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   VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17.NW   

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VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17.NW (https://dejure.org/2017,35900)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.08.2017 - 5 L 764/17.NW (https://dejure.org/2017,35900)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW (https://dejure.org/2017,35900)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 212a BauGB
    Baugenehmigung und denkmalschutzrechtliche Genehmigung für ein Gebäude innerhalb einer Denkmalzone; Notwendigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung für den denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsteil; Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 212a BauGB für den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebäudeveränderung in Denkmalzone: Baugenehmigung genügt nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigungspflichtige Veränderung eines Gebäudes innerhalb einer Denkmalzone

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Umgebung von Kulturdenkmälern ist ebenfalls zu beachten! (IBR 2017, 1059)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmalschutz: Neben Baugenehmigung auch denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich! (IBR 2017, 1058)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2017 - 8 B 11235/17

    Fachmarktzentrum Rohrbach: Eilantrag der Stadt Landau ohne Erfolg

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur dann zu verneinen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Betroffenen behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13.16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris).

    Dabei kommen als drittschützende Vorschriften nur solche Normen des objektiven Rechts in Betracht, die zum Entscheidungsprogramm der Behörde für den angefochtenen Verwaltungsakt gehören und zumindest auch der Rücksichtnahme auf Interessen des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris).

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals kann nicht nur eine Situation angesehen werden, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand, also ein Unlust erregender Kontrast zwischen der benachbarten Anlage und dem Baudenkmal hervorgerufen wird, sondern auch die Tatsache, dass die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, DVBl 2014, 115).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 M 12/15 -, juris).

  • VG Neustadt, 26.09.2014 - 3 L 779/14

    Bau eines Seniorenpflegeheims in Altenglan vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Eine "bauaufsichtliche Zulassung" im Sinne der genannten Bestimmung liegt nicht vor, wenn - wie hier - neben der "bauaufsichtlichen Zulassung" eine weitere Genehmigung erteilt wurde, die nicht von der Konzentrationswirkung der bauaufsichtlichen Zulassung umfasst wird (wie z.B. die wasserrechtliche Genehmigung nach § 31 Abs. 1 Landeswassergesetz - LWG -, vgl. hierzu VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris).

    Sofern - wie hier - eine der erforderlichen Genehmigungen nach Einlegung eines Rechtsbehelfs eines Widerspruchsbefugten nicht vollziehbar ist, verstößt das Vorhaben bzw. die Errichtung des Vorhabens bereits aus diesem Grund gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften (vgl. VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 26. September 2014 - 3 L 779/14.NW -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27. Mai 2010 - Au 5 E 10.747 -, juris).

  • BVerwG, 22.12.2016 - 4 B 13.16

    Anpassungsgenehmigung nach § 6 Abs. 4 LuftVG; Rechtsschutz

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Die Widerspruchs- bzw. Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ist nur dann zu verneinen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die von dem Betroffenen behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 4 B 13.16 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2017 - 8 B 11235/17.OVG -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 M 12/15

    Anfechtung einer Baugenehmigung aus Gründen des Denkmalschutzes

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 M 12/15 -, juris).
  • OVG Hamburg, 22.10.2013 - 2 Bs 283/13

    Vorübergehende Anbringung einer Werbeanlage in der Nähe eines denkmalgeschützten

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Als erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals kann nicht nur eine Situation angesehen werden, in der ein hässlicher, das ästhetische Empfinden des Betrachters verletzender Zustand, also ein Unlust erregender Kontrast zwischen der benachbarten Anlage und dem Baudenkmal hervorgerufen wird, sondern auch die Tatsache, dass die Wirkung des Denkmals als Kunstwerk, als Zeuge der Geschichte oder als bestimmendes städtebauliches Element geschmälert wird (Bay. VGH, Urteil vom 16. Juni 2015 - 15 B 13.424 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 Bs 283/13 -, DVBl 2014, 115).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Die Einhaltung dieser Anforderungen kann der Eigentümer eines geschützten Kulturdenkmals einfordern (s. z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2013 - 7 A 2341/11 -, BauR 2014, 252; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. September 2009 - 8 A 10710/09 -, BauR 2010, 84).
  • BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13

    Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken;

