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   VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21.NW, 243/21.NW   

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https://dejure.org/2021,5152
VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21.NW, 243/21.NW (https://dejure.org/2021,5152)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.03.2021 - 5 L 242/21.NW, 243/21.NW (https://dejure.org/2021,5152)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. März 2021 - 5 L 242/21.NW, 243/21.NW (https://dejure.org/2021,5152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Nr 7 IfSG, § 56 IfSG, § 123 Abs 1 S 2 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 86 Abs 3 VwGO
    Eilrechtsschutz gegen eine Absonderungsbescheinigung; Einordnung als Kontaktperson der Kategorie 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Verkürzung der Absonderungszeit für geimpftes Ärzteehepaar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Verkürzung der Absonderungszeit für geimpftes Ärzteehepaar - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Trotz Impfung in Quarantäne

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verkürzung der Absonderungszeit für geimpftes Ärzteehepaar - VG Neustadt zum Anspruch auf Verkürzung der Quarantänezeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht; erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, NJW 2012, 2823 und juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 1 S 4180/20 -, juris, Rn. 55; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, juris Rn. 19).

    Vielmehr gilt der allgemeine polizei- und ordnungsrechtliche Grundsatz, wonach an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (Je-desto-Formel; vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, NJW 2012, 2823 und juris Rn. 32).

    Zu berücksichtigen sind deshalb die Eigenheiten der jeweiligen Krankheit und der verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen sowie die an die Erkenntnisse über Zeitpunkt, Art und Umfang der möglichen Exposition der betroffenen Personen und deren Empfänglichkeit für den Krankheitserreger (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, NJW 2012, 2823 und juris Rn. 33).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2021 - 1 S 4180/20

    Corona-Krise; Absonderung von Erkrankten; Quarantäne; Baden-Württemberg;

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht; erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, NJW 2012, 2823 und juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 1 S 4180/20 -, juris, Rn. 55; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, juris Rn. 19).

    Für die Qualifizierung solcher faktischer Beeinträchtigungen als Eingriffe in die Berufsfreiheit ist jedoch erforderlich, dass eine objektiv berufsregelnde Tendenz erkennbar ist, oder dass die staatliche Maßnahme als nicht bezweckte, aber doch vorhersehbare und in Kauf genommene Nebenfolge eine schwerwiegende Beeinträchtigung der beruflichen Betätigungsfreiheit bewirkt (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 1 S 4180/20 -, juris, Rn. 105 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2020 - 13 MN 195/20

    Corona-Pandemie: Neuregelung zur Quarantäne für Reiserückkehrer voraussichtlich

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Eine bloß entfernte Wahrscheinlichkeit genügt nicht; erforderlich und ausreichend ist, dass die Annahme, der Betroffene habe Krankheitserreger aufgenommen, wahrscheinlicher ist als das Gegenteil (BVerwG, Urteil vom 22. März 2012 - 3 C 16/11 -, NJW 2012, 2823 und juris Rn. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Januar 2021 - 1 S 4180/20 -, juris, Rn. 55; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, juris Rn. 19).

    Dafür sprechen nach Ansicht der Rechtsprechung das Ziel des IfSG, eine effektive Gefahrenabwehr zu ermöglichen (§§ 1 Abs. 1, 28 Abs. 1 IfSG), sowie der Umstand, dass die betroffenen Krankheiten nach ihrem Ansteckungsrisiko und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen unterschiedlich gefährlich sind (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 05. Juni 2020 - 13 MN 195/20 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Ob eine Verwaltungsmaßnahme ihrer Rechtsnatur nach Verwaltungsakt ist, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach darauf gerichtet ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall tatsächlich auswirkt (BVerwG, Urteil vom 26. April 2012 - 2 C 17/10 -, NVwZ 2012, 1483).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 6 S 19/04

    Feststellungsklage und Eilantrag zur Klärung der handwerksrechtlichen

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Zwar ist das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag nach § 123 VwGO regelmäßig dann zu verneinen, wenn der gerichtlich in Anspruch genommene Rechtsträger zuvor von der Antragstellerin mit der Sache noch nicht befasst worden war (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Juli 2004 - 6 S 19/04 -, NVwZ-RR 2005, 174 m.w.N.; VG Neustadt/Wstr, Beschluss vom 17. Februar 2021 - 5 L 133/21.NW -).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch eine unzumutbare, aus Sachgründen nicht

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Denn unabhängig von der juristischen Vorbildung der Antragstellerin oder ihres Vertreters obliegt es dem Gericht, das erkennbare, wahre Rechtsschutzziel zur Grundlage einer Sachprüfung zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 2 BvR 542/07 -, NVwZ 2008, 417).
  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, wird wesentlich durch die Ausgestaltung des zugrundeliegenden materiellen Rechts bestimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1978 - VII B 36.77 -, NJW 1978, 1820).
  • VG Cottbus, 18.02.2021 - 8 L 70/21

    Keine Quarantäne für die Familienmitglieder einer Kontaktperson

    Auszug aus VG Neustadt, 15.03.2021 - 5 L 242/21
    Der Umsetzung durch einen ausdrücklichen individuellen Verwaltungsakt durch die zuständige Behörde - etwa durch den Erlass einer Absonderungsanordnung nach §§ 28 Abs. 1 Satz 1, 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG (vgl. dazu VG Cottbus, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 8 L 70/21 -, juris) - bedarf es gerade nicht.
  • VG Karlsruhe, 10.05.2021 - 9 K 67/21

    Entsendung eines Arbeitnehmers in Corona-Risikogebiet: Keine Entschädigung des

    (3) Da die Voraussetzungen eines Erstattungsanspruchs der Klägerin nach § 56 Abs. 5 Satz 2 IfSG bereits mangels Verdienstausfalls des Servicemonteurs nicht gegeben sind, kann hier offen bleiben, ob mit dem an den Servicemonteur gerichtete Schreiben des Ordnungs- und Sozialamts seiner Wohnortgemeinde vom 22.04.2020 ein Verwaltungsakt gegeben ist, der dessen Absonderung nach § 30 Abs. 1 Satz 2 IfSG anordnet (vgl. zur Einordnung einer Absonderungsbescheinigung nach § 7 AbsonderungsVO Rheinland-Pfalz bei VG Neustadt - Weinstraße, Beschluss vom 15. März 2021 - 5 L 242/21.NW -, juris Rn. 25 ff.) und ob ein Erstattungsanspruch gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung voraussetzt (vgl. hierzu BeckOK InfSchR/Eckart/Kruse, 4. Ed. 1.5.2021 Rn. 34, IfSG § 56 Rn. 34; Kümper, in Kießling, IfSG, 1. Aufl. 2020, § 56 Rn. 23, 20; Huster/Kingreen InfektionsschutzR-HdB, Kap. 9 Öffentliches Entschädigungsrecht Rn. 114).
  • VG Münster, 19.04.2021 - 5 L 255/21

    Quarantäne für Altenheimbewohnerin rechtswidrig

    Zur Risikobewertung vgl. auch VG Neustadt, Beschluss vom 15. März 2021 - 5 L 242/21.NW -, juris.
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