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   VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12.NW   

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https://dejure.org/2012,5026
VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12.NW (https://dejure.org/2012,5026)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18.04.2012 - 4 L 282/12.NW (https://dejure.org/2012,5026)
VG Neustadt, Entscheidung vom 18. April 2012 - 4 L 282/12.NW (https://dejure.org/2012,5026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 55 Abs 2 GewO, § 57 Abs 1 GewO, § 60d GewO
    Widerruf einer Reisegewerbekarte; Vertrieb gefälschter Markenware auf Flohmärkten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Frage der Zuverlässigkeit i.R.d § 57 GewO nach denselben Maßstäben wie bei § 35 Abs. 1 GewO; Erfordernis des Anlegens eines strengen Maßstabs bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit eines Reisegewerbetreibenden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gefälschte Markenware in Tschechien zum Flohmarktverkauf in Deutschland eingekauft - Reisegewerbekarte weg

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Gefälschte Markenware Verkauf in Deutschland eingekauft - Reisegewerbekarte weg

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verkauf gefälschter Markenware berechtigt zum Widerruf der Reisegewerbekarte

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Vielmehr ist das Verhalten des Gewerbetreibenden zu bewerten, das zu seiner Verurteilung geführt hat (BVerwG, GewArch 1997, 242).

    Nachdem der Antragsteller selbst die Kennzeichenverletzung nicht in Zweifel gezogen hat - seinen Einspruch gegen den Strafbefehl vom 4. August 2011 hat er auf die Höhe der Tagessätze beschränkt - kann die Kammer von den tatsächlichen Feststellungen in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg als zutreffend ausgehen (vgl. BVerwG, GewArch 1997, 242 und Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 19 CS 06.2210 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Dies soll den Betroffenen in die Lage versetzen, in Kenntnis dieser Gründe seine Rechte wirksam wahrzunehmen und die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs abzuschätzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz AS 19, 237, 238 und Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

    Ob die von der Antragsgegnerin angegebene Begründung inhaltlich zutreffend ist, ist im Rahmen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO unerheblich (s. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12.OVG -).

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Nachdem der Antragsteller selbst die Kennzeichenverletzung nicht in Zweifel gezogen hat - seinen Einspruch gegen den Strafbefehl vom 4. August 2011 hat er auf die Höhe der Tagessätze beschränkt - kann die Kammer von den tatsächlichen Feststellungen in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Regensburg als zutreffend ausgehen (vgl. BVerwG, GewArch 1997, 242 und Bay. VGH, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 19 CS 06.2210 -, juris).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Kann aufgrund der im Eilverfahren nur möglichen summarischen Überprüfung nicht festgestellt werden, ob der Verwaltungsakt offensichtlich rechtmäßig oder offensichtlich rechtswidrig ist, so beschränkt sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle des Sofortvollzuges des Verwaltungsakts auf die Durchführung einer Interessenabwägung, die je nach Fallkonstellation zugunsten des Antragstellers oder des Antragsgegners ausgehen kann (BVerfG, NVwZ 2007, 1176, 1177).
  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, so überwiegt das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers nur dann, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 240; OVG Schleswig-Holstein, NordÖR 2007, 452; s. auch Finkelnburg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Auflage 2011, Rdnr. 975).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Für das Interesse des Betroffenen, einstweilen nicht dem Vollzug der behördlichen Maßnahmen ausgesetzt zu sein, sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs von Belang (vgl. BVerfG, NVwZ 2009, 581).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Strafrechtliche Unschuldsvermutungen beziehen sich ausschließlich auf die strafrechtliche Seite; für die Bewertung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es hierauf nicht an (vgl. BVerwG, GewArch 1982, 299).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Als unzuverlässig in gewerberechtlichem Sinne gilt im Allgemeinen, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird (s. z.B. BVerwG, GewArch 1982, 294).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Maßgeblich für die hierbei anzustellende Prognose ist, ob der Gewerbetreibende nach den gesamten Umständen - also auch und gerade unter Berücksichtigung seines früheren Verhaltens - wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage ist, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, GewArch 1992, 22).
  • BVerwG, 27.11.1992 - 1 B 204.92

    Gewerberecht: Versagung der Reisegewerbekarte

    Auszug aus VG Neustadt, 18.04.2012 - 4 L 282/12
    Im Rahmen des § 57 GewO ist die Frage der Zuverlässigkeit grundsätzlich nach denselben Maßstäben wie bei § 35 Abs. 1 GewO zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.10.2007 - 5 ME 121/07

    Entlassung einer Beamtin auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus dem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.2009 - 18 B 331/09

    Sofortige Vollziehung Anordnung besonderes Vollziehungsinteresse

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2007 - 1 MB 13/07
  • VG Neustadt, 09.03.2009 - 4 L 100/09

    Gaststättenrecht; Verwaltungsprozessrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1989 - 14 S 2830/87

    Widerruf der Reisegewerbekarte

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2013 - 7 K 4435/12

    Unzuverlässigkeit, gewerbebezogene Straftaten, Ermessensausfall

    vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 22. April 2010 - 12 A 1106/09 -, juris, Rdnr. 15; VG Neustadt, Beschluss vom 18. April 2012 - 4 L 282/12.NW -, juris, Rdnr. 13 m.w.N.
  • VG Koblenz, 26.01.2021 - 5 K 614/20

    Erteilung einer Reisegewerbekarte, Beschränkung auf "Reparaturen und kleinere

    Dies gilt selbst dann, wenn man insoweit wegen der besonderen Gefahren des Reisegewerbes für die Allgemeinheit einen (noch) strengeren Maßstab als bei § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO anlegt (in diesem Sinne VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 18. April 2012 - 4 L 282/12.NW -, juris, Rn. 13; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 K 4435/12 -, juris, Rn. 34; tendenziell noch anders BVerwG, Beschluss vom 27. November 1992 - 1 B 204.92 -, juris, Rn. 3).
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