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   VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16.NW   

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VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16.NW (https://dejure.org/2016,14610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.06.2016 - 4 L 403/16.NW (https://dejure.org/2016,14610)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW (https://dejure.org/2016,14610)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 31 GastG, § 4 Abs 1 Nr 1 GastG, § 15 Abs 2 GewO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 45 Abs 1 Nr 3 VwVfG
    Schließung einer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse des Gastwirts - Sofortvollzugsanordnung - Nachholung einer Anhörung im gerichtlichen Aussetzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Darlegung einzelfallbezogener Erwägungen bei Anordnung der sofortigen Vollziehung einer gaststättenrechtlichen Schließungsanordnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schließung der Gaststätte wegen mangelnder Deutschkenntnisse?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit: Kunden müssen nicht vor schlechtem Deutsch geschützt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Schließung einer Gaststätte wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht rechtmäßig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Deutsch als Grundvoraussetzung für den Gaststättenbetrieb?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Wirt muss nicht gut deutsch sprechen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Versagung der Gaststättenerlaubnis und Schließung einer Gaststätte bei unzureichenden Sprachkenntnissen?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Versagung der Gaststättenerlaubnis und Schließung einer Gaststätte bei unzureichenden Sprachkenntnissen?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Kunden müssen nicht vor schlechtem Deutsch geschützt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schließung einer Gaststätte wegen unzureichender Deutschkenntnisse zu Unrecht angeordnet - Mangelnde Deutschkenntnisse lassen nicht die Annahme von Unzuverlässigkeit zu

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ein Gastwirt muss kein Deutsch können

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 04.07.2000 - C-424/97

    Haim

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Ferner hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die zuständigen Stellen eines Mitgliedstaats die Kassenzulassung eines Zahnarztes, der Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats ist und der im erstgenannten Mitgliedstaat niedergelassen und approbiert ist, aber kein in Art. 3 der Richtlinie 78/686/EWG genanntes Diplom besitzt, davon abhängig machen dürfen, dass dieser Zahnarzt die Sprachkenntnisse hat, die er für die Ausübung seiner Berufstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat braucht (EuGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - C-424/97 -, NVwZ 2001, 903).

    Orientiert an den Maßgaben der oben genannten Richtlinie 2013/55/EG dürfen die Anforderungen an den Nachweis der Sprachkenntnisse gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Ausländern aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union aber nicht über die für die Ausübung des konkreten Berufs im allgemeinen Interesse erforderlichen Sprachkenntnisse hinausgehen (vgl. Stenger in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 13c Rn. 15 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 4. Juli 2000 - C-424/97 -, NVwZ 2001, 903 ) .

  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann ( vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, 1176) .

    Selbst wenn man aber zugunsten der Antragsgegnerin vorliegend von einem offenen Ausgang in der Hauptsache ausgehen und die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges der Schließungsanordnung auf die Durchführung einer reinen Interessenabwägung beschränken würde (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 BvR 695/07 -, NVwZ 2007, 1176), gelangt die Kammer zu keinem anderen Ergebnis.

  • EuGH, 19.09.2006 - C-506/04

    DIE BESTIMMUNGEN DES LUXEMBURGISCHEN RECHTS ÜBER DIE SPRACHKENNTNISSE, DIE

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    So hat der Europäische Gerichtshof im Jahre 2006 entschieden, dass es Art. 3 der Richtlinie 98/5/EG (inzwischen geändert mit Richtlinie 2013/25/EU) zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde, zuwiderläuft, wenn ein Mitgliedstaat die Eintragung von Rechtsanwälten, die ihre Qualifikation in einem anderen Mitgliedstaat erworben haben und unter ihrer ursprünglichen Berufsbezeichnung tätig sein wollen, bei der zuständigen Stelle von einer vorherigen Überprüfung von Sprachkenntnissen abhängig macht (Urteil vom 19. September 2006 - C-506/04 -, NJW 2006, 3697).
  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 7 CS 14.275

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Zwar folgt die Kammer in Bezug auf diese Rechtsfrage nicht einer teilweise vertretenen Auffassung, nach der schon die Möglichkeit der Heilung genüge, da es keinen Grundsatz gebe, wonach die formelle Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts für sich genommen stets seiner Vollziehung entgegenstehen würde, ohne dass es auf seine Rechtmäßigkeit in der Sache ankäme (so z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 17. November 2014 - 7 CS 14.275 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 16 B 718/13 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95

    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen daher regelmäßig nicht (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291, 292; VG München, Urteil vom 10. Februar 2015 - M 16 K 14.4508 -, juris).
  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Auch teilt das Gericht nicht die weitere Ansicht, wonach Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine nachträgliche Anhörung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115; Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 11 S 39.14

    Sinn und Zweck sowie Anforderungen an das Begründungserfordernis gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Der Behörde wird zugleich der Ausnahmecharakter der Vollziehungsanordnung verdeutlicht und eine besonders sorgfältige Prüfung des Vollzugsinteresses auferlegt (vgl. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2016 - 8 B 866/15 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. April 2015 - OVG 11 S 39.14 -, juris).
  • VG Darmstadt, 08.10.2013 - 7 L 646/13

