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   VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20.NW   

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https://dejure.org/2021,9457
VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20.NW (https://dejure.org/2021,9457)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.02.2021 - 2 K 302/20.NW (https://dejure.org/2021,9457)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 2 K 302/20.NW (https://dejure.org/2021,9457)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 EWGAssRBes 1/80, Art 14 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 6 EWGAssRBes 1/80, Art 7 EWGAssRBes 1/80, Art 7 S 2 EWGAssRBes 1/80
    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis (Türkei) -Erlöschen eines Rechts aus Art. 7 ARB 1/80 (juris: EWGAssRBes 1/80)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Berechtigte Gründe stellen insbesondere Schwangerschaft, Niederkunft, schwere Krankheit, Studium oder Berufsausbildung sowie berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat dar (OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 18 A 2765/07 -, juris, Rn. 87).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt, die ihm nach dieser Vorschrift zustehenden Rechte in zwei Fällen verlieren, und zwar, wenn entweder die Anwesenheit des türkischen Migranten im Aufnahmemitgliedsstaat wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit i. S. von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 darstellt oder der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, juris, Rn. 49; EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-329/97 -, juris, Rn. 48 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - C-351/95 -, Kadiman, Rn. 48).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt, die ihm nach dieser Vorschrift zustehenden Rechte in zwei Fällen verlieren, und zwar, wenn entweder die Anwesenheit des türkischen Migranten im Aufnahmemitgliedsstaat wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit i. S. von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 darstellt oder der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, juris, Rn. 49; EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-329/97 -, juris, Rn. 48 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - C-351/95 -, Kadiman, Rn. 48).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14

    Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Ab einem Auslandsaufenthalt von ungefähr einem Jahr müssen gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Lebensmittelpunkt noch im Bundesgebiet ist (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 19.14 -, BVerwGE 151, 377-386, auch juris, Rn. 18).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Nach der Rechtsprechung des EuGH kann ein Familienangehöriger eines türkischen Arbeitnehmers, der die Voraussetzungen des Art. 7 ARB 1/80 erfüllt, die ihm nach dieser Vorschrift zustehenden Rechte in zwei Fällen verlieren, und zwar, wenn entweder die Anwesenheit des türkischen Migranten im Aufnahmemitgliedsstaat wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit i. S. von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 darstellt oder der Betroffene das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - C-371/08 -, juris, Rn. 49; EuGH, Urteil vom 16. März 2000 - C-329/97 -, juris, Rn. 48 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - C-351/95 -, Kadiman, Rn. 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    (vgl. VGH BW, Urteil vom 15. April 2011 - 11 S 189/11 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2021 - 2 K 302/20
    Für die aus dieser Vorschrift abgeleiteten Rechte gilt, dass sie sich nach ihrer Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtsstellung des Stammberechtigten lösen und der allmählichen Integration des Familienangehörigen im Mitgliedsstaat dienen sollen (BVerwG, Urteil vom 30. April 2009 - 1 C 6.08 -, BVerwGE 134, 27 - 41, auch juris, Rn. 27 m. w. N.).
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