eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot offensichtlich rechtmäßig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Radfahrverbot nach 1,73 Promille-Fahrt
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad - Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Radfahrverbot bei 1,73 Promille
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs - Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot offensichtlich rechtmäßig
- haerlein.de (Kurzinformation)
Radfahren mit 1,6 Promille?
- haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)
Alkohol am "Lenker" - Radfahrverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs, Führerschein weg
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fahrverbot nach alkoholisierter Radfahrt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad unterwegs: Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot rechtmäßig - Teilnahme am Straßenverkehr mit Fahrrad in erheblich alkoholisiertem Zustand stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs dar ...
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Betrunkener Radler: Führerscheinentzug und Radfahrverbot
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 31.08.2015 - 4 L 735/15
Unzulässige Prostitutionsausübung in Nachtbar
Denn es wäre ein übertriebener Formalismus, wenn man verlangen würde, dass die Behörde denselben Inhalt einer Begründung mit stets wechselnden Ausdrücken wiedergeben müsste, um den Schein einer Formularbegründung zu vermeiden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. August 2015 - 7 B 10540/15.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Fahrtenbuchauflage und OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - zum Sofortvollzug bei einer Baueinstellungsverfügung; VG Neustadt, Beschluss vom 8. August 2014 - 3 L 636/14.NW -, juris).