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   VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20.NW   

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https://dejure.org/2020,45876
VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20.NW (https://dejure.org/2020,45876)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12.11.2020 - 4 K 104/20.NW (https://dejure.org/2020,45876)
VG Neustadt, Entscheidung vom 12. November 2020 - 4 K 104/20.NW (https://dejure.org/2020,45876)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Straße

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.08.1985 - 8 C 120.83

    Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde i.S. des § 125 Abs. 2 BbauG;

    Auszug aus VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20
    Deshalb beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachgerechtigkeit der Methode, die der Schätzung zugrunde liegt, und auf die Nachvollziehbarkeit des daran anschließenden Rechenwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1985, 8 C 120.83, und OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. September 2005, 1 R 1/05, m.w.N.).

    Deshalb beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachgerechtigkeit der Methode, die der Schätzung zugrunde liegt, und auf die Nachvollziehbarkeit des daran anschließenden Rechenwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1985 - 8 C 120.83 - und OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. September 2005 - 1 R 1/05 - m.w.N., beide juris).

  • OVG Saarland, 27.09.2005 - 1 R 1/05

    Beitragsrecht; Umlagefähigkeit von Kosten, die durch Angleichungsmaßnahmen

    Auszug aus VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20
    Deshalb beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachgerechtigkeit der Methode, die der Schätzung zugrunde liegt, und auf die Nachvollziehbarkeit des daran anschließenden Rechenwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1985, 8 C 120.83, und OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. September 2005, 1 R 1/05, m.w.N.).

    Deshalb beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung auf die Sachgerechtigkeit der Methode, die der Schätzung zugrunde liegt, und auf die Nachvollziehbarkeit des daran anschließenden Rechenwerks (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. August 1985 - 8 C 120.83 - und OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. September 2005 - 1 R 1/05 - m.w.N., beide juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2017 - 6 A 11790/16

    Erschließungsbeitrag - Aufteilung einer Straße in mehrere Verkehrsanlagen -

    Auszug aus VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20
    Eine Erschließungsanlage ist erst dann endgültig hergestellt, wenn sie die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm der Gemeinde und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2017, 6 A 11790/16.OVG).

    Vielmehr wurde erst mit der Baumaßnahme, die Gegenstand des angefochtenen Vorausleistungsbescheids ist, eine Anbaustraße hergestellt, welche die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm der Beklagten und dem (dieses bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 2017 - 6 A 11790/16.OVG -, juris).

  • BVerwG, 18.09.2019 - 9 B 51.18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20
    Hierzu genügt die Eintragung einer entsprechenden (Zugangs ) Baulast zulasten des Anliegergrundstücks (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019, 9 B 51/18).

    Hierzu genügt die Eintragung einer entsprechenden (Zugangs-) Baulast zulasten des Anliegergrundstücks Flurstück-Nr. ... (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. September 2019 - 9 B 51/18 -, juris).

  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 6 B 97.2065
    Auszug aus VG Neustadt, 12.11.2020 - 4 K 104/20
    Vielmehr sind die Leistungen auf die damaligen Bescheide allenfalls nach Art einer Vorausleistung zu verrechnen, ohne dass es auf die damalige Intention der Beklagten ankommt (vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 6 B 97.2065 -, juris).
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