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   VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW   

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VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW (https://dejure.org/2018,33837)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW (https://dejure.org/2018,33837)
VG Neustadt, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 3 K 751/18.NW (https://dejure.org/2018,33837)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Glocke in Herxheim am Berg

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zulässige Meinungsäußerung: Glocke mit "Hitler"-Schriftzug darf bleiben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18
    Die Kammer legt hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, Urteil vom 18. September 1979, VI ZR 140/78, BGHZ 75, 160 ff., zugrunde.

    Die Kammer legt hierfür die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. Urteil vom 18. September 1979 - VI ZR 140/78 - NJW 1980, 45 ff. und juris, Rn. 15 ff.) zugrunde:.

  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52
    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18
    Der Kreis der Betroffenen beschränkt sich daher nicht auf die Juden, die unter der Verfolgung des "Dritten Reiches" leben mussten und sie überlebt haben (so schon BGH Urteil vom 8. Mai 1952 - 5 StR 182/52 - NJW 1952, 1183, 1184).
  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18

    Schutz deutscher Staatsangehöriger jüdischen Glaubens gegen Äußerungen eines

    Auszug aus VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 751/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 3 L 440/18.NW, 3 K 802/18.NW und die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
  • VG Saarlouis, 09.08.2019 - 3 K 989/18

    Umbenennung einer "Franz-von-Papen Straße"; posthume Aberkennung einer

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(Urteil vom 18.9.1979 - VI ZR 140/78 - juris) und zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße)(Urteile vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW, 3 K 802/18.NW - zitiert nach der Pressemitteilung in juris) nicht mit Erfolg darauf berufen, die "Aktivlegitimierung" sei (generell) aufgrund der jüdischen Abstammung von den erwähnten Entscheidungen "gerichtlich bestätigt" worden und sei daher auch für ihn im vorliegenden Rechtsstreit anzunehmen.

    Hinsichtlich der Entfernung des Straßenschildes, dass im Übrigen nicht den vom Kläger genannten Franz von Papen senior, sondern seinen Sohn betrifft, was im Übrigen durch ein Zusatzschild an dem Straßenschild ("1911-1983") kenntlich gemacht ist (Vgl. das mit Schriftsatz der Beklagten vom 25.07.2018 eingereichte Foto, Bl. 36 der Gerichtsakte sowie Schriftsatz des Klägers vom 08.08.2019 nebst Fotos, Bl. 292, 293 der Gerichtsakte), ist die Klage als Verpflichtungsklage zwar zulässig(Nach dem insoweit unwidersprochen gebliebenen Vortrag des Klägers in der mündlichen Verhandlung hat er vor Klageerhebung mehrmals bei der Beklagten die Umbenennung der Straße beantragt -damit ist dem bei einer Verpflichtungsklage zu fordernden Antragserfordernis, vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 31.08.1995 -5 C 11.94-, juris, Genüge getan- ohne Antwort erhalten zu haben, so dass die Verpflichtungsklage nach § 75 Satz 1 VwGO als Untätigkeitsklage zulässig ist; die Klagebefugnis des Klägers nach § 42 Abs. 2 VwGO unterstellt die Kammer mit Blick auf die Rechtsausführungen in der Entscheidung des BGH vom 18.09.1979 -VI ZR 140/78- und im Urteil des VG Neustadt vom 22.10.2018 -3 K 751/18.NW-, juris.), aber unbegründet, da dem Kläger kein diesbezüglicher Anspruch zusteht (vgl. § 113 Abs. 5 VwGO).

  • OVG Saarland, 02.04.2019 - 2 D 305/18

    Umbenennung einer Straße und Aberkennung der Ehrenbürgerschaft

    Der Kläger kann sich in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs(Urteil vom 18.9.1979 - VI ZR 140/78 - juris) und zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße)(Urteile vom 22.10.2018 - 3 K 751/18.NW, 3 K 802/18.NW - zitiert nach der Pressemitteilung in juris) nicht mit Erfolg darauf berufen, die "Aktivlegitimierung" sei (generell) aufgrund der jüdischen Abstammung von den erwähnten Entscheidungen "gerichtlich bestätigt" worden und sei daher auch für ihn im vorliegenden Rechtsstreit anzunehmen.
  • VG Saarlouis, 15.11.2019 - 3 L 1793/19

    Anfechtung von Beschlüssen des Gemeinderates durch ein Ratsmitglied; Rechte der

    Selbst einer natürlichen Person räumt die Rechtsordnung als Bürger einer Gemeinde grundsätzlich keinen Anspruch darauf ein, dass die Gemeinde die Ausführung der von ihrem Rat getroffenen Beschlüsse unterlässt, wenn der betreffende Bürger nicht zugleich, als Ausnahmefall, geltend machen kann, durch den Inhalt der Ratsbeschlüsse in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. hierzu VG Neustadt, Urteil vom 22.10.2018 -3 K 751/18.NW-, juris).
  • VG Neustadt, 22.10.2018 - 3 K 802/18
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten 3 L 440/18.NW, 3 K 751/18.NW und die zur Gerichtsakte gereichten Schriftsätze, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, verwiesen.
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