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   VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20.NW   

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VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20.NW (https://dejure.org/2020,22825)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.08.2020 - 5 L 637/20.NW (https://dejure.org/2020,22825)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. August 2020 - 5 L 637/20.NW (https://dejure.org/2020,22825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 Abs 1 BauGB, § 3 BauNVO, § 4 BauNVO, § 5 BauNVO, § 6 BauNVO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer zunächst erfolgten Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer dem Nachbarn erteilten Baugenehmigung; Unzumutbarkeit des Lärms eines gemischten Gastronomiebetriebs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgesetzte sofortige Vollziehung aufgehoben: Vorläufiger Rechtsschutz möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (61)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 L 71/19

    Baugenehmigung für eine Außengastronomie

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Wegen einer in wesentlicher Hinsicht vergleichbaren Situation werden in der Rechtsprechung auch die Freiluftbereiche sogenannter gemischter, sowohl auf einen Innen- als auch einen Außenbetrieb ausgerichteter Gaststätten von Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) TA Lärm dann erfasst, wenn diese Bereiche bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen oder allgemeinen Wohngebiets heranreichen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris und Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

    Darüber hinaus bedarf es, solange Vorschriften zur Bestimmung von Grenzwerten, wie im vorliegenden Fall, fehlen, einer weitergehenden Einzelfallbeurteilung, die die besondere Lästigkeit und fehlende Steuerbarkeit des von einer Außengastronomie ausgehenden Lärms - insbesondere auch die Besonderheiten menschlicher Lautäußerungen - im Einzelfall angemessen unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets berücksichtigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris; OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris), zumal die TA Lärm selbst keinen allgemeinen Lästigkeitszuschlag kennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, NVwZ 2008, 76).

    Sie trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass der von einer Außengastronomie ausgehende Lärm, insbesondere die Geräusche der Gäste, vom Betreiber anders als bei gewerblichem Lärm im herkömmlichen Sinne nicht zu steuern ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

    Maßgeblich ist, ob die Geräusche in ihrer störenden Auffälligkeit deutlich wahrnehmbar sind (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

    Dieser wird in Fachkreisen als üblich und angemessen angesehen und zwar wenn ein Dritter vollständige Sätze verstehen kann, in Höhe von 6 dB(A) und wenn für ihn nur Satzteile oder Wortfetzen hörbar sind, in Höhe von 3 dB(A) (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung im dreipoligen Rechtsverhältnis wird regelmäßig in erster Linie zwischen widerstreitenden Bürgerinteressen entschieden; insofern hat die Anordnung der sofortigen Vollziehung in diesem Rechtsverhältnis mehr schiedsrichterlichen Charakter (s. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362).

    Zudem kann bei der Interessenabwägung unterschieden werden zwischen den Fällen in denen das Objekt der Genehmigung erst noch zu errichten ist und denen, wo schon ein mittels Investitionen eingerichteter Betrieb vorhanden ist, so dass jeder Monat der Nichtnutzung zu erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zur Aufgabe des Vorhabens führen kann (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362).

    Demgegenüber ist der Antrag der Antragsteller auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen, wenn die genannten Baugenehmigungen in der Fassung vom 23. Juli 2020 offensichtlich nicht gegen drittschützende Normen verstoßen (vgl. zum Maßstab OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362).

    Ungeachtet der Frage, ob für das Vollzuginteresse grundsätzlich die gesetzgeberische Grundentscheidung in § 212a BauGB streitet (s. dazu etwa OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 1 B 10709/20.OVG - Bay. VGH, Beschluss vom 9. August 2018 - 15 CS 18.1285 -, juris), gewichtet die Kammer zugunsten der Beigeladenen, dass bereits ein mittels Investitionen eingerichteter Betrieb vorhanden ist mit der Folge, dass jeder Monat der Nichtnutzung zu erheblichen finanziellen Verlusten bis hin zur Aufgabe des Vorhabens führen kann (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 -, BauR 2012, 1362).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Für emittierende bauliche Anlagen, die - wie hier - nicht nach dem BImSchG genehmigungspflichtig sind, sondern als nicht genehmigungspflichtige Anlagen i.S.d. §§ 22 ff. BImSchG dem Baugenehmigungsverfahren unterliegen, kommt der TA Lärm, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 -, NVwZ 2008, 76).

