Rechtsprechung
   VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6688
VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20.NW (https://dejure.org/2021,6688)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 K 676/20.NW (https://dejure.org/2021,6688)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 K 676/20.NW (https://dejure.org/2021,6688)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6688) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 6 Abs 2 VwGOAG RP, § 126 Abs 3 BauGB, § 2 Abs 1 GemO RP, § 88 Abs 1 Nr 5 BauO RP
    Neuzuteilung von Anschriften und Hausnummer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinde darf neue Hausnummern zuteilen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.02.2005 - 7 A 11002/04

    Änderung der Straßenanschrift

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Insbesondere hat die Gemeinde das ihr zukommende planerische Ermessen (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.2.2005 - 7 A 11002/04.OVG m.w.N.) fehlerfrei ausgeübt.

    Der Anlieger muss mit einer Aktualisierung seiner Pflichtenstellung nach so langer Zeit rechnen, wenn sich für die Neuordnung die angeführten sachlichen Gesichtspunkte ergeben (OVG RP, Urteil vom 22.2.2005, a.a.O.).

    Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde Änderungen auf ihre Neuordnung gründet (vgl. zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 22.2.2005, a.a.O.).

    Der Anlieger muss mit einer Aktualisierung seiner Pflichtenstellung nach so langer Zeit rechnen, wenn sich für die Neuordnung die angeführten sachlichen Gesichtspunkte ergeben (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.2.2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1968 - IV A 750/67

    Baurecht: Häuserbezeichnung nach Nummern und Straßen, Umnimerierung von

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    aa) Es ist nicht ermessensfehlerhaft, die Grundstücke des Klägers zur besseren Orientierung im Gemeindegebiet der "H...straße" zuzuordnen, da von dieser Straße der unmittelbare Zuweg besteht und die Neuzuteilung der fortschreitenden Bebauung und Neugliederung im Gemeindegebiet der Beklagten infolge des durchgeführten Umlegungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. OVG Münster, Urteile vom 21.5.1968 - IV A 750/67 und vom 22.3.1972 - IV A 196/71).

    Lediglich ergänzend sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Pflicht des § 126 Abs. 3 BauGB nicht nur erschlossene, sondern alle Grundstücke trifft (vgl. OVG Münster, Urteil vom 21.5.1968, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Denn die Baulandqualität vermittelnde verkehrliche Erschließung bemisst sich nicht danach, von welcher Verkehrsanlage aus die leitungsgebundene Ver- und Entsorgung des Grundstücks erfolgt (OVG RP, Urteil vom 4.6.2019 - 6 A 11610/18.OVG).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Unter Erschließung im Sinne der §§ 123 ff. Baugesetzbuch wird dabei allgemein die Baureifmachung von Grundstücken verstanden, das heißt deren Anschluss an Verkehrs- und Versorgungsanlagen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.11.1972 - 1 BvL 15/68 u. 26/69).
  • VGH Bayern, 05.03.2002 - 8 B 01.1164

    Rechtmäßigkeit der Änderung einer Hausnummer für ein bebautes Grundstück;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Insbesondere gehört die Einnummerierung in eine bestimmte Straße weder zu dem nach Art. 14 Grundgesetz - GG - geschützten Eigentum, noch ist die Anschrift unter dem Blickwinkel des Namensrechts als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 12.6.2018 - 8 ZB 18.411 und 8 ZB 18.178 sowie Urteil vom 5.3.2002 - 8 B 01.1164).
  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 8 ZB 18.178

    Antrag auf Zulassung von Berufung - Anspruch auf die Beibehaltung von

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Insbesondere gehört die Einnummerierung in eine bestimmte Straße weder zu dem nach Art. 14 Grundgesetz - GG - geschützten Eigentum, noch ist die Anschrift unter dem Blickwinkel des Namensrechts als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 12.6.2018 - 8 ZB 18.411 und 8 ZB 18.178 sowie Urteil vom 5.3.2002 - 8 B 01.1164).
  • VG Weimar, 13.10.1999 - 1 K 2072/98

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Hausnummern-Zuteilung

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Insbesondere wurde - soweit ersichtlich - bei der Vergabe der Hausnummern eine logische Abfolge eingehalten (vgl. zu diesem Erfordernis VG Weimar, Urteil vom 13.10.1999 - 1 K 2072/98).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1972 - IV A 196/71

    Baurecht: Mehrmalige Änderung der Hausnummer im Zeitraum von wenigen Jahren

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    aa) Es ist nicht ermessensfehlerhaft, die Grundstücke des Klägers zur besseren Orientierung im Gemeindegebiet der "H...straße" zuzuordnen, da von dieser Straße der unmittelbare Zuweg besteht und die Neuzuteilung der fortschreitenden Bebauung und Neugliederung im Gemeindegebiet der Beklagten infolge des durchgeführten Umlegungsverfahrens Rechnung trägt (vgl. OVG Münster, Urteile vom 21.5.1968 - IV A 750/67 und vom 22.3.1972 - IV A 196/71).
  • VGH Bayern, 12.06.2018 - 8 ZB 18.411

    Vergabe von Hausnummern

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 676/20
    Insbesondere gehört die Einnummerierung in eine bestimmte Straße weder zu dem nach Art. 14 Grundgesetz - GG - geschützten Eigentum, noch ist die Anschrift unter dem Blickwinkel des Namensrechts als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG geschützt (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 12.6.2018 - 8 ZB 18.411 und 8 ZB 18.178 sowie Urteil vom 5.3.2002 - 8 B 01.1164).
  • VG Neustadt, 29.10.2021 - 3 K 237/21

    Bezeichnung der Grundstücke einer Gemeinde bzw. der auf ihnen errichteten Gebäude

    - 3 K 676/20.NW ), die dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets dient und Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst hat.
  • VG Berlin, 19.01.2022 - 3 L 577.20
    Eine solche kommt im Verfahren nach § 123 VwGO mit Rücksicht auf die verfassungsrechtliche Garantie effektiven Rechtsschutzes (vgl. Art. 19 Abs. 4 GG) nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache (hier VG 3 K 578/20 und VG 3 K 676/20) mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und das Nichtergehen der einstweiligen Anordnung für die Antragstellerin mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 5 S 4.18 -, juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht