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   VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW   

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VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW (https://dejure.org/2019,18177)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW (https://dejure.org/2019,18177)
VG Neustadt, Entscheidung vom 20. Mai 2019 - 3 K 272/18.NW (https://dejure.org/2019,18177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 2 StVO, § 45 StVO, § 45 Abs 1 S 2 Nr 5 StVO, § 45 Abs 9 StVO
    Befahren von Gehwegen

  • Wolters Kluwer

    Auswahlermessen; Ausweichfläche; Begegnungsverkehr; Bürgersteig; Durchgangsverkehr; Einschränkung; Einschreiten; Ermesse...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Neustadt, 11.01.2017 - 4 L 1167/16

    Vorerst kein Einbahnstraßenverkehr in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Am 7. Dezember 2016 erhob der Kläger beim Verwaltungsgericht Neustadt eine Feststellungsklage (VG Neustadt, 4 K 1094/16.NW) und beantragte am 27. Dezember 2016 Eilrechtsschutz (VG Neustadt, 4 L 1167/16.NW).

    Mit Beschluss vom 11. Januar 2017 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 4 L 1167/16.NW - den Eilrechtsschutzantrag des Klägers abgelehnt.

    Zwar kann eine - wie vorliegend deutliche - Abweichung von den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen grundsätzlich empfohlenen Fahrbahn- und Gehwegbreiten bei einer historisch gewachsenen Struktur straßenrechtlich zulässig sein (vgl. für den betreffenden Straßenabschnitt bereits VG Neustadt, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 L 1167/16 - Rn. 41 f., juris).

  • BVerwG, 23.04.2013 - 3 B 59.12

    Befugnisse einer Straßenverkehrsbehörde zur Verkehrsberuhigung gem. § 45 StVO

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem eigenen Recht desjenigen, vom den die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 6 f., juris; vgl. a. bereits BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 7 B 141/85 - Rn. 3, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris).

    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und der Anteil des Schwerlastverkehrs (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 9, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 25 ff., juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2016 - 7 A 10885/14

    Keine Traktoren auf der Bundesstraße zum Flughafen Hahn: B 50 durfte als

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und der Anteil des Schwerlastverkehrs (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 9, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 25 ff., juris).

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts oder ein tatsächlicher Eintritt eines Schadens ist von § 45 Abs. 1, Abs. 1b Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 9 StVO nicht gefordert (s. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 - Rn. 27, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 24, juris).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit wird daher von § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO nicht gefordert (s. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 -, Rn. 27, juris).

    Eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts oder ein tatsächlicher Eintritt eines Schadens ist von § 45 Abs. 1, Abs. 1b Nr. 3 und Nr. 4 i.V.m. Abs. 9 StVO nicht gefordert (s. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37/09 - Rn. 27, juris; OVG RP, Urteil vom 25. August 2016 - 7 A 10885/14 - Rn. 24, juris).

  • OLG Hamm, 23.05.1986 - 9 U 245/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem auf

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Ein kurzfristiges Befahren der Gehwege darf aber auch in Zwangslagen im Sinne eines rechtfertigenden Notstandes jedenfalls nur ausnahmsweise unter äußerster Sorgfalt und sofortiger Anhaltebereitschaft und jedenfalls nicht zum Zweck des rascheren Vorankommens im fahrenden Verkehr erfolgen (vgl. Hentschel König/Dauer, 44. Aufl. 2017, § 2 StVO, Rn. 29 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urteil vom 23. Mai 1986 - 9 U 245/85; vgl. a. Haarmann, NZV 1992, S. 175 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11

    Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Dazu gehört ferner im Vorfeld der Grundrechte der Schutz vor Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen (s. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris; OVG RP, Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11 - Rn. 27, juris).
  • BVerwG, 03.07.1986 - 7 B 141.85

    Straßenverkehr - Anspruch auf Verkehrseinrichtung - Bedarfsampel

    Auszug aus VG Neustadt, 20.05.2019 - 3 K 272/18
    Soweit eine durch den Straßenverkehr verursachte Gefährdung dieser Rechtsgüter in Frage steht, dient § 45 Abs. 1 StVO nicht nur den öffentlichen Interessen, sondern auch dem eigenen Recht desjenigen, vom den die drohenden Nachteile abgewendet werden sollen (s. BVerwG, Beschluss vom 23. April 2013 - 3 B 59/12 - Rn. 6 f., juris; vgl. a. bereits BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1986 - 7 B 141/85 - Rn. 3, juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1986 - 7 V 76/84 - Rn. 10, juris).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Hier gehen die Kläger selbst davon aus, dass der Straßenverkehrsbehörde ein Auswahlermessen verbleibt mit der Folge, dass allein ein Bescheidungsausspruch in Betracht kommt (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW -, juris Rn. 38).

    Ebenso kann dahingestellt bleiben, ob sich der Anspruch daraus ergibt, dass das aufgesetzte Gehwegparken auch Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit zur Folge haben kann, wenn die Kläger deshalb auf die Fahrbahn ausweichen müssen oder mit auf die Gehwege auffahrende Kraftfahrzeuge kollidieren (zu diesen Gefahren siehe VG Stade, Urt. v. 04.06.2014 - 1 A 2664/12 -, juris Rn. 25; VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW - , juris Rn. 35 ff.).

    Kommt - wie vorliegend - ein Vorgehen auf der Grundlage von straßenverkehrsrechtlichen, gefahrenabwehrrechtlichen und auch verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften in Betracht, hat die Straßenverkehrsbehörde auch ermessensfehlerfrei darüber zu entscheiden, welche von mehreren Handlungsalternativen sie ergreift, wenn sie sich entschließt, einzugreifen (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.05.2019 - 3 K 272/18.NW -, juris Rn. 38 zu mehreren in Betracht kommenden Maßnahmen nach § 45 StVO, um den fließenden Verkehr zu beruhigen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu fördern).

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

    Die Straßenverkehrsordnung kennt sonst keine Ausnahmen vom Verbot des § 2 Abs. 1 StVO ( VG Neustadt, Urteil vom 20. Mai 2019 - 3 K 272/18.NW -, juris, Rn. 41 - 42).
  • VG Hamburg, 27.01.2020 - 15 E 5647/19

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die im Rahmen des Projekts "Ottensen macht Platz"

    Die danach erforderliche qualifizierte Gefahrenlage bestimmt sich nicht allein nach der Verkehrsdichte im fraglichen Bereich, sondern wird von einer Gemengelage verschiedener Faktoren beeinflusst, so unter anderem von der Breite und dem Ausbauzustand der für dem Fahrzeug- und Fußgängerverkehr zur Verfügung stehenden Fläche, den Ausweichmöglichkeiten, der Inanspruchnahme von Flächen durch parkende Fahrzeuge und deren Auswirkungen auf den Verkehr, der Übersichtlichkeit der Streckenführung, der Verteilung des Verkehrs über den Tag und dem Anteil des Schwerlastverkehrs (BVerwG, Beschluss vom 23.4.2013, 3 B 59/12, juris Rn. 9; VG Neustadt, Urteil vom 20.5.2019, 3 K 272/18.NW, juris Rn. 30).
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