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Auch wenn bei einem von einem Rechtsanwalt gestellten Antrag in der Regel ein strengerer Maßstab anzuwenden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 88 Rn. 3), hat das Gericht dennoch das im Antrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2014 - 3 B 74/13 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Bei einem Baudenkmal von herausragender Bedeutung kann eher eine erhebliche Beeinträchtigung angenommen werden (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, BayVBl 2014, 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 8 A 10229/12

    Bauvorhaben in der Umgebung eines Kulturdenkmals; entgegenstehende Belange des

    Auszug aus VG Neustadt, 22.08.2017 - 5 L 764/17
    Als Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang erfordert der Denkmalschutz, dass ein Kulturdenkmal vor Beeinträchtigungen seiner Substanz und seiner Ausstrahlungswirkung in die Umgebung hinein bewahrt wird, wie sie von einem Vorhaben in der Umgebung des Denkmals ausgehen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. August 2012 - 8 A 10229/12 -, BauR 2012, 1933).
  • VG Augsburg, 27.05.2010 - Au 5 E 10.747

    Nachbarantrag auf bauaufsichtliches Einschreiten; Baueinstellung; aufschiebende

  • VG Berlin, 15.03.2012 - 13 L 218.11

    Drittschutz aus denkmalrechtlichem Umgebungsschutz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2009 - 8 A 10710/09

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Fahrsilo im Kulturdenkmalbereich

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1994 - 7 B 10153/94

    Drittwirkender Verwaltungsakt; Behördliche Anordnung; Verfahrensrechtliche

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.02.1993 - 11 B 12228/92

    Nichtbeachtung der aufschiebenden Wirkung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 8 A 10587/07

    Baugenehmigungserteilung; Schlusspunkttheorie; Denkmalschutzrechtliche

  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 493/05

    Grenzen der Gewährleistung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.1999 - 10 B 961/99

    Verwaltungsverfahrensrecht: Aussetzung der sofortigen Vollziehung einer

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2021 - 8 B 10170/21

    Widerspruchsbefugnis und Klagebefugnis eines Inhabers des Urheberrechts an einem

    Schließlich kann der Antragsteller auch nicht mit Erfolg geltend machen, sein Antrag müsse schon deshalb Erfolg haben, weil sein Widerspruch mangels offensichtlicher Unzulässigkeit gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung habe und in Fällen eines sog. "faktischen Vollzugs" keine Interessenabwägung stattfinde (unter Berufung auf den Beschluss des VG Neustadt an der Weinstraße vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris, Rn. 10 ff., der jedoch einen Eilantrag eines widerspruchsbefugten Eigentümers eines denkmalgeschützten Kulturdenkmals betraf).
  • VG Neustadt, 12.03.2019 - 5 K 1035/18

    Baurecht, Denkmalschutzrecht

    Mit Beschluss vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris, stellte die erkennende Kammer fest, dass der Widerspruch der Kläger gegen die den Beigeladenen in dem Bescheid vom 08. Juni 2017 erteilte denkmalschutzrechtliche Genehmigung zum Abbruch und Neubau eines Rückgebäudes mit Wohn- und Nutzräumen auf dem Grundstück Flurstück-Nr. ... in A-Dorf aufschiebende Wirkung hat.
  • VG Trier, 18.01.2021 - 5 L 3881/20

    Trier-Pallien: Umbau des Kulturdenkmals ehemalige Kirche Maria Königin

    Dabei kommen als drittschützende Vorschriften nur solche Normen des objektiven Rechts in Betracht, die zum Entscheidungsprogramm der Behörde für den angefochtenen Verwaltungsakt gehören und zumindest auch der Rücksichtnahme auf Interessen des Dritten zu dienen bestimmt sind (OVG RP, Beschluss vom 26. Juli 2017, a.a.O.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 22. August 2017 - 5 L 764/17.NW -, juris Rn. 11).
  • VG München, 22.03.2021 - M 1 SN 21.1198

    Faktischer Vollzug, Fremdenverkehrssatzung, Genehmigung zur Begründung von

    Im Verfahren auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs findet eine Abwägung des Vollzugsinteresses der Beigeladenen und des individuellen Aussetzungsinteresses des Antragstellers nicht statt (vgl. VG Neustadt a.d. W.straße, B.v. 22.8.2017 - 5 L 764/17 - BeckRS 2017, 125629).
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