Rechtsprechung
   VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18637
VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11.NW (https://dejure.org/2011,18637)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.08.2011 - 3 L 735/11.NW (https://dejure.org/2011,18637)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. August 2011 - 3 L 735/11.NW (https://dejure.org/2011,18637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 11 Abs 6 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 S 1 Nr 2b FeV, § 46 Abs 1 S 1 FeV, § 29 StVG
    Fahrerlaubnisentzug; medizinisch-psychologische Untersuchung; Fragestellung an Gutachter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmtheit und Angemessenheit der Fragestellung "Ist zu erwarten, dass der Betroffene auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Zwar ist im Hinblick darauf, dass es in Deutschland keine 0, 0 Promille-Grenze gibt - abgesehen vom Alkoholverbot für Fahranfänger gemäß § 24c StVG - die Formulierung des ersten Teils der Fragestellung nur bedenkenfrei, wenn sie in dem Sinn verstanden wird, wie in Anlage 4 Nr. 8.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 10 S 2173/10 -, juris Rnr. 12 und DAR 2011, 164 ff., zur Fragestellung wie vorliegend; s. ebenso VG München, Urteil vom 14. Juni 2007 - M 6 B K 05.3064 -, juris Rnr. 21 ff.): Ob nämlich das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsumnicht hinreichend sicher getrennt werden können.

    So hat der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss 10. Dezember 2010 - 10 S 2173/10 - (a. a. O.) insoweit ausgeführt:.

    Dass der Antragsteller zu diesen Tageszeiten schon unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnahm, sind gewichtige Indizien für ein normabweichendes, unkontrolliertes Trinkverhalten, die hinreichenden Anlass für eine daran anknüpfende Untersuchung auf daraus möglicherweise resultierende fahreignungsrelevante Leistungsbeeinträchtigungen bieten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 10 S 2173/10 -, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.1634
    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Wie lange einem Betroffenen ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, richtet sich nach herrschender Meinung allein nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen, insbesondere § 29 StVG (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 B 10545/10.OVG - BayVGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 11 CS 06.1634 - und vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, beide juris).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Das vom Antragsteller angeführte Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 9. Juni 2005 - 3 C 25/04 - (NJW 2005, 3081 ff. und juris) zur Frage der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens kann vorliegend nicht herangezogen werden, da diesem Urteil ein anderer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 10 B 10545/10

    Fahrerlaubnisrecht-Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Wie lange einem Betroffenen ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, richtet sich nach herrschender Meinung allein nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen, insbesondere § 29 StVG (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 B 10545/10.OVG - BayVGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 11 CS 06.1634 - und vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551

    Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Wie lange einem Betroffenen ein in der Vergangenheit liegendes Fehlverhalten entgegengehalten werden darf, richtet sich nach herrschender Meinung allein nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen, insbesondere § 29 StVG (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 10 B 10545/10.OVG - BayVGH, Beschlüsse vom 22. März 2007 - 11 CS 06.1634 - und vom 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, beide juris).
  • VG München, 14.06.2007 - M 6b K 05.3064
    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 3 L 735/11
    Zwar ist im Hinblick darauf, dass es in Deutschland keine 0, 0 Promille-Grenze gibt - abgesehen vom Alkoholverbot für Fahranfänger gemäß § 24c StVG - die Formulierung des ersten Teils der Fragestellung nur bedenkenfrei, wenn sie in dem Sinn verstanden wird, wie in Anlage 4 Nr. 8.1 zur Fahrerlaubnisverordnung (s. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 10 S 2173/10 -, juris Rnr. 12 und DAR 2011, 164 ff., zur Fragestellung wie vorliegend; s. ebenso VG München, Urteil vom 14. Juni 2007 - M 6 B K 05.3064 -, juris Rnr. 21 ff.): Ob nämlich das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsumnicht hinreichend sicher getrennt werden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht