Rechtsprechung
VG Neustadt, 12.09.2012 - 1 K 375/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Art 6 GG, § 45 SGB 5, § 47 SGB 5, § 6 SGB 5, § 29 TV-L
Sonderurlaub des Beamten zur Betreuung von Kindern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch von verheirateten Landesbeamten in Rheinland-Pfalz auf Sonderurlaub für bis zu sieben Arbeitstage pro Kind unter Fortzahlung der Dienstbezüge bei Beziehen von Bruttodienstbezügen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Polizist erhält bis zu 7 Tage Sonderurlaub zur Betreuung seines erkrankten Kindes
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 63
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.1990 - 2 A 10028/90
Minderjähriges Kind; Betreuung durch Beamten; Gewährung von Urlaub ; Fortzahlung …
Auszug aus VG Neustadt, 12.09.2012 - 1 K 375/12
Die von dem Beklagten im Bescheid und Widerspruchsbescheid angegebenen Ermessenserwägungen stehen nicht in Einklang mit den von ihm als verbindlich angesehenen ermessenslenkenden Hinweisen in dem ministeriellen Schreiben und dem Umstand, dass ein Anspruch auf Sonderurlaub letztendlich in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn begründet ist (OVG Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 16. Mai 1990 - 2 A 10028/90, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.1998 - 2 A 10824/97
Bewilligung von Sonderurlaub eines Polizeihauptmeisters; Schwere Krankheit eines …
Auszug aus VG Neustadt, 12.09.2012 - 1 K 375/12
Darüber hinaus sich ergebende Belastungen und Erschwernisse aus dem persönlichen Bereich des Beamten sind von diesem selbst und nicht von seinem Dienstherrn zu tragen (OVG RP, Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10824/97.OVG).
- VG Frankfurt/Oder, 05.10.2022 - 2 K 157/21 Um diesen Unterschied auszugleichen, wird der Anspruch des Beamten in § 21 Abs. 2 SUrlV auf 75 Prozent des in § 45 Abs. 2 Satz 1 SGB V für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gewährten Anspruchs auf Krankengeld reduziert (vgl. zur Entsprechung in Rheinland-Pfalz: VG Neustadt an der Weinstaße, Urteil vom 12. September 2012 - 1 K 375/12.NW -, juris Rn. 38).
Die differenzierte Ausgestaltung des Anspruchs auf Sonderurlaub beruht auf der Erwägung, dass besser verdienende Arbeitnehmer, - dies gilt entsprechend für Be-amte -, deren Bruttodienstbezüge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze des § 6 Abs. 6 SGB V liegen, grundsätzlich eher in der Lage sein werden, einen durch Erkrankung eines unter 12 Jahre alten Kindes ausgelösten Betreuungsbedarf etwa durch eine Tagesmutter, die Inanspruchnahme unbezahlten Urlaubs oder sonstige Vorkehrungen zu bewältigen, als solche Arbeitnehmer oder Beamte, deren Entgelt/Dienstbezüge unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (vgl. VG Neustadt an der Weinstaße, Urteil vom 12. September 2012 - 1 K 375/12.NW -, juris, Rn. 38).