    Gewerberechtliche Anordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Ausnahmen lägen aber dann vor, wenn die erforderliche Erlaubnis bereits beantragt sei oder alsbald beantragt werde und die ausreichende Wahrscheinlichkeit bestehe, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorliegen bzw. einem Antrag mit Sicherheit stattgegeben werden müsste (vgl. z.B. VG München, Urteil vom 24. Juni 2014 - M 16 K 14.585 -, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 7 L 646/13.DA -, juris; Michel/Kienzle, Das Gaststättengesetz, 12. Auflage 1995, § 2 Rn. 16 m.w.N. ) oder wenn im Fall einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung eine weitergehende materielle Prüfung wegen einer ansonsten drohenden Existenzgefährdung geboten sei (vgl. dazu die Rechtsprechungsnachweise bei Leisner in: BeckOK GewO, a.a.O., § 15 Rn. 38).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2013 - 1 M 19/13

    Formelle Anforderungen an Vollziehungsanordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Ob in diesem Fall lediglich die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben ist (so BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26.01 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 6. November 2014 - 10 CS 14.1796 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, NVwZ-RR 2012, 54) oder die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs uneingeschränkt wiederherzustellen ist (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. April 2013 - 1 M 19/13 -, juris; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Oktober 2015, § 80 Rn. 442) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16
    Auch teilt das Gericht nicht die weitere Ansicht, wonach Äußerungen und Stellungnahmen von Beteiligten im gerichtlichen Verfahren grundsätzlich keine nachträgliche Anhörung im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 3 C 14/09 -, NVwZ 2011, 115; Hess. VGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, NVwZ-RR 2012, 163).
  • BVerwG, 31.08.1970 - I B 60.70

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit des § 157

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.1990 - 2 B 12027/90

    Untersagungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13

    Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

  • VG Neustadt, 20.05.2016 - 4 L 378/16

    Anfechtung einer Maßnahme zur Vorbereitung einer fernstraßenrechtlichen

  • VG München, 28.06.2011 - M 16 K 11.1074

    Geeignetheit von Räumen einer Bar für die Aufstellung von Geldspielgeräten, die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 16 B 718/13

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung der Fahrerlaubnis

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

  • VG München, 24.06.2014 - M 16 K 14.585

    Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen Aufhebung einer präjudiziellen Entscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2011 - 1 S 2554/11

    Aufhebung einer Vollziehungsanordnung durch das Gericht wegen unzureichender

  • VG München, 10.02.2015 - M 16 K 14.4508

    Privatkrankenanstalt; Widerruf der Konzession; Betriebsuntersagung

  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740

    Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als

  • VG Trier, 11.09.2014 - 6 L 1605/14

    Beseitigung von mit Sprühkreide im öffentlichen Straßenbereich aufgebrachter

  • VGH Bayern, 06.11.2014 - 10 CS 14.1796

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Ausweisungsverfügung; Begründung

  • VGH Bayern, 09.12.2014 - 11 CS 14.2217

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung unter Auflagen; Entziehung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

  • VG Neustadt, 21.02.2017 - 4 L 101/17

    Anhörungspflicht bei begünstigendem Verwaltungsakt mit belastender

    Die Kammer braucht daher nicht darauf einzugehen, ob der Verfahrensfehler einer fehlenden Anhörung vorliegend möglicherweise auch dadurch geheilt worden ist, dass die Antragsgegnerin im Eilverfahren dazu Stellung genommen hat (zum Meinungsstand näher s. den Beschluss der Kammer vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353).
  • VG Neustadt, 05.07.2017 - 4 L 603/17

    Betreiber eines Containerterminals im Hafen von Wörth wehrt sich mit Erfolg gegen

    Vielmehr ist die Kammer (s. zuletzt Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353) der Meinung, dass eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Aussetzungsverfahren eine Nachholung der Anhörung dann bewirken kann, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 -, NWVBl 2014, 322; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 -, juris).
  • VG Gera, 07.11.2017 - 2 E 768/17

    Haltung gefährlicher Tiere und Anordnung zur Abwehr einer bestehenden Gefahr

    Im Übrigen ist der von dem Antragsteller angenommene Anhörungsverstoß bereits gemäß § 1 ThürVwVfG i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 ThürVwVfG dadurch geheilt worden sein könnte, dass sich die Antragsgegnerin in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Verwaltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie das Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (vgl. z. B. VG Neustadt, Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 11.03.2019 - 5 L 179/19

    Adressat, Androhung, Auswahlermessen, Baurecht, Eigentum, Eigentümer, Ermessen,

    Denn die Kammer folgt der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 24. August 1994 - 7 B 12.083/94.OVG - juris; s. auch VG Trier, Beschluss vom 11. September 2014 - 6 L 1605/14.TR -, juris und VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 14. Juni 2016 - 4 L 403/16.NW -, GewArch 2016, 353), wonach sich das Verwaltungsgericht nicht auf die Prüfung des formellen Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO beschränken darf, wenn - wie hier - das Begehren des Antragstellers auf die uneingeschränkte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gerichtet ist.
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