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   VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21.NW   

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https://dejure.org/2021,11276
VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21.NW (https://dejure.org/2021,11276)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.04.2021 - 5 K 274/21.NW (https://dejure.org/2021,11276)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. April 2021 - 5 K 274/21.NW (https://dejure.org/2021,11276)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 Abs 1 CoronaVV RP 15, § 2 Abs 2 Nr 2 CoronaVV RP 15, § 5 Abs 1 CoronaVV RP 15, § 16 Abs 2 S 1 VwGOAG RP, § 16 Abs 2 S 2 VwGOAG RP
    Zum qualifizierten Rechtsschutzinteresse für eine isolierte Anfechtungsklage gegen den Widerspruchsbescheid; Erlass eines Widerspruchsbescheides ohne vorherige mündliche Erörterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres Widerspruchs im Rechtsausschuss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres Widerspruchs ... - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bürger haben trotz Corona-Pandemie Anspruch auf mündliche Erörterung ihres Widerspruchs im Rechtsausschuss - Effektiver Rechtsschutz auch während der Corona-Pandemie sicherzustellen

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98

    Isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.

    Dagegen ist die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids bei gebundenen Entscheidungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, in der Regel als unzulässig anzusehen (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2003, 615; BVerwG, NVwZ 1999, 641; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Oktober 2016 - 4 K 651/16.NW -, juris; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O., § 79 Rn.14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 12 A 5371/00

    Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines Widerspruchsbescheides

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.

    Dagegen ist die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids bei gebundenen Entscheidungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, in der Regel als unzulässig anzusehen (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2003, 615; BVerwG, NVwZ 1999, 641; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Oktober 2016 - 4 K 651/16.NW -, juris; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O., § 79 Rn.14).

  • VG Neustadt, 06.10.2016 - 4 K 651/16

    Zur Frage eines wesentlichen Verfahrensfehlers bei unvorschriftsmäßiger Besetzung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Dagegen ist die isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheids bei gebundenen Entscheidungen mangels Rechtsschutzbedürfnisses nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, in der Regel als unzulässig anzusehen (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ-RR 2003, 615; BVerwG, NVwZ 1999, 641; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 6. Oktober 2016 - 4 K 651/16.NW -, juris; a.A. Kopp/Schenke, a.a.O., § 79 Rn.14).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvR 483/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem neuartigen

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Soweit die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses mit ihrer Argumentation letztlich auf den Ausschluss eines jeden Risikos abzielt, kann sie damit verfassungsrechtlich nicht durchdringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, NStZ-RR 2021, 19 und Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, NJW 2020, 2327).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.1983 - 6 A 17/83
    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Deshalb wird nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (s. z. B. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - 8 B 266/98 -, NVwZ 1999, 641; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 6 A 17/83.OVG -, AS RP-SL 19, 267; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 12 A 5371/00 -, NVwZ-RR 2003, 615) ein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft zustande gekommenen Widerspruchsbescheids nur dann anerkannt, wenn die mit ihr bezweckte erneute - verfahrensrechtlich einwandfreie - Entscheidung der Widerspruchsbehörde für den Betroffenen mehr Rechtsschutz bringt, als es bei einer Entscheidung des Gerichts zur Sache selbst der Fall sein würde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2020 - 11 S 43.20

    Coronapandemie; Zulässigkeit der Erfassung von Personalien bei der Wahrnehmung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Dies gilt auch für den Gesundheitsschutz (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2020- OVG 11 S 43.20 -, juris Rn. 24).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2020 - 5 LA 223/20

    Coronakrise: Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung, Gesundheitsschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Die genannten Maßnahmen, die der Gewährleistung der Sicherheit im Verwaltungsgebäude des Beklagten dienen, verstoßen als solche auch nicht gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 5 LA 223/20 -, juris Rn. 20).
  • BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20

    Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Soweit die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses mit ihrer Argumentation letztlich auf den Ausschluss eines jeden Risikos abzielt, kann sie damit verfassungsrechtlich nicht durchdringen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 -, NStZ-RR 2021, 19 und Beschluss vom 19. Mai 2020 - 2 BvR 483/20 -, NJW 2020, 2327).
  • VGH Bayern, 16.03.2017 - 7 ZB 16.551

    Keine isolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides - Schülerbeförderungskosten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Solche weiter reichenden Entscheidungsbefugnisse der Widerspruchsbehörde ergeben sich in den Fällen, in denen der Behörde ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, oder bei der Entscheidung von Ermessens- und Zweckmäßigkeitsfragen (s. z.B. Bay. VGH, Beschluss vom 16. März 2017 - 7 ZB 16.551 -, juris).
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Auszug aus VG Neustadt, 22.04.2021 - 5 K 274/21
    Für das gerichtliche Verfahren ist der Anspruch auf rechtliches Gehör in Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz - GG - bestimmt, für das behördliche Verfahren dürfte er Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips nach Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 1969 - 1 BvR 30/66 -, juris Rn. 44 und NJW 1970, 238) sowie des Rechts auf ein faires Verfahren sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, juris Rn. 29 und NJW 2000, 1709).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.11.2018 - 11 S 55.18

    Anordnungen zur Erweiterung des Grundwassermessstellennetzes um den Tagebau und

  • VG Trier, 20.10.2021 - 5 K 2138/21

    Mehrfamilienhaus Hillesheim

    Der Verfahrensfehler muss mithin kausal für die Entscheidung gewesen sein, d.h. es muss zumindest die entfernte Möglichkeit bestehen, dass der Verfahrensfehler sich auf das Ergebnis der Entscheidung ausgewirkt hat (vgl. zum Ganzen VG Neustadt, Urteil vom 22. April 2021 - 5 K 274/21.NW -, juris).
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