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   VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17.NW   

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https://dejure.org/2017,50593
VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17.NW (https://dejure.org/2017,50593)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13.11.2017 - 5 K 511/17.NW (https://dejure.org/2017,50593)
VG Neustadt, Entscheidung vom 13. November 2017 - 5 K 511/17.NW (https://dejure.org/2017,50593)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.06.2009 - 7 D 10513/09

    Heranziehung zu Kosten für die Bestattung eines Angehörigen seitens der

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).

    Entgegen der Auffassung des Klägers können deshalb auch die Gründe für den Ausschluss einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern auf die öffentlich-rechtlichen Bestattungspflichten nicht übertragen werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 2 LB 27/14

    Bestattungsrecht- unbillige Härte beim Kostenersatz für Bestattungskosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).

    Im Rahmen der zivilrechtlichen Unterhaltspflichten geht es regelmäßig um ein in die Zukunft gerichtetes "Dauerschuldverhältnis", während die Bestattungspflicht nur einmalig entsteht und die damit einhergehende Belastung mit einer dauernden Unterhaltspflicht mithin nicht vergleichbar ist (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 19 A 448/07

    Beseitigung einer Kostenerstattungspflicht für Notbestattungen durch § 8 Abs. 1

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    Im vorliegenden Verfahren müssten nach einem Urteil des OVG NRW vom 30. Juli 2009 (19 A 448/07) die gleichen Grundsätze gelten wie im Familienrecht bei der Frage einer Unzumutbarkeit der Unterhaltspflicht von erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern gemäß § 1611 BGB.

    Auch in der vom Kläger zitierten Entscheidung des OVG NRW vom 30. Juli 2009 (19 A 448/07, juris), die sich an den Ausschlussgründen der §§ 1611, 1579 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - orientiert hat, konnten letztlich keine ausreichenden Feststellungen zu einer schuldhaften Pflichtverletzung mehr getroffen werden.

  • VGH Bayern, 17.01.2013 - 4 ZB 12.2374

    Bestattungskosten; unbillige Härte

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).

    Allein dadurch stehen die Bestattungspflichtigen dem Verstorbenen jedenfalls näher als die Allgemeinheit, was ihre vorrangige Inanspruchnahme für die Bestattung und die Bestattungskosten sachlich rechtfertigt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 26.10.2011 - 5 A 1245/11

    Heranziehung naher Angehöriger zu Bestattungskosten

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).

    Denn die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht gemäß § 9 BestG, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 -, juris), knüpft gerade nicht an ein familiäres Näheverhältnis zwischen dem Verstorbenen und den dort genannten Bestattungspflichtigen an, sondern lediglich an das objektiv zwischen ihnen bestehende nahe Verwandtschaftsverhältnis (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2014, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2016 - 7 A 11194/15

    Absprache, Ausschlagung, Beisetzung, Bestattung, Bestattungsrecht, Einschreiten,

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    war weder im Zeitpunkt der unmittelbaren Ausführung noch in dem auf der sog. "Sekundärebene" entscheidenden Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids bekannt (vgl. dazu OVG RP, Beschluss vom 19. April 2016 - 7 A 11194/15.OVG -).
  • VG Neustadt, 14.09.2015 - 5 K 282/15

    Zur Frage einer Härte bei Inanspruchnahme der Tochter für entstandene

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    Dies ist aber nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und wird bejaht bei schweren Straftaten des Verstorbenen gegenüber dem Bestattungspflichtigen oder dessen Angehörigen oder einem vergleichbaren Fehlverhalten (vgl. die o.g. Entscheidungen sowie Urteile des erkennenden Gerichts vom 14. September 2015 - 5 K 282/15.NW - und vom 22. April 2009 - 1 K 1460/08.NW -, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 09.05.2017 - 5 K 566/16

    Gefahrenabwehr; Entfernen von Nestern bzw. Gespinsten des

    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    Dieser letzten Auffassung ist nach Überzeugung des Gerichts im Hinblick auf deren Abgrenzungsklarheit der Vorzug zu geben (vgl. zum Ganzen bereits das Urteil der Kammer vom 9. Mai 2017 - 5 K 566/16.NW - mit ausführlichen Nachweisen zu den vertretenen Rechtsansichten und Fundstellen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - 19 A 488/13
    Auszug aus VG Neustadt, 13.11.2017 - 5 K 511/17
    In der Rechtsprechung wird - mit unterschiedlicher dogmatischer Begründung - vertreten, dass die grundsätzliche Einstandspflicht für die Bestattung nach § 9 Abs. 2 Satz 2 BestG und die Haftung für die Bestattungskosten im Einzelfall ausgeschlossen sein können, wenn die Inanspruchnahme für den Betroffenen eine unbillige Härte darstellen würde (vgl. OVG RP, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 7 D 10513/09.OVG -, m.w.N.; Hess VGH, Urteil vom 26. Oktober 2011 - 5 A 1245/11 - BayVGH, Beschluss vom 17. Januar 2013 - 4 ZB 12.2374 - OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27. April 2015 - 2 LB 27/14 - grundsätzlich ablehnend mit Blick auf § 74 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - SGB - XII: OVG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - 19 A 488/13 -, alle juris).
  • VG Mainz, 17.07.2019 - 3 K 1104/18
    Allein dadurch stehen die Bestattungspflichtigen dem Verstorbenen jedenfalls näher als die Allgemeinheit, was ihre vorrangige Inanspruchnahme für die Bestattung und gegebenenfalls die Bestattungskosten sachlich rechtfertigt (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 13. November 2017 - 5 K 511/17.NW -, juris Rn. 22 m.w.N.).
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