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   VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20.NW   

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https://dejure.org/2021,7394
VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20.NW (https://dejure.org/2021,7394)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.03.2021 - 3 K 914/20.NW (https://dejure.org/2021,7394)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. März 2021 - 3 K 914/20.NW (https://dejure.org/2021,7394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 S 1 BZRG, § 30 Abs 5 S 3 BZRG, § 30b Abs 1 S 1 BZRG, § 30b Abs 1 S 3 BZRG, § 31 Abs 1 S 1 BZRG
    Mitwirkungspflicht des Flugzeugführers bei der Feststellung seiner Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Am Flughafen Frankfurt tätiger Mechaniker: Feststellung der Zuverlässigkeit nach Luftsicherheitsgesetz zurecht widerrufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feststellung der Zuverlässigkeit nach Luftsicherheitsgesetz zurecht widerrufen - Verweigerung der Mitwirkung am Aufklärungsverfahren führt zu Widerruf der Zuverlässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 33.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; luftverkehrsrechtliche

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Die persönliche Zuverlässigkeit stellt dabei einen unbestimmten Rechtsbegriff ohne Beurteilungsspielraum dar, der voller gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.7.2004 - 3 C 33/03).

    Die Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urteile vom 15.7.2004, a.a.O. und vom 14.4.2011 - 3 C 20/10; BVerfG, Beschluss vom 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09).

  • VG Bayreuth, 14.08.2015 - B 1 K 14.587

    Zuverlässigkeitsprüfung, Luftfahrtpersonal, Mitwirkungspflicht, NPD,

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Lag es danach an der Behörde aufzuklären, welche Umstände sie zum Anlass für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen nimmt und ihm gegebenenfalls konkrete Mitwirkungshandlungen aufzugeben (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 14.8.2015 - B 1 K 14.587), so hat die zuständige Luftsicherheitsbehörde auch diese Verpflichtung erfüllt, indem sie in einem zweiten Schritt den Kläger - ausgehend von den durch das Bundeskriminalamt übermittelten Informationen - bereits mit Schreiben vom 24.2.2020 zur Vorlage eines Europäischen Führungszeugnisses aufforderte.
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Die Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urteile vom 15.7.2004, a.a.O. und vom 14.4.2011 - 3 C 20/10; BVerfG, Beschluss vom 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09).
  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09

    Zur Vereinbarkeit der Erfordernis der Zuverlässigkeit gem § 7 LuftSiG mit Art 12

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Die Zuverlässigkeit im Sinne des § 7 LuftSiG ist bereits dann zu verneinen, wenn an ihr auch nur geringe Zweifel bestehen (BVerwG, Urteile vom 15.7.2004, a.a.O. und vom 14.4.2011 - 3 C 20/10; BVerfG, Beschluss vom 4.8.2009 - 1 BvR 1726/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2009 - 20 B 148/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bzgl. einer Feststellung einer

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit kann insbesondere dann nicht festgestellt werden, wenn ausreichende Gründe und Anknüpfungspunkte für Zweifel vorhanden sind, die auf einen charakterlichen Mangel oder eine sonstige Schwäche der Persönlichkeit hinweisen, welche sich ihrerseits gefährdend auf die Belange der Luftsicherheit auswirken können (vgl. BayVGH, Beschluss 10.8.2010 - 8 CS 10.1566; OVG NRW, Beschluss vom 15.6.2009 - 20 B 148/09).
  • VG Karlsruhe, 26.05.2020 - 9 K 455/20

    Fehlen luftverkehrsrechtlicher Zuverlässigkeit bei Mitgliedschaft in verbotener

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Zwar dürfte die mit dem Widerruf der Zuverlässigkeitsfeststellung ebenso wie mit der Versagung ihrer positiven Feststellung einhergehende, nicht nur unerhebliche Beschränkung der beruflichen Betätigungsmöglichkeiten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Wertung des § 7 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 6 Satz 2 LuftSiG nur dann gerechtfertigt sein, wenn bestehende Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen auch nach Ausschöpfung aller verfügbaren und nach Lage der Dinge zumutbaren Erkenntnisquellen nicht ausgeräumt werden können (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.5.2020 - 9 K 455/20 -).
  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 13.541

    Widerruf der Feststellung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Dabei ist eine Gesamtwürdigung der Umstände vorzunehmen, die auch die Person des Klägers selbst in den Blick nimmt (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 14.1.2015 - W 6 K 13.541).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08

    Luftverkehrsrecht; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Dabei kann dahinstehen, ob die Vorgänge, die Gegenstand der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ingolstadt aus dem Jahr 2010 sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz aus dem Jahr 2014 waren, belastbare Rückschlüsse auf eine Unzuverlässigkeit des Klägers zulassen und ob eine entsprechende Indizwirkung angesichts des in der Zwischenzeit eingetretenen Zeitablaufs bei der Bewertung der Zuverlässigkeit gegebenenfalls vollständig verblasst ist (vgl. OVG RP, Beschluss vom 5.2.2008 - 8 B 10001/08.OVG).
  • VGH Bayern, 10.08.2010 - 8 CS 10.1566

    Wegen der im Anwendungsbereich des § 7 LuftSiG geltenden strengen Anforderungen

    Auszug aus VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 914/20
    Die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit kann insbesondere dann nicht festgestellt werden, wenn ausreichende Gründe und Anknüpfungspunkte für Zweifel vorhanden sind, die auf einen charakterlichen Mangel oder eine sonstige Schwäche der Persönlichkeit hinweisen, welche sich ihrerseits gefährdend auf die Belange der Luftsicherheit auswirken können (vgl. BayVGH, Beschluss 10.8.2010 - 8 CS 10.1566; OVG NRW, Beschluss vom 15.6.2009 - 20 B 148/09).
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