Rechtsprechung
VG Neustadt, 18.04.2016 - 3 K 818/14.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 35 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 3 BauGB, § 36 BauGB, § 5 Abs 1 BImSchG, § 6 BImSchG
Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord; schädliche Umwelteinwirkungen durch Pferde; Inanspruchnahme eines Wirtschaftsweges; Schutzanspruch eines zulässigerweise im Außenbereich Wohnenden; Umfang der Dokumentationspflicht des § 3c S 6 UVPG; Inhalt der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Biogasanlage; Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen i.R.d. Rücksichtnahmegebots (hier: Geräuschimmissionen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Nachbarklage gegen Biogasanlage in Krottelbach abgewiesen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Nachbarklage gegen Biogasanlage in Krottelbach abgewiesen
Wird zitiert von ... (3)
- VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15
Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; …
Abgesehen davon, dass die Beklagte hier gemäß § 1 Satz 1 Gaststättenverordnung - GastVO - sowohl zuständige Behörde für die Erteilung der gaststättenrechtlichen Gestattung als auch gemäß § 15 Abs. 1 LImSchG zuständige Behörde für den Erlass der immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung war, kommt es nach Auffassung der Kammer für den Erfolg der Klage der Klägerin allein darauf an, ob diese durch die in den beiden Bescheiden getroffenen Regelungen in ihrem Zusammenspiel materiell-rechtlich beschwert ist, also entweder durch den von der Musikanlage des Beigeladenen oder von den Gästen der Ausschankstelle des Beigeladenen ausgehenden Lärm unzumutbar beeinträchtigt wurde (vgl. auch zur Unbeachtlichkeit der fehlenden Zuständigkeit der Behörde bei Drittanfechtungen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. August 2012 - 8 B 10627/12.OVG - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 S 547/06 -, NVwZ-RR 2007, 82; VG Neustadt, Urteil vom 18. April 2016 - 3 K 818/14.NW -). - VG Neustadt, 08.09.2016 - 4 K 395/16
Verwirkung materieller Abwehrrechte im Fall der baurechtlichen Nachbarklage gegen …
§ 36 Abs. 1 BauGB dient aber nicht - auch nicht neben anderen Zwecken - dem Interesse des Bürgers, räumt ihm mithin keine Verfahrensrechte ein und gibt ihm damit nicht die Möglichkeit, einen etwa vorliegenden Verstoß gegen die aus § 36 Abs. 1 BauGB folgenden Beteiligungspflichten mit Erfolg zu rügen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 94.66 -, BVerwGE 28, 268; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juni 2014 - OVG 10 S 29.13 -, juris; VG Neustadt, Urteil vom 18. April 2016 - 3 K 818/14.NW -, juris ). - VG Mainz, 23.02.2018 - 3 L 1470/17 Insofern ist zu berücksichtigen, dass es für die Frage, nach welchem Zeitraum Unterlagen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt verwertet werden können, keine allgemeingültigen Regeln gibt (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 18. April 2016 - 3 K 818/14.NW -, juris Rn. 139).