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   VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16.NW   

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https://dejure.org/2016,20951
VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16.NW (https://dejure.org/2016,20951)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.07.2016 - 4 K 11/16.NW (https://dejure.org/2016,20951)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Juli 2016 - 4 K 11/16.NW (https://dejure.org/2016,20951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 BauNVO
    (Nachbarschützende Wirkung von

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung eines Stellplatzes auf dem benachbarten Grundstück als Abstellplatz für Mülltonnen; Schutz der Nachbarn vor Geruchsbelästigungen

  • esovgrp.de

    LBauO § 10,LBauO § 10 Abs 3,LBauO § 48,LBauO § 48 Abs 3,LBauO § 47,LBauO § 47 Abs 7,LBauO § 47 Abs 7 S 2,LBauO § 47 Abs 9,LBauO § 81,LBauO § 81 S 1,LBauO § 88,LBauO § 88 Abs 1,LBau... O § 88 Abs 1 Nr 8,BauNVO § 14
    Abfall, Abfallbehälter, Abstand, Abstellplatz, bauaufsichtliches Einschreiten, Baugenehmigung, bauliche Anlage, Baurecht, Behälter, Dungstätte, Einschreiten, Gebot der Rücksichtnahme, Mindestabstand, Müllabstellplatz, Nachbar, Nebenanlage, notwendiger Stellplatz, ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mülltonnen dürfen an der Grundstücksgrenze stehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mülltonnen an der Grundstücksgrenze

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Mülltonnen nahe der Grundstücksgrenze abgewiesen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar hat grundsätzlich Abfallbehältnisse in Nähe der Grundstücksgrenze hinzunehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage eines Nachbarn gegen nahe an der Grundstücksgrenze gelegenen Mülltonnen erfolglos - Durch Landesbauordnung geforderte Mindestabstände zum Nachbargrundstück eingehalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Neustadt, 09.12.2015 - 3 K 470/15

    Nachbarklage gegen Müllcontainerhaus eines Seniorenwohnheims erfolglos

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    § 10 Abs. 3 LBauO kann nachbarschützende Wirkung jedenfalls insoweit zukommen, als in entsprechender Anwendung des § 48 Abs. 3 Satz 2 LBauO Mindestabstände von der Grundstücksgrenze einzuhalten sind (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris; Jeromin in: Jeromin, a.a.O., § 10 Rn. 23).

    Ein Bauherr ist auch nicht verpflichtet, die dem jeweiligen Nachbarn verträglichste und günstigste Lösung zu wählen (VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 12. August 2013 - W 5 K 12.623 -, juris).

    Eine Schikane liegt nur dann vor, wenn die Anordnung der Tonnen keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.10.2015 - 8 C 10371/15

    Satzungsmäßige Festlegung des Stellplatzbedarfs nur bei Berücksichtigung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Bei diesen handelt es sich um sachverständig festgestellte durchschnittliche Erfahrungswerte (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 8 C 10371/15 -, NVwZ-RR 2016, 210).

    Will eine Gemeinde bei der satzungsmäßigen Festlegung des Stellplatzbedarfs für Bauvorhaben von den Richtzahlen in der ministeriellen Verwaltungsvorschrift über die Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge abweichen, hat sie die hierfür sprechenden Besonderheiten in ihrem Gemeindegebiet darzulegen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Oktober 2015 - 8 C 10371/15 -, NVwZ-RR 2016, 210).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2001 - 1 A 11339/00
    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Eine darüber hinausgehende Gestaltungsbefugnis wird den Gemeinden damit nicht verliehen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00.OVG -, BauR 2002, 74).

    Anhaltspunkte dafür, dass darüber hinaus bei der Entscheidung über die Notwendigkeit von Stellplätzen auch Belange der Nachbarn zu berücksichtigen wären, sind den vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen nicht zu entnehmen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. April 2001 - 1 A 11339/00 -, BauR 2002, 74).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2008 - 8 S 98/08

    Verletzung des nachbarrechtlichen Schikaneverbots

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Eine Schikane liegt nur dann vor, wenn die Anordnung der Tonnen keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Grundstückseigentümer kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. April 2008 - 8 S 98/08 -, VBlBW 2008, 452; VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris ).
  • VG Mainz, 04.05.2007 - 3 L 159/07

    Tiefgarage in einem Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Sie zielt darauf ab, die von Garagen und Stellplätzen ausgehenden Lärm- und Abgasemissionen von Fahrzeugen für die Nachbarschaft auf das zumutbare Maß zu beschränken (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 4. Mai 2007 - 3 L 159/07.MZ -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2016 - 1 A 10530/15

    Nachbarklage - zum Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten zur Beseitigung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Ein Anspruch des Nachbarn gegen die Bauaufsichtsbehörde auf Erlass einer Nutzungsuntersagung besteht nur dann, wenn die tatbestandlichen Eingriffsvoraussetzungen des § 81 Satz 1 LBauO erfüllt sind und die fragliche Nutzung gegen nachbarschützende Vorschriften verstößt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Februar 2016 - 1 A 10530/15.OVG -, juris) .
  • VG Würzburg, 12.08.2013 - W 5 K 12.623

    Grenzmauer; Standfestigkeit; Mülllagerplatz; Grundstücksgrenze

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Ein Bauherr ist auch nicht verpflichtet, die dem jeweiligen Nachbarn verträglichste und günstigste Lösung zu wählen (VG Neustadt, Urteil vom 9. Dezember 2015 - 3 K 470/15.NW -, juris; VG Würzburg, Urteil vom 12. August 2013 - W 5 K 12.623 -, juris).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot kann vorliegen, wenn ein Vorhaben zwar in jeder Hinsicht den aus seiner Umgebung hervorgehenden Rahmen wahrt, sich aber gleichwohl in seine Umgebung nicht einfügt, weil das Vorhaben es an der gebotenen Rücksicht auf die sonstige, also vor allem auf die in seiner unmittelbaren Nähe vorhandene Bebauung fehlen lässt (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 -, NJW 1978, 2564; zur dogmatischen Verankerung und Bedeutung für den baurechtlichen Nachbarschutz s. Uechtritz, VBlBW 2016, 265).
  • BVerwG, 30.04.1992 - 7 C 25.91

    nächtliches Kirchturmläuten - BImschG, Traditionswahrung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Dabei sind insbesondere auch wertende Elemente wie die Herkömmlichkeit, die soziale Adäquanz und die allgemeine Akzeptanz einzubeziehen (vgl. zum Lärm BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 7 C 25/91 -, NJW 1992, 2779).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10357/10

    Lärmbeeinträchtigung durch Altglassammelbehälter

    Auszug aus VG Neustadt, 14.07.2016 - 4 K 11/16
    Ob eine Belästigung als erheblich anzusehen ist, muss vom Gericht anhand einer einzelfallbezogenen Würdigung beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4 B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10357/10 -, BauR 2010, 1907).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 5 S 1035/13

    Beeinträchtigungen eines Grundeigentums bei einem bestimmten

  • OLG Koblenz, 28.11.1979 - 1 U 62/79
  • VG Neustadt, 29.01.2019 - 5 K 806/14

    Nachbarn unterliegen im Busstreit in Annweiler-Gräfenhausen

    Diese Vorschrift dient dem Schutz des Nachbarn; sie zielt darauf ab, die von Garagen und Stellplätzen ausgehenden Lärm- und Abgasemissionen von Fahrzeugen für die Nachbarschaft auf das zumutbare Maß zu beschränken (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 14. Juli 2016 - 4 K 11/16.NW -, juris; Jeromin in: Jeromin, a.a.O., Rn. 104).
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