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   VG Neustadt, 21.09.2020 - 4 K 151/20.NW   

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https://dejure.org/2020,46922
VG Neustadt, 21.09.2020 - 4 K 151/20.NW (https://dejure.org/2020,46922)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21.09.2020 - 4 K 151/20.NW (https://dejure.org/2020,46922)
VG Neustadt, Entscheidung vom 21. September 2020 - 4 K 151/20.NW (https://dejure.org/2020,46922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 Abs 1 Nr 1 KTagStG RP 2019, § 12 Abs 1 Nr 3 KTagStG RP 2019, § 12 Abs 6 S 1 KTagStG RP 2019, § 12 Abs 1 Nr 2 KTagStG RP 2019, § 12 Abs 1 Nr 4 KTagStG RP 2019
    Zuschuss zu den Personalkosten eines Kindergartens; Ausgleichsbetrag für die zusätzliche Altersversorgung der Mitarbeiter/innen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 7 A 11121/14

    Zur Frage der "Personalkosten" im Sinne von § 12 Abs 1 KTagStG RP - hier: Kosten

    Auszug aus VG Neustadt, 21.09.2020 - 4 K 151/20
    Sofern es sich bei dem geltend gemachten Betrag um zuschussfähige Personalkosten nach § 12 Abs. 1 KitaG handeln sollte, kann der Kläger also nur die Auszahlung dieses Betrags abzüglich seiner Eigenleistung verlangen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2015 - 7 A 11121/14 -, juris).

    Sonstige Aufwendungen, die aufgrund von sonstigen rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Kita-Personal zwingend anfallen, aber nicht zu den in § 12 Abs. 1 KitaG aufgezählten Aufwendungen gehören, sind dagegen nach § 14 S. 2 KitaG Sachkosten, die der Einrichtungsträger zu finanzieren hat (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2015 - 7 A 11121/14 -, juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1994 - 7 A 11150/93

    Träger des Jugendamtes; Ungedeckte Personalkosten eines Kindergartens;

    Auszug aus VG Neustadt, 21.09.2020 - 4 K 151/20
    Der Klägerin hat als Einrichtungsträger einen Rechtsanspruch gegen den Beklagten als Träger der Jugendhilfe nach § 12 Abs. 6 Satz 1 KitaG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. August 1994 - 7 A 11150/93.OVG -), wenn die erforderlichen personellen und sachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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