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   VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15.NW   

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VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15.NW (https://dejure.org/2015,28651)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16.09.2015 - 3 K 245/15.NW (https://dejure.org/2015,28651)
VG Neustadt, Entscheidung vom 16. September 2015 - 3 K 245/15.NW (https://dejure.org/2015,28651)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wiederaufbau abgebrannter Lagerhalle auf Parkinsel in Ludwigshafen unzulässig

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (40)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    erörterten § 34 Abs. 3 a BauGB - gibt es keinen aktiven Bestandschutz, der aus Art. 14 GG hergeleitet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1998 - 4 C 10/97 -, NVwZ 1998, 842 und vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2015 - 7 A 1237/13 -, juris).

    Eine Bebauung, die in früherer Zeit zwar genehmigt worden ist, die in den tatsächlichen Gegebenheiten aber deshalb keinen sichtbaren Niederschlag mehr findet, weil sie später - wie hier - wieder beseitigt worden ist, hat bei der Qualifizierung der "Eigenart der näheren Umgebung" im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris m.w.N.).

    Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aber anerkannt, dass auch eine früher vorhanden gewesene Bebauung noch fortwirken kann und zwar derart, dass ein Grundstück nach Abriss der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, NVwZ 1987, 406 und vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Es ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aber anerkannt, dass auch eine früher vorhanden gewesene Bebauung noch fortwirken kann und zwar derart, dass ein Grundstück nach Abriss der Bebauung seine Innenbereichsqualität noch behält (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, NVwZ 1987, 406 und vom 27. August 1998 - 4 C 5.98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Dezember 2014 - 2 A 1675/13 -, juris).

    Innerhalb welcher zeitlichen Grenzen Gelegenheit besteht, an die früheren Verhältnisse wieder anzuknüpfen, richtet sich nach der Verkehrsauffassung (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1984 - BVerwG 4 C 25.82 - , NJW 1984, 1771 und vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 -, NVwZ 1987, 406).

    Hinzu kommt, dass Planung und Vorbereitung der Bebauung eines solch großen Grundstücks mehr Zeit in Anspruch nehmen, als dies bei einem ehemals etwa mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - 4 C 15.84 -, NVwZ 1987, 406 ).

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Städtebaulich vertretbar sind wie in § 31 Abs. 2 BauGB nur Vorhaben, die aufgrund des Abwägungsgebots und der Planinhalte des § 9 BauGB auch den Gegenstand eines Bebauungsplans bilden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, NVwZ 1990, 755).

    Aus dem Erfordernis der städtebaulichen Vertretbarkeit folgt für das Verhältnis von emittierendem Gewerbebetrieb und benachbarter Wohnbebauung, dass auch die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse (s. § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB) gewahrt werden müssen (vgl. BVe rwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 23.86 -, NVwZ 1990, 755).

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Maßgebend für das Einfügen in die Eigenart der näheren Umgebung nach dem Maß der baulichen Nutzung ist die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Bauvorhabens im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung; vorrangig ist auf diejenigen Maßkriterien abzustellen, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 1691).

    und ... um mehr als das Dreifache und würde im Falle seiner Realisierung bodenrechtlich bewältigungsbedürftige Spannungen auslösen beziehungsweise erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 1691; OVG Saarland, Urteil vom 24. November 2005 - 2 R 6/05 -, BauR 2006, 660).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein "Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist" (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).

    Ob eine Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs vorliegt oder nicht, lässt sich nicht unter Anwendung von geografisch-mathematischen Maßstäben bestimmen (BVerwG, Urteil vom 6. November 1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22), sondern bedarf einer Beurteilung aufgrund einer echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 1 A 11294/09

    Pferdehaltung in einem allgemeinen Wohngebiet dörflicher Prägung

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Eine solche Linie hat bei einer beidseitig andersartigen Siedlungsstruktur nicht stets eine trennende Funktion; umgekehrt führt ihr Fehlen nicht dazu, dass benachbarte Bebauungen stets als miteinander verzahnt anzusehen sind und insgesamt die nähere Umgebung ausmachen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG - , juris m.w.N.).

    Die Grenzen der näheren Umgebung im Sinne des § 34 BauGB lassen sich demnach nicht schematisch festlegen, sondern sind nach der tatsächlichen städtebaulichen Situation zu bestimmen, in die das für die Bebauung vorgesehene Grundstück eingebettet ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 2009 - 4 B 50/08 -, BauR 2009, 1564; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. April 2010 - 1 A 11294/09.OVG -, ESOVGRP).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 14 B 11.1238

    Folgen der Gasexplosion in Lehrberg bleiben sichtbar

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Ein den Rahmen überschreitendes Vorhaben ist ausnahmsweise zulässig, wenn es keine "städtebaulichen Spannungen" hervorruft (z.B. Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 14 B 11.1238 -, juris).

    Bei der Bestimmung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung ist der Umkreis der zu beachtenden vorhandenen Bebauung in der Regel enger zu begrenzen als bei der Ermittlung der Art der baulichen Nutzung (BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - IV C 18.67 -, NJW 1970, 263; Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 14 B 11.1238 -, juris).

  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    erörterten § 34 Abs. 3 a BauGB - gibt es keinen aktiven Bestandschutz, der aus Art. 14 GG hergeleitet werden könnte (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. März 1998 - 4 C 10/97 -, NVwZ 1998, 842 und vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 -, NVwZ 1999, 523; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. April 2015 - 7 A 1237/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Das Gericht legt seiner Würdigung den Antrag der Klägerin vom 23. Dezember 2013 zugrunde, in dem diese in der Betriebsbeschreibung zur Nutzung u.a. Folgendes angegeben hatte: "Die gelagerten Güter in der Lagerhalle werden, wie bisher genehmigt, in erster Linie aus Kunststoffen der BASF SE bestehen." Soweit die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vom 16. September unter Bezugnahme auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Oktober 2000 - 8 S 445/00 -, NVwZ-RR 2001, 576 und Beschluss vom 13. April 2015 - 3 S 328/15 -, NVwZ-RR 2015, 646) eingewandt hat, es müsse nicht zwangsläufig in einem Verfahren sowohl über die Zulässigkeit der Errichtung einer baulichen Anlage als auch deren Nutzung entschieden werden, kann die Klägerin damit schon deshalb nicht durchdringen, weil sie in ihrem Antrag vom 23. Dezember 2013 ausdrücklich die Nutzung der Lagerhalle ("Die gelagerten Güter ... werden, wie bisher genehmigt, in erster Linie aus Kunststoffen der BASF SE bestehen") zum Gegenstand des Verfahrens gemacht hat und dabei auch im Klageverfahren geblieben ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 8 E 10988/08

    Gerichtskostenrecht-Streitwert bei Bauvorbescheid

    Auszug aus VG Neustadt, 16.09.2015 - 3 K 245/15
    Sind die Fragen, die in einem Bauantragsverfahren ernsthaft streitig sein können, bereits Gegenstand des Bauvorbescheidsverfahrens - wie hier die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens -, hält die Kammer es in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. April 2001 - 4 KSt 2/01 -, NVwZ-RR 2001, 802) und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 16. September 2008 - 8 E 10988/08.OVG -, ESOVG RP) für angemessen, den Streitwert auf 75 % des Werts einer auf die Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten Klage festzusetzen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine Ortsgemeinde im

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 1 LA 109/08

    Zurechnung eines Bauplatzes zum Innenbereich oder "Außenbereich im Innenbereich"

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 10 N 34.10

    Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Gewerbebetrieb;

  • VG München, 18.08.2014 - M 8 SN 14.3226

    Unbeplanter Innenbereich; übergeleitete Baulinie; faktisches reines Wohngebiet;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2015 - 3 S 328/15

    Genehmigung der Errichtung eines Baukörpers und getrennte Entscheidung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 7 A 1237/13

    Erteilung einer nachträglichen Baugenehmigung für die Verglasung straßenseitiger

  • VG Neustadt, 16.07.2015 - 4 K 1025/13

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch die

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82

    Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung -

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

  • BVerwG, 14.11.1991 - 4 C 1.91

    Verwaltungsprozessrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 28.09.1988 - 4 B 175.88

    Zu überbauende Grundstücksfläche; Grenzen des Baugrundstücks; Einfügen des

  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 61.70

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Errichtung eines Ersatzbaues

  • BVerwG, 25.03.1999 - 4 B 15.99
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 47.68

    Voraussetzungen für eine Bodenverkehrsgenehmigung; Auflassung im unbeplanten

  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 8 A 11101/11

    Klagerücknahmefiktion - Pirmasenser Amnestie

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2014 - 2 A 1675/13

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtliche Beseitigungsverfügung im Hinblick auf den

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 13.4257

    Aufstockung eines Reihenmittelhauses in einer in geschlossener Bauweise

  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Abweichungen von den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 34 Abs. 2 BauGB (also nicht für die übrigen Einfügenskriterien, vgl. VG Neustadt, Urt. vom 16.09.2015 -3 K 245/15 NW-, juris) werden nicht ermöglicht, da insoweit bereits § 31 Abs. 2 BauGB greift.
  • VG Neustadt, 10.11.2015 - 3 K 115/15

    Änderung der Nutzung eines Gebäudes; Bürogebäude statt Wohnnutzung

    Bereits aus diesem Grund ist § 34 Abs. 3a Satz 1 BauGB auf das Vorhaben der Klägerin, dessen Zulässigkeit wegen seiner Art hier im Streit steht, nicht anwendbar (NdsOVG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 LA 109/08 -, juris, Rn. 19; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2012 - 10 N 34.10 -, juris, Rn. 18; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 245/15.NW -, juris, Rn. 63, und Urteil vom 24. Februar 2005 - 4 K 2743/04.NW -, juris, Rn 17).
  • SG Düsseldorf, 23.12.2015 - S 2 KA 148/14
    Dem Begehren der Klägerin im Klageantrag zu 3), die Hinzuziehung ihres Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, war nicht zu entsprechen, weil ihre Klage erfolglos geblieben ist (vgl. VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 16.09.2015 - 3 K 245/15.NW -).
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