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   VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18.NW   

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VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18.NW (https://dejure.org/2020,5452)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.02.2020 - 3 K 885/18.NW (https://dejure.org/2020,5452)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Februar 2020 - 3 K 885/18.NW (https://dejure.org/2020,5452)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Eine solche Berichtigung ist nur möglich, wenn eine Partei in der Klage- oder Antragsschrift erkennbar fehlerhaft bezeichnet worden ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014 - 3 S 147/12).

    Die fehlerhafte Bezeichnung einer Partei schadet daher nicht, wenn in Anbetracht der Umstände keine vernünftigen Zweifel an dem wirklich gewollten bestehen (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.) oder wenn nach dem Inhalt der Klage jedenfalls erkennbar ist, wer Partei sein soll und in welcher Parteirolle (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 82 Rn. 3 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist hingegen die irrtümliche Benennung der falschen Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers, so, wie er objektiv geäußert ist, ankommt (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.).

    Nach diesen Grundsätzen liegt unabhängig davon, dass die insoweit in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO gewährten Erleichterungen grundsätzlich ohnehin nur in Bezug auf eine unrichtige Bezeichnung der Beklagten zum Tragen kommen (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.) im vorliegenden Fall keine fehlerhafte Parteibezeichnung, sondern allenfalls eine irrtümliche Benennung der falschen Person als Partei vor.

    Denn die Rechtsfähigkeit ist im Verwaltungsprozess nicht Voraussetzung für die Beteiligungsfähigkeit, § 61 Nr. 2 VwGO (vgl. VGH BW, Urteil vom 4.2.2014, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung scheiterte aber auch daran, dass die geänderte Klage unzulässig wäre (ebenso: BVerwG, Urteil vom 7.10.1980 - 6 C 39/80).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Im Falle eines Verstoßes gegen § 49 GemO anlässlich privatrechtlichen Handelns ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedoch von einem Vertretungsmangel in Form der Vertretung ohne Vertretungsmacht auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 20.1.1994 - VII ZR 174/92).
  • BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 34/82

    Möglichkeit der Berichtigung einer ungenauen Parteibezeichnung in der

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Soweit eine ungenaue Parteibezeichnung vorliegt, so unterliegt die entsprechende Berichtigung nicht den Anforderungen der Klageänderung (vgl. BGH, Urteil vom 16.5.1983 - VIII ZR 34/82).
  • BGH, 18.10.2016 - KZB 46/15

    Landesbetrieb Berlin Energie - Zivilrechtsstreit um die Vergabe eines

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Weiter sei darauf hingewiesen, dass der Bundesgerichtshof in einer weiteren, jüngeren Entscheidung, in der die Wirksamkeit der Nebenintervention eines kommunalen Eigenbetriebes zu beurteilen war, dessen (partielle) Parteifähigkeit unter Verweis auf seine fehlende Rechtsfähigkeit abgelehnt hat und auch eine wirksame Nebenintervention im Namen der dahinterstehenden Ortsgemeinde nicht angenommen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 18.10.2016 - KZB 46/15).
  • BVerwG, 12.06.2006 - 3 B 181.05

    Rechtsnachfolge; Erwerb eines die Klagebefugnis vermittelnden Gegenstandes;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    D) Ist die Klägerin nach § 86 Abs. 1 GemO nicht rechtsfähig, kann sie durch die behaupteten Pflichtverletzungen der Beklagten nicht in ihrem Rechtskreis betroffen sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.6.2006 - 3 B 181/05) und ist zugleich die auch im Rahmen der Leistungsklage zu prüfende Sachurteilsvoraussetzung der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO analog nicht erfüllt.
  • BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76

    Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Partei ist, wer bei ersichtlich äußerlich unrichtiger Bezeichnung erkennbar gemeint ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.5.1977 - VII ZR 167/76).
  • BGH, 25.02.1981 - VIII ZR 64/80

    Bestimmung des Zeitraumes für die Richtigstellung von Fehlern bei der Berechnung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    E) Die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Parteifähigkeit eines Eigenbetriebs nach zivilprozessualen Grundsätzen (BGH, Urteil vom 25.2.1981 - VIII ZR 64/80) vermag an dem gefundenen Ergebnis nichts zu ändern.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1979 - 7 A 91/78
    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    Das Verwaltungshandeln der Verbandsgemeindeverwaltung ist daher der Ortsgemeinde zuzurechnen (vgl. zum Ganzen Klöckner, in: Gabler/Höhlein u.a., a.a.O., § 68 GemO, Ziff. 3.1 ff. m.w.N., Stand: Dezember 2011; OVG RP, Urteil vom 18.9.1979 - 7 A 91/78).
  • VG Neustadt, 27.10.2014 - 3 K 452/14

    Anspruch einer Ratsfraktion bzw. eines Gemeinderatsmitglieds auf Beantwortung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.02.2020 - 3 K 885/18
    31 B) Der Klägerin fehlt jedoch die zur Klageerhebung erforderliche Beteiligungsfähigkeit gemäß § 61 VwGO, die von Amts wegen in jedem Stadium des Klageverfahrens zu prüfen ist (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 27.10.2014 - 3 K 452/14.NW, m.w.N.).
  • VG Neustadt, 28.02.2013 - 4 L 44/13

    Bauarbeiten an Entwässerungsanlage an ehemaligem Sparkassengebäude in Neustadt zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2013 - 9 A 2553/11

    Befugnis einer Behörde zur Festsetzung von Wasserversorgungsgebühren

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2019 - 2 S 929/17

    "Behörde" i.S.v. VwVfG BW § 1 Abs 2; Zuständigkeit des Betriebsleiters eines

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20

    Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung

    Der in den Verträgen erwähnte Eigenbetrieb der Klägerin- der E### verfügt gem. § 86 Abs. 1 GemO-RLP über keine eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17.02.2020 - 3 K 885/18.NW -).
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