Rechtsprechung
VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21.NW |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 22 Nr 1 PolG RP, § 24 Abs 1 Nr 2 PolG RP, § 24 Abs 4 Nr 1 PolG RP, § 25 Abs 1 S 1 PolG RP, § 94 Abs 1 PolG RP
Polizeiliche Sicherstellung von Gesichtsmasken, die zur Identitätsverschleierung bei Geschwindigkeitsmessungen getragen wurden; VA-Kompetenz der Widerspruchsbehörde
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sicherstellung von Gesichtsmasken zur Verschleierung der Identität bei Geschwindigkeitsverstößen rechtmäßig - Sicherstellung zur Abwendung von Gefahren rechtens
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2004 - 12 B 10545/04
Sicherstellung eines Kraftfahrzeuges durch die Polizei
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Zudem führt die grundsätzliche Ersetzbarkeit nicht automatisch dazu, dass eine Sicherstellung ausscheidet, sondern ist - im Gegenteil - eventuell angezeigt, neu beschaffte Gegenstände, die die sichergestellten ersetzen, ebenfalls sicherzustellen (vgl. (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29. April 2004 - 12 B 10545/04.OVG -). - OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2006 - 2 M 325/06
Verwertung eines sichergestellten Fahrzeugs
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - dann, wenn sie den Wert der Sache übersteigen (VG Trier, Urteil vom 28. April 2017 - 8 K 10881/16.TR - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2006 -2 M 325/06 -, Rn. 9, juris). - VG Neustadt, 10.05.2017 - 3 K 812/16
Materielle Voraussetzung einer isolierten Abweichungsentscheidung; …
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Zulässig ist der Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde allerdings dann, wenn sie hierfür auch allgemein zuständig ist, also entweder mit der Ausgangsbehörde identisch ist oder als Aufsichtsbehörde ein spezialgesetzlich geregeltes Selbsteintrittsrecht besitzt (vgl. Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 10. Mai 2017 - 3 K 812/16.NW -, Rn. 66 - 67, juris mit Verweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069 -, juris).
- VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069
Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach …
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Zulässig ist der Erlass eines neuen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde allerdings dann, wenn sie hierfür auch allgemein zuständig ist, also entweder mit der Ausgangsbehörde identisch ist oder als Aufsichtsbehörde ein spezialgesetzlich geregeltes Selbsteintrittsrecht besitzt (vgl. Neustadt/Weinstraße…, Urteil vom 10. Mai 2017 - 3 K 812/16.NW -, Rn. 66 - 67, juris mit Verweis auf Bayerischer VGH, Urteil vom 03. Mai 2016 - 3 B 13.1069 -, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2015 - 7 B 10383/15
Sicherstellung eines gefährlicher Hundes
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Gefahr von dem sicherzustellenden Gegenstand selbst ausgeht ( OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08. Mai 2015 - 7 B 10383/15 -, Rn. 11 , juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.10.1991 - 2 A 10038/91
Widerspruchsbescheid; Beschwer des Widerspruchsführers; Vorverfahren; Vorliegen …
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Insbesondere ist gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kein selbstständiges Vorverfahren durchzuführen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02. Oktober 1991 - 2 A 10038/91 -, Rn. 30, juris). - VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 10881/16
Gebühren für verwahrtes Kfz-Kennzeichen: Das macht dann 2.331 Euro, bitte!
Auszug aus VG Neustadt, 10.01.2022 - 5 K 737/21
Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - dann, wenn sie den Wert der Sache übersteigen (VG Trier, Urteil vom 28. April 2017 - 8 K 10881/16.TR - OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 13. Dezember 2006 -2 M 325/06 -, Rn. 9, juris).
- VG Trier, 27.07.2022 - 8 K 728/22
Verwahrungskosten von 2.331,- EUR für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig
Unverhältnismäßig hoch sind Kosten insbesondere - aber nicht ausschließlich - wenn sie den Wert der Sache übersteigen (vgl. VG Neustadt a. d. W., Urteil vom 10. Januar 2022 - 5 K 737/21.NW -, juris m. w. N.).