Rechtsprechung
   VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,567
VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21.NW (https://dejure.org/2022,567)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.01.2022 - 5 K 737/21.NW (https://dejure.org/2022,567)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. Januar 2022 - 5 K 737/21.NW (https://dejure.org/2022,567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 22 Nr 1 PolG RP, § 24 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 24 Abs 4 Nr 1 PolG RP, § 25 Abs 1 S 1 PolG RP, § 94 Abs 1 PolG RP
    Polizeiliche Sicherstellung von Gesichtsmasken, die zur Identitätsverschleierung bei Geschwindigkeitsmessungen getragen wurden; VA-Kompetenz der Widerspruchsbehörde

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig - Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2004 - 12 B 10545/04

    Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges durch die Polizei

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Zudem führt die grundsätzliche Ersetzbarkeit nicht automatisch dazu, dass eine Sicherstellung ausscheidet, sondern ist - im Gegenteil - eventuell angezeigt, neu beschaffte Gegenstände, die die sichergestellten ersetzen, ebenfalls sicherzustellen (vgl. (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2004 - 12 B 10545/04.OVG -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2006 - 2 M 325/06

    Verwertung eines sichergestellten Fahrzeugs

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - dann, wenn sie den Wert der Sache übersteigen (VG Trier, Urteil vom 28. April 2017 - 8 K 10881/16.TR - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2006 -2 M 325/06 -, Rn. 9, juris).
  • VG Neustadt, 10.05.2017 - 3 K 812/16

    Materielle Voraussetzung einer isolierten Abweichungsentscheidung;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Zulässig ist der Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde allerdings dann, wenn sie hierfür auch allgemein zuständig ist, also entweder mit der Ausgangsbehörde identisch ist oder als Aufsichtsbehörde ein spezialgesetzlich geregeltes Selbsteintrittsrecht besitzt (vgl. Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 10. Mai 2017 - 3 K 812/16.NW -, Rn. 66 - 67, juris mit Verweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069 -, juris).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Zulässig ist der Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde allerdings dann, wenn sie hierfür auch allgemein zuständig ist, also entweder mit der Ausgangsbehörde identisch ist oder als Aufsichtsbehörde ein spezialgesetzlich geregeltes Selbsteintrittsrecht besitzt (vgl. Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 10. Mai 2017 - 3 K 812/16.NW -, Rn. 66 - 67, juris mit Verweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2015 - 7 B 10383/15

    Sicherstellung eines gefährlicher Hundes

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Gefahr von dem sicherzustellenden Gegenstand selbst ausgeht ( OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, Rn. 11 , juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91

    Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Insbesondere ist gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kein selbstständiges Vorverfahren durchzuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 1991 - 2 A 10038/91 -, Rn. 30, juris).
  • VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 10881/16

    Gebühren für verwahrtes Kfz-Kennzeichen: Das macht dann 2.331 Euro, bitte!

    Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
    Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - dann, wenn sie den Wert der Sache übersteigen (VG Trier, Urteil vom 28. April 2017 - 8 K 10881/16.TR - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2006 -2 M 325/06 -, Rn. 9, juris).
  • VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22

    Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig

    Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - wenn sie den Wert der Sache übersteigen (vgl. VG Neustadt a. d. W., Urteil vom 10. Januar 2022 - 5 K 737/21.NW -, juris m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht