Rechtsprechung
VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 301/11.NW |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
Leichentransport, Kosten,
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 1 S 1 PolG RP, § 6 Abs 1 PolG RP, § 6 Abs 2 S 1 PolG RP, § 87 Abs 1 StPO, § 87 Abs 2 StPO
Kostentragung für polizeilich angeordnete Überführung einer Leiche
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auferlegung der Kosten für Bergung und Überführung einer Leiche in die Räume der Polizei den bestattungspflichtigen Angehörigen des Verstorbenen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Hinterbliebener muss bei Hinweisen auf Gewaltverbrechen nicht für Leichentransport zahlen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hinterbliebener muss bei Hinweisen auf Gewaltverbrechen nicht für Leichentransport zahlen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer bezahlt eigentlich den Transport der Leiche?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Leichentransport nach einem Gewaltverbrechen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Leichentransport im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kostentragung für Leichenüberführung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hinterbliebener muss bei Hinweisen auf Gewaltverbrechen nicht für Leichentransport zahlen - Für strafrechtliche Ermittlungen könne keine Kostenübernahme verlangt werden
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 05.11.2009 - 10 C 09.2122
Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs - Abgrenzung zwischen Maßnahmen der …
Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2011 - 5 K 301/11
Bei sog. doppelfunktionalen Maßnahmen der Polizei ist anhand des (erkennbaren) Grunds oder Ziels des polizeilichen Einschreitens und gegebenenfalls dessen Schwerpunkt zu bestimmen, ob die Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung dienten (Bay. VGH, BayVBl 2010, 220).
- VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14
Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung; …
Für die Abgrenzung der beiden Aufgabengebiete (Strafrecht zu Polizeirecht) ist maßgebend, wie sich der konkrete Sachverhalt einem verständigen Bürger in der Lage des Betroffenen bei natürlicher Betrachtungsweise darstellt, wobei der Sachverhalt einheitlich zu betrachten ist (st. Rspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1974 - I C 11.73 -, BVerwGE 47, 255; OVG SH, Beschluss vom 8. November 2013 - 11 OB 263/13 -, juris Rn 4; VG Neustadt/W., Urteil vom 22. August 2011 - 5 K 301/11.NW -, juris).