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   VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15.NW   

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https://dejure.org/2015,25878
VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15.NW (https://dejure.org/2015,25878)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.09.2015 - 4 K 162/15.NW (https://dejure.org/2015,25878)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. September 2015 - 4 K 162/15.NW (https://dejure.org/2015,25878)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altreifen als Terrassenbefestigung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Als Pflanzenringe verwendete Altreifen nicht als Abfall zu qualifizieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Als Pflanzenringe verwendete Altreifen nicht als Abfall zu qualifizieren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zum Hangschutz dienende bepflanzte Altreifen sind kein Abfall - Als Pflanzenringe verwendete Altreifen sind nicht als Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG zu qualifizieren

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 7 ME 54/10

    Abfalleigenschaft einer Sache wegen der Realisierung eines neuen

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Die "Unmittelbarkeit" ist jedoch nicht im Sinne von "sofort" zu verstehen; erforderlich ist vielmehr, dass der Wille besteht, die Sache ohne weitere Zwischenbehandlungen einem feststehenden neuen Nutzungszweck zuzuführen (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, GewA 2011, 374; Häberle, in: Erbs/Kohlhaas, a.a.O., § 3 KrWG Rn. 23).

    Zeitlich reicht es aus, dass die Nutzung zum neuen Zweck jedenfalls in einem überschaubaren Zeitraum objektiv möglich ist ( OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2010 - 7 ME 54/10 -, GewA 2011, 374 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 09.10.2012 - 2 B 1860/12

    Beendigung der Abfalleigenschaft durch Herstellung eines neuen Produktes (hier:

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Sind damit im Ergebnis die zur (terrassenförmigen) Bepflanzung verwendeten Altreifen des Klägers nach Ansicht der Kammer nicht als Abfall im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 KrWG anzusehen, braucht nicht mehr näher auf die Frage eingegangen zu werden, ob bei Qualifizierung der Altreifen als Abfall von einem eingetretenen Wegfall der Abfalleigenschaft nach § 5 Abs. 1 KrWG auszugehen wäre (näher dazu s. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - 2 B 1860/12 -, NVwZ-RR 2013, 136; Schink, UPR 2012, 201, 207).
  • VG Ansbach, 04.12.2013 - AN 11 K 13.00515

    Bauschuttablagerung auf Waldwegen; objektiver Abfallbegriff entfällt;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Durch eine solche dem Wortlaut nach gebotene Auslegung reduziert sich die praktische Bedeutung dieser Entledigungsvariante auf Stoffe oder Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht durch eine anderweitige vom Besitzer beabsichtigte zulässige Nutzung beseitigt werden kann, wie etwa bei bestimmten Giftstoffen, deren Beseitigung gesetzlich vorgesehen ist (s. z.B. die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane - PCB/PCT-Abfallverordnung - vgl. auch VG Oldenburg, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 5 A 5466/13 -, juris zu grenzwertüberschreitendem Aflatoxin B1-Gehalt verunreinigtem Futtermais und VG Ansbach, Urteil vom 4. Dezember 2013 - AN 11 K 13.00515 -, juris zu in Waldwege eingebautem Abbruchmaterial).
  • VG Berlin, 03.04.2014 - 10 L 49.14

    Abfallrechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist insoweit subsidiär (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. April 2014 - 10 L 49.14 -, juris m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 22.10.2014 - 5 A 5466/13

    Abfalleigenschaft; Aflatoxin B1; Biogasanlage; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Durch eine solche dem Wortlaut nach gebotene Auslegung reduziert sich die praktische Bedeutung dieser Entledigungsvariante auf Stoffe oder Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht durch eine anderweitige vom Besitzer beabsichtigte zulässige Nutzung beseitigt werden kann, wie etwa bei bestimmten Giftstoffen, deren Beseitigung gesetzlich vorgesehen ist (s. z.B. die Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane - PCB/PCT-Abfallverordnung - vgl. auch VG Oldenburg, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 5 A 5466/13 -, juris zu grenzwertüberschreitendem Aflatoxin B1-Gehalt verunreinigtem Futtermais und VG Ansbach, Urteil vom 4. Dezember 2013 - AN 11 K 13.00515 -, juris zu in Waldwege eingebautem Abbruchmaterial).
  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 126/88

    Begriff des Abfalls; Sammlung von Altglas; Bei der Rauchgasentschwefelung

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Das Entledigen beinhaltet auch einen entsprechenden Willen des Besitzers, sich "von der Sache ohne weitere Zweckbestimmung zu befreien" (BGH, Urteil vom 1. Februar 1990 - I ZR 126/88 (KG) -, NJW 1990, 2471).
  • VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 6 S 10.106

    Abfallrecht; jahrelange Ablagerung von Schrottfahrzeugen auf einem

    Auszug aus VG Neustadt, 11.09.2015 - 4 K 162/15
    Die Auslegung der Auffassung des Besitzers unter der Berücksichtigung der objektiven Verkehrsanschauung dient als Korrektiv für vorgebrachte Zweckbestimmungen, die allein dem Zweck dienen, abfallrechtliche Verwertungs- und Beseitigungspflichten zu umgehen (Schink/Krappel, in: Schink/Versteyl, a.a.O., § 3 Rn. 50; und Frenz, in: Fluck/Frenz/Fischer/Franßen, a.a.O., § 3 Abs. 3 Rn. 25 und Rn. 29; VG Augsburg, Beschluss vom 4. März 2010 - Au 6 S 10.106 -, juris).
  • VG Kassel, 09.07.2021 - 4 L 940/21

    Abfalleigenschaft von Altreifen und PKW

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass nach Auffassung des Antragstellers (unter Bezug auf die Entscheidung des VG Neustadt a. d. Weinstraße vom 11. September 2015 - 4 K 162/15.NW) eine Nutzung der Reifen als Hangbefestigung oder zur Bepflanzung in Betracht kommen könnte.
  • OLG Karlsruhe, 15.03.2016 - 1 (3) SsBs 100/15

    Bußgeldverfahren wegen der Lagerung von Abfall: Wiedereinsetzung nach Versäumung

    Ob es sich aber bei dem Bauschutt etwa um potentiell grundwassergefährdendes Material handelte (vgl. hierzu etwa VG Neustadt, Beschluss vom 11.09.2015, 4 K 162/15, abgedruckt bei juris), erschließt sich nicht ohne weiteres, zumal die Stoffe ja zuvor weitgehend auf dem Grundstück als Teil des Gebäudes schon verbaut waren.
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