    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Schädlichkeitsgrenze auf Grund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. zu 6.5 S. 3 und 7.2) und Bewertungsspannen (z.B. A 2.5.3) Spielräume eröffnet (BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - 4 C 2/07 -, NVwZ 2008, 76).

    Darüber hinaus bedarf es, solange Vorschriften zur Bestimmung von Grenzwerten, wie im vorliegenden Fall, fehlen, einer weitergehenden Einzelfallbeurteilung, die die besondere Lästigkeit und fehlende Steuerbarkeit des von einer Außengastronomie ausgehenden Lärms - insbesondere auch die Besonderheiten menschlicher Lautäußerungen - im Einzelfall angemessen unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets berücksichtigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris; OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris), zumal die TA Lärm selbst keinen allgemeinen Lästigkeitszuschlag kennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, NVwZ 2008, 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Der Drittbetroffene wird durch die Unbestimmtheit jedoch nur dann in seinen Rechten verletzt, wenn sich diese gerade auf die Merkmale eines Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung erforderlich ist, um die Verletzung solcher Rechtsvorschriften auszuschließen, die dem Schutz des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Januar 2017 - 1 A 11152/15.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415).

    In diesem Fall muss die Baugenehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen festlegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 m.w.N.).

    Ob der zugrunde gelegte Immissionsgrenzwert zutreffend ermittelt worden ist, ist keine Fragen der Bestimmtheit, sondern der materiellen Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung im Übrigen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 13. Februar 2020 - 1 B 283/19 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 5 S 1913/18 -, juris).

  • BVerwG, 12.12.2019 - 8 C 3.19

    Gestattung der Berliner Gaststätte "Rheingauer Weinbrunnen" im Jahr 2014 war

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Die Überprüfungsbefugnis des Gerichts erstreckt sich auf die Wahl einer geeigneten fachspezifischen Methode, die zutreffende Ermittlung des der Prognose zugrundeliegenden Sachverhalts und darauf, ob das Ergebnis einleuchtend begründet worden ist (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Dezember 2019 - 8 C 3/19 -, NVwZ-RR 2020, 533).

    Diese "Worst-Case"-Betrachtung ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG Urteil vom 12. Dezember 2019 - 8 C 3/19 -, NVwZ-RR 2020, 533).

    Zwar sind durch das Verhalten von Gästen auf dem Parkplatz oder auf dem Weg zwischen Gaststätte und Parkplatz hervorgerufene Geräusche, die als unmittelbare Folgeerscheinungen mit dem Gaststättenbetrieb typischerweise verbunden sind, der Gaststätte zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 8 C 3/19 -, NVwZ-RR 2020, 533; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 A 2588/14 -, juris m.w.N.).

  • BVerwG, 03.08.2010 - 4 B 9.10

    Gaststätte mit Innen- und Außenbetrieb; TA-Lärm

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Die Nichtanwendbarkeit der TA Lärm auf Freiluftgaststätten wird unter anderem damit begründet, dass die TA-Lärm wegen der besonderen Lärmsituation, die mit dem Betrieb einer Freiluftgaststätte verbunden ist, als Beurteilungsgrundlage nicht geeignet erscheine und es daher einer Beurteilung der Lärmauswirkungen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls bedürfe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03. August 2010 - 4 B 9/10 -, BauR 2010, 2070; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 6 A 10838/19.OVG -).

    Der räumliche Umgriff eines "absoluten Nahbereichs" lässt sich jedoch nicht mathematisch-exakt in Meter-Angaben ausdrücken (BVerwG, Beschluss vom 03. August 2010 - 4 B 9/10 -, BauR 2010, 2070).

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Bei der Bestimmung der "näheren Umgebung" ist darauf abzustellen, inwieweit sich einerseits das geplante Vorhaben auf die Umgebung und andererseits die Umgebung auf das Baugrundstück prägend auswirken kann (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74/03 -, juris).

    Umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74/03 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2020 - 4 A 2193/16

    Gaststätte; Gaststättenerlaubnis; Immissionen; Immissionsrichtwerte; Lärm;

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Wegen einer in wesentlicher Hinsicht vergleichbaren Situation werden in der Rechtsprechung auch die Freiluftbereiche sogenannter gemischter, sowohl auf einen Innen- als auch einen Außenbetrieb ausgerichteter Gaststätten von Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) TA Lärm dann erfasst, wenn diese Bereiche bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen oder allgemeinen Wohngebiets heranreichen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris und Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

    Darüber hinaus bedarf es, solange Vorschriften zur Bestimmung von Grenzwerten, wie im vorliegenden Fall, fehlen, einer weitergehenden Einzelfallbeurteilung, die die besondere Lästigkeit und fehlende Steuerbarkeit des von einer Außengastronomie ausgehenden Lärms - insbesondere auch die Besonderheiten menschlicher Lautäußerungen - im Einzelfall angemessen unter Berücksichtigung der Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets berücksichtigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris; OVG Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris), zumal die TA Lärm selbst keinen allgemeinen Lästigkeitszuschlag kennt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, NVwZ 2008, 76).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 4 A 2588/14

    Nachbarklage gegen eine Gaststättenerlaubnis zur Erweiterung der Schank- und

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    Wegen einer in wesentlicher Hinsicht vergleichbaren Situation werden in der Rechtsprechung auch die Freiluftbereiche sogenannter gemischter, sowohl auf einen Innen- als auch einen Außenbetrieb ausgerichteter Gaststätten von Nr. 1 Satz 2 Buchstabe b) TA Lärm dann erfasst, wenn diese Bereiche bis auf wenige Meter an den Ruhebereich der Wohngrundstücke eines angrenzenden reinen oder allgemeinen Wohngebiets heranreichen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 4 A 2193/16 -, juris und Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 A 2588/14 -, BauR 2018, 1853; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. Mai 2020 - 2 L 71/19 -, juris).

    Zwar sind durch das Verhalten von Gästen auf dem Parkplatz oder auf dem Weg zwischen Gaststätte und Parkplatz hervorgerufene Geräusche, die als unmittelbare Folgeerscheinungen mit dem Gaststättenbetrieb typischerweise verbunden sind, der Gaststätte zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - 8 C 3/19 -, NVwZ-RR 2020, 533; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Mai 2018 - 4 A 2588/14 -, juris m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
    In nachbarrechtlichen Streitigkeiten - wie hier - ist die Bestimmtheit der Baugenehmigung nur daraufhin zu prüfen, ob es dem Nachbarn möglich ist, festzustellen, ob und in welchem Umfang er durch das Vorhaben in seinen drittschützenden Rechten betroffen wird (Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 9 CS 18.10 -, juris).

    Es muss gewährleistet werden, dass der angesetzte Immissionsrichtwertanteil im regelmäßigen Betrieb auch eingehalten werden kann (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 9 CS 18.10 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 A 10587/13.OVG -, juris).

  • BVerwG, 22.12.2011 - 4 B 32.11

    Zum Nachbarschutz im faktischen Baugebiet

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2017 - 1 B 14.16

    Zumutbarkeit der Lärmimmissionen einer Freiluftgaststätte; Schutzwürdigkeit der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 10 B 163/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LA 162/18

    Gewerbebetrieb; Kerngebiet; Lärm; Musik; nicht störend; nicht wesentlich störend;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2008 - 1 MB 11/08

    Einstufung eines Beherbergungsbetriebes in einem reinen Wohngebiet als "klein";

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2017 - 8 A 10859/17

    Bauvoranfrage; Bestimmtheit; Wiedererrichtung einer durch Brand zerstörten

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 15 CS 18.1285

    Nachbarantrag gegen Genehmigung eines Pferdestalles mit Nebenanlagen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 8 A 10587/13

    Bestimmtheitsanforderung an Baugenehmigung des Nachbarn

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.09.2013 - 8 B 10814/13
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 1 A 11021/12

    Betrieb eines Boots- und Kanuverleihs in einer Gemengelage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2016 - 7 A 409/14

    Nichtannahme eines Gebietserhaltungsanspruch bei Gemengelage aufgrund keiner

  • BVerwG, 10.06.1991 - 4 B 88.91

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels bestehender Divergenz -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 2 A 38/10

    Zulässigkeit eines Instituts für Präventionstherapie und Physiotherapie,

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 8 S 2101/17

    Vorhabenbedingte Überlastung einer Erschließungsanlage; Rücksichtnahmegebot

  • VG München, 17.01.2006 - M 11 SN 05.5973
  • BVerwG, 16.07.2018 - 4 B 51.17

    Abgrenzung von Einfügen; Abgrenzungskriterien; Bebauungszusammenhang;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2017 - 8 A 10695/16

    Einfügen eines Wohnbauvorhabens nach Maß der baulichen Nutzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2017 - 8 B 11605/16

    Abwehrrecht einer Gemeinde gegen nicht ausreichend bestimmtes Bauvorhaben

  • BVerwG, 22.09.1967 - IV C 109.65

    Umfang des Bestandsschutzes bei gewerblich genutzten Baulichkeiten; Begriff der

  • VGH Bayern, 17.08.2010 - 15 CS 10.981

    Wirkung der stattgebenden rechtsgestaltenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts

  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2016 - 2 B 660/16

    Eilantrag gegen das Einrichtungshaus Ikea erfolglos

  • BVerwG, 05.05.2006 - 7 B 1.06

    Revision gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Kartbahn -

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • OVG Sachsen, 13.02.2020 - 1 B 283/19

    Baunachbarstreit; Hotelbetrieb; Rücksichtnahmegebot; Schallimmissionsprognose

  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 9 CS 15.1633

    Vorläufiger Rechtsschutz, betriebliche Freizeitanlage, Baugenehmigung,

  • VGH Bayern, 20.03.2018 - 15 CS 17.2523

    Baugenehmigung für das Vorhaben "Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Mittelgarage"

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.1099

    Vorbescheid; Gemengelage; Straße; trennende Wirkung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.04.2020 - 2 S 31.19

    Erweiterung eines Innen- und Außenbetriebs einer Diskothek

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

  • OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02

    Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 C 7.15

    Bebauung; Bebauungszusammenhang; Dachgeschossausbau; Dorfgebiet; Einfirsthof;

  • VGH Hessen, 25.11.2019 - 4 B 544/19

    Baurecht, Wohngebäude in der Nähe eines Störfallbetriebes

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 9 CS 18.177

    Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - 2 A 3009/11

    Bestimmtheitsanforderungen an eine Baugenehmigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2005 - 7 B 1823/05

    Baugenehmigung für Paragon-Arena in Paderborn außer Vollzug gesetzt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2019 - 1 A 11371/18

    Baugenehmigung für Studentenwohnheim mit Stellplätzen in Koblenz rechtswidrig

  • VG Neustadt, 27.10.2010 - 5 L 1033/10

    Neustadt: Musikwerkstatt darf vorerst offen bleiben

  • OVG Bremen, 25.03.1999 - 1 B 65/99

    Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2303/15

    Auswirkungen einer Nachtragsbaugenehmigung auf die sofortige Vollziehbarkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 15 B 748/04

    Rechtmäßigkeit einer Änderung oder Aufhebung der Aussetzungsentscheidung

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2012 - 2 B 1250/12

    Widerruf einer Baugenehmigung bei Erteilung der Genehmigung mit einem

  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 B 167.96

    Anschlußberufung in baurechtlicher Nachbarstreitigkeit - Baugenehmigung -

  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2022 - 8 K 3255/19

    Windenergieanlage Halde Drittschutz Außenbereich Bebauungskomplex Ortsteil

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8. September 2021 - 1 KN 150/19 -, juris Rn. 96; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 28. November 2019 - 5 S 1790/17 -, juris Rn. 68; VG Ansbach, Beschluss vom 13. Dezember 2021 - AN 17 S 21.01515 -, juris Rn. 133; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 13. August 2020 - 5 L 637/20.NW -, juris Rn. 95; VG Augsburg, Beschluss vom 16. August 2018 - Au 4 S 18.1058 -, juris Rn. 81.
  • VG Neustadt, 08.03.2021 - 5 K 910/20

    Nachbarklage gegen Baugenehmigungen für "Lounge im Weinkontor" in Edenkoben

    Die Kläger stellten dagegen einen vorläufigen Rechtsschutzantrag, den die Kammer mit Beschluss vom 13. August 2020 - 5 L 637/20.NW - ablehnte (s. dazu die Pressemitteilung Nr. 10/20).
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