Rechtsprechung
   VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5607
VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13.NW (https://dejure.org/2014,5607)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.03.2014 - 1 K 602/13.NW (https://dejure.org/2014,5607)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. März 2014 - 1 K 602/13.NW (https://dejure.org/2014,5607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Grobe Fahrlässigkeit bei polizeilicher Einsatzfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grobe Fahrlässigkeit eines Polizisten bei einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer im Bereich einer für das polizeiliche Einsatzfahrzeug durch Rotlicht gesperrten mehrspurigen Kreuzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch mit Blaulicht nicht in Kreuzungen rasen!

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1997 - A 3 S 164/96
    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Daraus resultiert zwangsläufig eine Pflicht des Einsatzfahrers, sich besonders vorsichtig in den Kreuzungsbereich "vorzutasten" und sein Fahrzeug dabei grundsätzlich bis auf Schrittgeschwindigkeit abzubremsen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. September 1997 - A 3 S 164/96, juris).

    Selbst bei normalen Streckenverhältnissen muss der Kläger immer in Rechnung stellen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Sondersignale nicht wahrnehmen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. September 1997, a.a.O.).

    Gerade bei dem Maß der möglichen Gefahren steigen auch die Anforderungen an die vom Kläger anzuwendende Sorgfalt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. September 1997, a.a.O.).

  • VG Potsdam, 24.02.2011 - 2 K 832/07

    Pflicht eines Polizeibeamten zur Leistung von Schadensersatz nach Unfall mit

    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Der Kläger handelte damit im Rechtssinne grob fahrlässig, denn er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch das mangelnde Herabsetzen der Geschwindigkeit und das unterlassene Hineintasten in den Kreuzungsbereich bei in seiner Fahrrichtung roter Ampelanzeige in besonders schwerem Maße verletzt (vgl. zum Maßstab bei grober Fahrlässigkeit: BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - II C 147.61 und VG Potsdam, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 K 832/07, jeweils juris).

    Dabei hat er sich insbesondere auch subjektiv über das entsprechende Gebot defensiven Fahrens hinweggesetzt (vgl. VG Potsdam, Urteil vom 24. Februar 2011, a.a.O.) und auf seine Beobachtung des querenden Verkehrs "aus der Ferne" vertraut.

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Der Kläger handelte damit im Rechtssinne grob fahrlässig, denn er hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt durch das mangelnde Herabsetzen der Geschwindigkeit und das unterlassene Hineintasten in den Kreuzungsbereich bei in seiner Fahrrichtung roter Ampelanzeige in besonders schwerem Maße verletzt (vgl. zum Maßstab bei grober Fahrlässigkeit: BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - II C 147.61 und VG Potsdam, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 K 832/07, jeweils juris).

    Die Grundsätze der schadensgeneigten Arbeit finden hier keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 17. September 1964, a.a.O.).

  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Denn § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO) berechtigt Kraftfahrzeuge grundsätzlich, mit Blaulicht und Einsatzhorn auch die Vorfahrtsregelung durch Lichtzeichenanlagen zu übergehen; allerdings dürfen dadurch begünstigte Fahrer nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hiervon Gebrauch machen, denn der nach der allgemeinen Regelung Bevorrechtigte behält grundsätzlich sein Vorfahrtsrecht (BGH, Urteil vom 17. Dezember 1974 - VI ZR 207/73, juris).
  • KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer

    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Fährt ein Beamter unter Inanspruchnahme des Sonderwegerechts über eine Ampel mit rotem Signalzeichen, überquert dabei einen Kreuzungsbereich, anstatt sich "hineinzutasten", so handelt er regelmäßig grob verkehrswidrig (KG Berlin, Urteil vom 8. Januar 2001 - 12 U 7095/99, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 6 A 1777/04
    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Die Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen ( Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 6 A 1777/04, juris) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil im vorliegenden Fall - anders als bei dem dortigen Fall- gerade keine gut einsehbare Kreuzung gequert werden sollte und hier auch kein Mitverschulden der Zeugin X greift.
  • OLG Naumburg, 08.02.2013 - 10 U 39/12

    Verkehrsunfall: Anforderung an einen Einsatzfahrzeugfahrer beim Einfahren in den

    Auszug aus VG Neustadt, 18.03.2014 - 1 K 602/13
    Dies bedeutet auch, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges sich zuvor davon überzeugen muss, dass die Sondersignale von den anderen Verkehrsteilnehmern auch tatsächlich wahrgenommen werden und deren Verhalten als ein "Rücktritt" zugunsten des Einsatzfahrzeugs erkennbar ist (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Februar 2013 - 10 U 39/12, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2017 - 1 K 1517/16

    Regress; Streifenwagen; Polizeit; Sonderrechte; Fremdschaden

    Dies gelte etwa dann, wenn der Fahrer des Einsatzfahrzeugs mit ca. 30-50 km/h statt mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung einfahre und der Polizeibeamte aufgrund konkreter Umstände damit rechnen müsse, dass andere Verkehrsteilnehmer mit grüner Ampelanzeige die Signallichter nicht oder zu spät wahrnehmen, was das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil vom 18. März 2014 - 1 K 602/13.NW - bestätigt habe.

    vgl. hierzu VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 18. März 2014 - 1 K 602/13.NW -, juris Rn. 28 unter Verweis auf OLG Brandenburg, Beschluss vom 23. Mai 2005 - 1 Ss (Owi) 86B/05, juris Rn. 8.

  • VG Gelsenkirchen, 19.10.2015 - 1 K 1492/14

    Regress; Verkehrsunfall; Polizeivollzugsbeamter; Streifenwagen; Sonderwegerecht;

    vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 18. März 2014- 1 K 602/13.NW -, juris (Rn. 28), wonach ein derartiger Vorwurf einen Beamten sogar bei Inanspruchnahme von Sondersignalen (Martinshorn und Blaulicht) treffen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht