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   VG Neustadt, 17.07.2013 - 1 K 948/12.NW   

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https://dejure.org/2013,21420
VG Neustadt, 17.07.2013 - 1 K 948/12.NW (https://dejure.org/2013,21420)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.07.2013 - 1 K 948/12.NW (https://dejure.org/2013,21420)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 1 K 948/12.NW (https://dejure.org/2013,21420)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 4 S 1 Nr 3 JAPO RP, § 14 Abs 4 S 2 JAPO RP
    Juristischer Vorbereitungsdienst; Wiederaufnahme in das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Wiederaufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst aus Härtegründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2013 - 10 A 10747/12

    Verlängerung der Referendarausbildungszeit bei Elternzeitgewährung

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2013 - 1 K 948/12
    Im Berufungsverfahren entschied das OVG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 18. Januar 2013 (10 A 10747/12.OVG), dass der Kläger nicht mit Ablauf des Monats November 2011 aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zur Ableistung des juristischen Vorbereitungsdienstes ausgeschieden sei.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die vom Beklagten vorgelegten Verwaltungsakten sowie das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18. Januar 2013 (10 A 10747/12.OVG) Bezug genommen.

  • VG Neustadt, 23.05.2012 - 1 K 8/12

    Juristischer Vorbereitungsdienst; Ende des Dienstverhältnisses

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2013 - 1 K 948/12
    Seine Klage auf Feststellung, dass er u. a. wegen der unterbrechenden Wirkung der Elternzeit für das Ausbildungsverhältnis über den Monat November 2011 hinaus im juristischen Vorbereitungsdienst zu beschäftigen sei, wurde durch Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23. Mai 2012 (1 K 8/12.NW) abgewiesen.

    Nach dem Ende der Elternzeit ab 6. Juni 2012 konnte der Kläger die Zeit bis zum 30. November 2012 aber nicht zur konzentrierten Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung nutzen, weil er aufgrund des Bescheides des Beklagten vom 9. November 2010 und des verwaltungsgerichtlichen Urteils vom 23. Mai 2012 (1 K 8/12.NW) damals noch davon ausgehen musste, dass seine Referendarzeit aufgrund Gesetzes bereits zum 30. November 2011 beendet war.

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus VG Neustadt, 17.07.2013 - 1 K 948/12
    Darüber hinaus verlangt auch Art. 6 Abs. 1 GG nicht, dass alle durch die Familie entstehenden Belastungen und Nachteile vom Staat ausgeglichen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, m. w. N., juris.).
  • VG Weimar, 10.08.2016 - 1 E 289/16

    (Kein) Anordnungsanspruch auf statusrechtliche Übertragung eines

    Die schlichte Übertragung einer Funktion gewährt grundsätzlich keinen Anspruch auf statusrechtliche Übertragung eines Beförderungsamtes (so zuletzt BVerwG, Urt. vom 11.12.2014 - 2 C 51/13 -, vgl. auch Urt. vom 24.01.1985 - 2 C 39/82 -, Urt. vom 18.10.1970 - 6 C 55.68 -, jeweils juris; ebenso z. B. Urt. der beschließenden Kammer vom 16.10.2014 - 1 K 948/12 We -, S. 6 f. des Umdrucks).
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