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   VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19.NW   

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https://dejure.org/2020,49574
VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19.NW (https://dejure.org/2020,49574)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.11.2020 - 5 K 1359/19.NW (https://dejure.org/2020,49574)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. November 2020 - 5 K 1359/19.NW (https://dejure.org/2020,49574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 Abs 1 KAG RP, § 7 Abs 1 KAG RP, § 61 Abs 2 VwVG RP, § 63 VwVG RP, § 6 Abs 2 PolG RP
    Erstattung der Kosten für die Renovierung einer als Obdachlosenunterkunft genutzten Privatwohnung durch die Eingewiesenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2009 - 1 A 10632/08
    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 Abs. 1 LVwVG ist jedoch die Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme, mithin die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen haben (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746; Mosbacher in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 11. Auflage 2017, § 10 Rn. 12).

    Daraus folgt aber, dass umgekehrt strenge Anforderungen an die Entbehrlichkeit einer die Vollstreckung begründenden Grundverfügung zu stellen sind (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746).

    Das Absehen von dem gesetzlichen Regelfall des gestreckten Vollzuges durch vollständigen Verzicht auf eine die Pflichten konkretisierende Grundverfügung stellt ohne besondere rechtfertigende Umstände das Fehlen einer Vollstreckungsvoraussetzung dar (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. März 2009 - 1 A 10632/08 -, NVwZ-RR 2009, 746).

  • VG Koblenz, 20.06.2003 - 2 K 526/03
    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    § 68 Abs. 1 Satz 1 POG a.F. regelt einen klassischen Aufopferungsanspruch, der dadurch gekennzeichnet ist, dass eine einzelne Person aus Gründen des Allgemeinwohls zu einem Sonderopfer herangezogen wird und dadurch einen Nachteil erleidet (VG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 2003 - 2 K 526/03.KO -, juris; vgl. auch Rühle, a.a.O., Kapitel J. Rn. 1).

    Erst recht ist in einer solchen, durch vertragliche Beziehungen gekennzeichneten Konstellation kein Schaden eines Dritten gegeben (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 2003 - 2 K 526/03.KO -, juris).

    Die geleistete Hilfe muss daher grundsätzlich unentgeltlich sein, wenn ein derartiges Sonderopfer vorliegen soll (s. VG Koblenz, Urteil vom 20. Juni 2003 - 2 K 526/03.KO -).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2014 - 13 ME 21/14

    Kanalbenutzungsverhältnis: Keine Anforderung von Schadensersatz durch

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Nicht die Behörde ist veranlasst, ihre durch Leistungsbescheid titulierte Forderung auf gerichtlichem Wege durchzusetzen; vielmehr obliegt es dem Adressaten, um Rechtsschutz gegen den Verwaltungsakt nachzusuchen (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 -, Rn. 17, juris).

    Es ist jedenfalls grundsätzlich kein sachlicher Gesichtspunkt erkennbar, die geschädigte öffentliche Hand gegenüber dem Bürger zu privilegieren, der auf die gerichtliche Durchsetzung seines Schadensersatzanspruchs im Wege der Leistungsklage angewiesen ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 26. März 2014 - 13 ME 21/14 -, Rn. 17 - 18, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2020 - 1 S 2151/19

    Rechtmäßige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft mit entsprechender

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Damit einher geht auch die Befugnis, entsprechende Regelungen durch Verwaltungsakt durchzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. März 2020 - 1 S 2151/19 -, juris).
  • BVerwG, 01.03.1995 - 8 C 36.92

    Öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis - Verwaltungsschuldverhältnis -

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Zwischen den Beteiligten besteht ein vertragsähnliches öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, dessen Verletzung Schadensersatzansprüche nach den im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 1995 - 8 C 36.92 -, juris, Rn. 10; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 07. Mai 2014 - 23 K 8388/12 -, juris, Rn. 19).
  • VG Düsseldorf, 07.05.2014 - 23 K 8388/12

    Obdachlosenunterkunft; Verschmutzung mit Fäkalien; Kosten der Grundreinigung;

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Zwischen den Beteiligten besteht ein vertragsähnliches öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, dessen Verletzung Schadensersatzansprüche nach den im Zivilrecht entwickelten Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung nach sich ziehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 01. März 1995 - 8 C 36.92 -, juris, Rn. 10; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 07. Mai 2014 - 23 K 8388/12 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Der Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes setzt nicht nur voraus, dass für die getroffene Maßnahme in materieller Hinsicht eine gesetzliche Grundlage besteht, sondern auch, dass die Behörde in der Form eines Verwaltungsaktes handeln darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1985 - 8 C 105/83 -, NJW 1986, 1120).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.1988 - 7 A 15/88

    Parken; Parkplatz; Beförderung; Gehbehinderter; Blinder; Rollstuhlfahrer

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Dies schließt die Befugnis ein, die Erstattung der Kosten durch Leistungsbescheid anzufordern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. November 1988 - 7 A 15/88 -, NVwZ-RR 1989, 299).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 A 11507/06

    Sanierungskosten für abgerutschten Hang von verantwortlichem Bauherrn zu tragen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Da der sofortige Vollzug nach § 61 Abs. 2 LVwVG selbst kein Zwangsmittel, sondern lediglich eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG -), kann auch hier die Erstattung der Kosten durch Verwaltungsakt verlangt werden.
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.11.2020 - 5 K 1359/19
    Die Kammer braucht sich nicht näher damit auseinander zu setzen, wie § 6 POG von § 61 Abs. 2 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz - LVwVG - abzugrenzen ist (s. dazu einerseits VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 12. September 2016 - 3 K 832/15.NW -, juris; Lemke in: Fehling/Kastner, HK-Verwaltungsrecht, 4. Auflage 2016, § 6 VwVG, Rn. 50: gegenüber den Bestimmungen des sofortigen Vollzugs stellen die Vorschriften über die unmittelbare Ausführung polizei- und ordnungsrechtliche Spezialregelungen dar; andererseits VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 K 93/05 -, juris; Rühle, Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz, 7. Auflage 2019 Kapitel I. Rn. 39: die Abgrenzung erfolgt grundsätzlich danach, ob mit der Maßnahme ein entgegenstehender Wille oder der Widerstand eines Betroffenen überwunden werden soll oder nicht).
  • VG Neustadt, 12.09.2016 - 3 K 832/15

    Kfz-Halter muss Kosten für die Bodensanierung bei Brandunfall auf dem Weinfest in

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2005 - 3 L 29/01
  • VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 256/11

    Deutsche Doggen schauten über die Grundstücksmauer, für die herbeigerufene

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Die Regelung des § 6 Abs. 1 POG ist gegenüber dem gestreckten Vollstreckungsverfahren subsidiär, d.h. die Gefahrenabwehrbehörde hat vor Anwendung des § 6 Abs. 1 POG stets zu prüfen, ob eine Grundverfügung gegen den Verantwortlichen erlassen werden kann, die anschließend gegebenenfalls im Wege des Verwaltungszwangs vollstreckt wird (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 7 LA 130/09 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Oktober 2009 - 6 A 10540/09.OVG -, n.v.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17. November 2020 - 5 K 1359/19.NW -, juris, Rn. 26 ; VG Mainz, Urteil vom 26. Juli 2018 - 1 K 1001/17.MZ -, juris, Rn. 29 ).

    Er ist selbst kein Zwangsmittel, sondern eine besondere Erscheinungsform der Anwendung von Zwangsmitteln (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. September 2007 - 1 A 11507/06.OVG - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 17. November 2020 - 5 K 1359/19.NW -, juris, Rn. 37 ).

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